Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 2.0 · Stand: 03.05.2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Betreiber der Website immobilien-redaktion.com (im Folgenden „Immobilien-Redaktion" oder „IR") und seinen Auftraggebern, Anbietern und Kunden. Sie umfassen drei Bereiche:

  • Allgemeiner Teil – gemeinsame Definitionen und Bestimmungen für alle Bereiche
  • Teil A – Werbung und Unternehmensprofile (Sales) – Anzeigen, Kampagnen, Premium-Profile, Stellenanzeigen, Veranstaltungseintragungen, Pressemitteilungen
  • Teil B – Marktplatz – Vermittlung gewerblicher Leistungen zwischen Anbietern und Kunden

Maßgeblich ist die jeweils aktuelle, auf immobilien-redaktion.com/agb veröffentlichte Fassung. Integrierter Bestandteil der AGB sind die jeweils gültigen Preislisten.

Allgemeiner Teil – gemeinsame Bestimmungen

§ 1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieter der Website immobilien-redaktion.com und sämtlicher darüber zugänglicher Dienste ist Walter Senk, Wien (im Folgenden auch „Betreiber" oder „IR"). Kontakt: [email protected]. Weitere Anbieterangaben siehe Impressum.

(2) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen IR und Auftraggebern, Anbietern oder Kunden, die über immobilien-redaktion.com geschlossen werden, sowie für alle damit zusammenhängenden vorvertraglichen Schuldverhältnisse.

(3) Mangels entgegenstehender schriftlicher Vereinbarung schließt IR ausschließlich zu diesen Bedingungen ab. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn IR ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Trennung redaktioneller Bereich und Marktplatz: Der unter immobilien-redaktion.com erreichbare redaktionelle Bereich (journalistische Artikel, Analysen, Office Talk und sonstige Medieninhalte) ist von dem unter immobilien-redaktion.com/marktplatz (oder vergleichbarem Pfad) erreichbaren Marktplatz organisatorisch und inhaltlich strikt getrennt. Redaktionelle Beiträge stellen weder Werbung für Marktplatz-Anbieter noch Empfehlungen iSd § 1300 ABGB dar.

§ 2 Begriffe

Im Sinne dieser AGB bezeichnet:

  • Auftraggeber: ein Unternehmer iSd § 1 UGB, der Leistungen aus Teil A in Auftrag gibt;
  • Anbieter: ein Unternehmer iSd § 1 UGB, der über den Marktplatz (Teil B) seine Leistungen anbietet;
  • Kunde: ein Unternehmer iSd § 1 UGB, der über den Marktplatz Leistungen eines Anbieters anfragt oder bezieht;
  • Vertragspartner: Auftraggeber, Anbieter und Kunde gemeinsam.

§ 3 Unternehmer-Erfordernis

(1) Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinn des § 1 UGB. Die Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

(2) IR ist berechtigt, geeignete Nachweise (Firmenbuchauszug, Gewerbeschein, GISA-Auszug, UID-Nummer) zu verlangen und die Vertragsanbahnung bis zur Vorlage zu pausieren.

(3) Mit Vertragsschluss bestätigt der Vertragspartner, ausschließlich zu unternehmerischen Zwecken zu handeln.

Teil A – Werbung und Unternehmensprofile

§ 4 Auftragserteilung und Vertragsschluss

(1) Einer Anfrage des Auftraggebers folgt ein unverbindliches Angebot von IR. Erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, erhält er von IR eine Auftragsbestätigung. Der Vertrag kommt zustande, sobald IR die Auftragsbestätigung des Auftraggebers zugegangen ist und die Verfügbarkeit der beauftragten Leistung gegeben ist.

(2) Als Auftragsbestätigung des Auftraggebers gilt neben einer schriftlichen Bestätigung auch das unterfertigte Angebot. Die Übermittlung der Werbemittel durch den Auftraggeber an IR steht der schriftlichen Auftragsbestätigung gleich.

