Wichtige Änderung: Einstellung der redaktionellen Veröffentlichung von Unternehmensnews

Die immobilien-redaktion.com entwickelt sich weiter – und das bedeutet für Sie mehr Kontrolle, mehr Geschwindigkeit und mehr Unabhängigkeit bei der Veröffentlichung Ihrer Unternehmensnews. Bisher haben wir Pressemeldungen und Unternehmensnachrichten über unser redaktionelles Team für Sie aufbereitet und veröffentlicht. Ab 1.8.2026 stellen wir diesen Service teilweise ein. Der Grund: Wir haben die Plattform ausgebaut und bieten Ihnen nun die Möglichkeit, Ihre Inhalte eigenständig zu publizieren – guided von unserem Redaktions-Team.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen Sales

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, im folgenden kurz „AGB“ gelten für alle Leistungen der Immobilien-Redaktion einschließlich der Einschaltung von Anzeigen auf der Website.

Mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung schließt die Immobilien-Redaktion mit den Auftraggebern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen ab.

Integrierter Bestandteil der AGB sind die jeweils gültigen Preislisten.

Auftraggeber: Dritter, der Leistungen der Immobilien-Redaktion bei dieser in Auftrag gibt.

Auftragserteilung, Abwicklung, Bezahlung

Einer Anfrage des Auftraggebers hinsichtlich einer Leistung der Immobilien-Redaktion folgt ein unverbindliches Angebot. Erklärt sich der Auftraggeber mit dem unverbindlichen Angebot einverstanden, so erhält er von der Immobilien-Redaktion eine Auftragsbestätigung über die Leistung. Der Vertrag über die Leistung kommt zustande, sobald der Immobilien-Redaktion vom Auftraggeber die Auftragsbestätigung zugegangen ist und die Verfügbarkeit der beauftragten Leistung gegeben ist. Als Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers gilt neben einer schriftlichen Bestätigung des Auftrages auch das unterfertigte Angebot. Ebenso steht die Übermittlung der Werbemittel durch den Auftraggeber an die Immobilien-Redaktion der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden die Immobilien-Redaktion nicht.

Die Immobilien-Redaktion behält sich vor, Aufträge über Leistungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung einer Anfrage wird dem Auftraggeber binnen angemessener Frist mitgeteilt.

Die Immobilien-Redaktion hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, den Inhalt der aufgetragenen Leistungen auf ihre Gesetzmäßigkeit hin zu prüfen. Die Immobilien-Redaktion ist jederzeit berechtigt Anzeigen- und/oder Werbeinhalte, die seiner Meinung nach rechtswidrige Inhalte aufweisen oder Links enthalten, die auf rechtswidrige Inhalte weiterleiten, unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen in diesem Fall keinerlei Ansprüche gegenüber der Immobilien-Redaktion.

Der Auftraggeber ist für den Inhalt der durch die Immobilien-Redaktion zu erbringenden Leistung allein verantwortlich und bestätigt, alle erforderlichen Rechte an dem durch die Immobilien-Redaktion zu veröffentlichenden Inhalte zu besitzen, gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen, insbesondere nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Urheberrechtsgesetz, das Verbotsgesetz und das Pornographiegesetz zu verstoßen und Rechte Dritter nicht zu verletzen. Er hält die Immobilien-Redaktion gegenüber allen aus der Vertragsabwicklung entstehenden Ansprüchen auf erste Aufforderung unter Verzicht auf jegliche Einrede vollkommen schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Einschaltungen gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen, vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen.

Der Auftraggeber verfügt in jedem Fall über die Berechtigung, frei über sämtliche Schutzrechte (z.B. Bild-, Marken- u. Urheberrechte) bezüglich seines Auftrags und erteilt hiermit der Immobilien-Redaktion die Berechtigung, diese zu verwenden. Der Auftraggeber räumt der Immobilien-Redaktion das übertragbare Nutzungsrecht für die Veröffentlichung des Auftrages ein. Der Auftraggeber räumt der Immobilien-Redaktion ein nicht ausschließliches, jedoch räumlich und zeitlich nicht beschränktes Werknutzungsrecht an den Inhalten des Auftrags ein.

Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und der Immobilien-Redaktion frei Haus gelieferte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Daten und Prospektbeilagen, insbesondere der Kampagnen Sujets, gemäß den technischen Richtlinien. Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den technischen Spezifikationen, ist die Immobilien-Redaktion an den Start der Kampagne bzw. eine Veröffentlichung zum vereinbarten Erscheinungstermin nicht gebunden. Ein möglicher Schaden des Auftraggebers aufgrund einer verkürzten Kampagnendauer wird seitens der Immobilien-Redaktion in keinem Fall vergütet.

Für Umbuchungen fallen Manipulationskosten an. Je Schaltung innerhalb derselben Kampagne kann nur ein Sujet angeliefert werden. Für die Einbuchung von zusätzlichen Sujets fallen Manipulationsgebühren pro Sujet an. Für jeden Sujettausch fallen Manipulationsgebühren je Sujet an.

Kampagnen, Banner, Werbeschaltungen, etc. sind nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die kostenfreie Stornierung eines Auftrages ist nach Vertragsabschluss nicht möglich. Bei einer Stornierung nach Vertragsschluss ist das gesamte Entgelt fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen.

Der Auftraggeber eines Inserats nimmt zur Kenntnis, dass eine fehlerfreie Übermittlung der Daten Voraussetzung für die termingerechte Erscheinung ist. Die Immobilien-Redaktion haftet nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten. Vielmehr trifft den Auftraggeber eine strenge Kontroll- und Überwachungspflicht. Bei verspäteter bzw. nicht der Vereinbarung entsprechender Übersendung der Anzeigedaten ist die Immobilien-Redaktion an den vertraglich vereinbarten Zeitpunkt der Erscheinung nicht gebunden und kann der Auftraggeber hieraus keinerlei Ansprüche ableiten, bleibt aber zur Zahlung verpflichtet.

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