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Bonitätsprüfung per Algorithmus, automatisierte Mieterkommunikation, KI-gestützte Objektbewertung – der Einsatz künstlicher Intelligenz in der Immobilienverwaltung verspricht enorme Effizienzgewinne. Doch welche rechtlichen Leitplanken gelten? Im Office-Talk-Interview erklärt Rechtsanwältin Dr. Klara Geuer, was die DSGVO und der EU AI Act für Hausverwaltungen und Projektentwickler konkret bedeuten.
Walter Senk ist Herausgeber und Chefredakteur des Mediums „Die unabhängige Immobilienredaktion“ und publiziert über immobilienrelevante Themen auch in anderen Zeitungen und Fachzeitschriften. Er prägt die österreichische Immobilienberichterstattung bereits seit über 25 Jahren und verfügt in dem Zusammenhang über exzellente Netzwerke innerhalb der Branche.
Vor Kurzem hat der Wohnungsbauausschuss des Europäischen Parlaments seine endgültigen Empfehlungen zur EU-Wohnungskrise beschlossen. Als zentrale Maßnahmen werden der Bau von zehn Millionen neuen Wohnungen, schnellere Genehmigungen mit einer Frist von 60 Tagen, die gezielte Unterstützung für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen sowie Investitionen in energieeffiziente, hochwertige Wohnungen vorgeschlagen.
In einem sich stetig wandelnden Immobilienmarkt ist zeitnahe und präzise Information von unschätzbarem Wert für strategische Entscheidungen und nachhaltige Investitionen.