(3) Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt werden, binden IR nicht.

(4) IR behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber binnen angemessener Frist mitgeteilt.

§ 5 Inhaltliche Verantwortung und Prüfungsrecht

(1) Der Auftraggeber ist für den Inhalt der durch IR zu erbringenden Leistung allein verantwortlich. Er bestätigt, alle erforderlichen Rechte an dem zu veröffentlichenden Inhalt zu besitzen, gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen – insbesondere nicht gegen das UWG, das Urheberrechtsgesetz, das Verbotsgesetz und das Pornographiegesetz – zu verstoßen und Rechte Dritter nicht zu verletzen.

(2) Der Auftraggeber stellt IR auf erste Aufforderung unter Verzicht auf jegliche Einrede vollkommen schad- und klaglos gegenüber allen aus der Vertragsabwicklung entstehenden Ansprüchen, einschließlich Kosten gerichtlich aufgetragener Gegendarstellungen, vorläufiger Mitteilungen und Urteilsveröffentlichungen.

(3) IR hat das Recht, jedoch nicht die Pflicht, den Inhalt der aufgetragenen Leistungen auf Gesetzmäßigkeit zu prüfen. IR ist jederzeit berechtigt, Anzeigen- und Werbeinhalte, die nach IR-Auffassung rechtswidrige Inhalte oder Links auf rechtswidrige Inhalte enthalten, unverzüglich und ohne Vorankündigung einzustellen oder einstellen zu lassen. Dem Auftraggeber erwachsen daraus keinerlei Ansprüche gegenüber IR.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Der Auftraggeber verfügt frei über sämtliche Schutzrechte (Bild-, Marken- und Urheberrechte) bezüglich seines Auftrags und erteilt IR die Berechtigung, diese zu verwenden.

(2) Der Auftraggeber räumt IR ein nicht ausschließliches, jedoch räumlich und zeitlich nicht beschränktes, übertragbares Werknutzungsrecht an den Inhalten des Auftrags ein.

§ 7 Bereitstellung der Unterlagen

(1) Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und IR frei Haus gelieferte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Daten und Prospektbeilagen, insbesondere der Kampagnen-Sujets, gemäß den technischen Richtlinien.

(2) Erfolgt die Bereitstellung nicht rechtzeitig oder nicht gemäß den technischen Spezifikationen, ist IR an den Start der Kampagne bzw. an den vereinbarten Erscheinungstermin nicht gebunden. Ein möglicher Schaden des Auftraggebers aufgrund verkürzter Kampagnendauer wird nicht vergütet.

(3) Der Auftraggeber eines Inserats nimmt zur Kenntnis, dass eine fehlerfreie Übermittlung der Daten Voraussetzung für die termingerechte Erscheinung ist. IR haftet nicht für vom Auftraggeber bereitgestellte Daten; den Auftraggeber trifft eine strenge Kontroll- und Überwachungspflicht. Bei verspäteter oder nicht vereinbarungsgemäßer Übersendung ist IR an den vereinbarten Erscheinungstermin nicht gebunden, der Auftraggeber bleibt zur Zahlung verpflichtet.

§ 8 Umbuchungen, Manipulationskosten

(1) Für Umbuchungen fallen Manipulationskosten an.

(2) Je Schaltung innerhalb derselben Kampagne kann nur ein Sujet angeliefert werden. Für die Einbuchung zusätzlicher Sujets fallen Manipulationsgebühren je Sujet an. Für jeden Sujettausch fallen Manipulationsgebühren je Sujet an.

§ 9 Bezahlung und Stornierung

(1) Kampagnen, Banner, Werbeschaltungen und sonstige Leistungen sind nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen.

(2) Die kostenfreie Stornierung eines Auftrags ist nach Vertragsabschluss nicht möglich. Bei Stornierung nach Vertragsschluss ist das gesamte Entgelt fällig. Dies gilt auch für bereits gestartete Kampagnen.

§ 10 Unternehmensprofile (Premium-Tarife)

(1) IR bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich in den Tarifen „Kostenlos", „Premium Monatlich" oder „Premium Jährlich" auf der Plattform zu präsentieren. Die jeweils aktuellen Leistungsumfänge und Preise sind auf immobilien-redaktion.com/unternehmen ersichtlich.

(2) Premium-Verträge werden bei monatlicher Buchung mit einer Laufzeit von einem Monat, bei jährlicher Buchung mit einer Laufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Sie verlängern sich jeweils automatisch um den gleichen Zeitraum, sofern nicht spätestens 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Es gelten die jeweiligen Stripe-Bedingungen.

(4) IR ist berechtigt, die Leistungsumfänge und Preise mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen anzupassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall mit Wirkung zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

Teil B – Marktplatz

§ 11 Gegenstand des Marktplatzes; Rolle von IR

(1) Der über immobilien-redaktion.com/marktplatz (oder vergleichbaren Pfad) erreichbare Marktplatz ist eine Online-Plattform, auf der gewerbliche Anbieter aus den Bereichen Immobiliendienstleistungen, PropTech sowie Bau- und Handwerksleistungen mit gewerblichen Kunden zur Anbahnung direkter Vertragsverhältnisse zusammengeführt werden.

(2) IR tritt ausschließlich als technischer Betreiber und Vermittler auf. IR ist nicht Vertragspartei der zwischen Anbieter und Kunde über die Plattform angebahnten oder geschlossenen Geschäfte und erbringt keine der vermittelten Sach-, Werk- oder Dienstleistungen selbst.

(3) Es besteht kein Vertretungsverhältnis im Sinn der §§ 1002 ff ABGB. IR ist nicht bevollmächtigt, namens eines Anbieters oder Kunden Willenserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen oder Zahlungen einzuheben (mit Ausnahme der eigenen Vermittlungsgebühr nach § 18).

§ 12 Vertragsverhältnisse auf dem Marktplatz

(1) Sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit Anfragen, Angeboten oder erbrachten Leistungen auf dem Marktplatz entstehen, kommen ausschließlich und unmittelbar zwischen Anbieter und Kunde zustande. Auf diese Rechtsverhältnisse finden diese AGB keine Anwendung; es gelten die Vertragsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

(2) IR ist weder Verkäufer, Werkunternehmer, Dienstleister, Vermieter, Bevollmächtigter, Treuhänder noch Erfüllungsgehilfe der zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Verträge.

(3) IR übernimmt keine Inkassofunktion. Mit Ausnahme der eigenen Vermittlungsgebühr nimmt IR keinerlei Zahlungen für Anbieter oder Kunden entgegen, leitet keine Zahlungen weiter und führt keine Treuhand-, Anderkonten- oder Escrow-Funktion. Die Abrechnung der zwischen Anbieter und Kunde vereinbarten Entgelte erfolgt ausschließlich zwischen diesen beiden Parteien.

§ 13 Pflichten der Anbieter

(1) Der Anbieter sichert zu, dass alle von ihm eingestellten Angaben (Firmendaten, Leistungsbeschreibungen, Preise, Bilder, Referenzen) im Zeitpunkt der Einstellung wahr, vollständig, nicht irreführend und aktuell sind. Änderungen sind unverzüglich nachzuführen.

(2) Der Anbieter verfügt während der gesamten Vertragslaufzeit über sämtliche erforderlichen Gewerbeberechtigungen, Konzessionen, Befähigungsnachweise und Berufshaftpflichtversicherungen (insbesondere nach GewO 1994, MaklerG, BTrägerG) und legt Nachweise auf Verlangen binnen sieben Werktagen vor.

(3) Der Anbieter ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angebote, Inhalte, Werbeaussagen und vermittelten Leistungen. Er beachtet insbesondere UWG, ECG, MedienG, UrhG sowie alle berufsrechtlichen Werbe- und Standesregeln.

(4) Der Anbieter stellt IR auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Mitbewerbern, Kunden, Behörden, Verwertungsgesellschaften) frei, die gegen IR aufgrund von Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Inhalte oder Leistungen geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten.

§ 14 Pflichten der Kunden

(1) Der Kunde nutzt den Marktplatz ausschließlich für eigene unternehmerische Zwecke und beachtet die guten Sitten sowie alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für die Auswahl des Anbieters, die Beurteilung der angebotenen Leistung und die Verhandlung der Vertragsbedingungen. Eine Empfehlung einzelner Anbieter durch IR findet nicht statt.

§ 15 Haftung von IR

(1) Inhalte Dritter: IR übernimmt keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Rechtmäßigkeit oder Qualität der von Anbietern oder sonstigen Dritten auf der Plattform eingestellten Inhalte. IR ist insoweit Hosting-Diensteanbieter im Sinn des Art. 6 VO (EU) 2022/2065 (DSA).

(2) Vermittelte Leistungen: IR übernimmt keine Haftung für Existenz, Verfügbarkeit, Qualität, Mängelfreiheit, Rechtzeitigkeit, Vertragsmäßigkeit oder Erfolg der von Anbietern an Kunden zu erbringenden Leistungen, insbesondere nicht für Mängel, Schlechterfüllung, Nichterfüllung, Verzug, Lieferausfall, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, mangelnde Bonität oder fehlende fachliche Eignung des Anbieters.

(3) Beschränkung der Eigenhaftung: Die Haftung von IR für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte und schlicht grobe Fahrlässigkeit wird im zulässigen Umfang ausgeschlossen.

(4) Folgeschäden: Die Haftung für entgangenen Gewinn (§ 349 UGB), mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Vermögensschäden, Datenverluste und Betriebsunterbrechungsschäden wird – außer bei Vorsatz – im zulässigen Umfang ausgeschlossen.

(5) Höchstbetragsbegrenzung: Soweit IR – außerhalb der Fälle des Vorsatzes – haftet, ist die Haftung pro Schadensfall begrenzt mit dem Dreifachen der vom Anspruchsteller in den letzten zwölf Monaten an IR geleisteten Vermittlungsgebühren bzw. Entgelte, höchstens jedoch EUR 25.000,– je Schadensereignis und EUR 50.000,– je Vertragsjahr.

(6) Zwingende gesetzliche Grenzen: Eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz, für Personenschäden sowie aus übernommenen Garantien bleibt unberührt; § 879 Abs. 3 ABGB bleibt unberührt.

(7) Verfügbarkeit: IR schuldet keine bestimmte Plattformverfügbarkeit; Wartungsausfälle und höhere Gewalt begründen keine Schadenersatzansprüche.

§ 16 Inhalte Dritter; Notice-and-Action (Art. 16 DSA)

(1) Sämtliche durch Anbieter eingestellten Inhalte sind fremde Inhalte im Sinn des Art. 6 DSA; IR macht sich diese nicht zu eigen.

(2) IR unterliegt keiner allgemeinen Überwachungspflicht (Art. 8 DSA).

(3) Wer rechtswidrige Inhalte vermutet, kann dies an [email protected] melden, unter Angabe von:

  • URL bzw. Listing-ID des betroffenen Inhalts;
  • Begründung der Rechtsverletzung;
  • Kontaktdaten der meldenden Person;
  • Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen wahrheitsgemäß sind.

(4) IR bestätigt den Eingang unverzüglich elektronisch und prüft binnen sieben Werktagen. Bei offenkundiger Rechtswidrigkeit erfolgt unverzügliche Sperrung; im Übrigen wird der betroffene Anbieter zur Stellungnahme aufgefordert.

(5) Bei Beschränkungen erhält der Anbieter eine klare und spezifische Begründung gemäß Art. 17 DSA mit Angabe der Tatsachen, der Rechtsgrundlage und der Rechtsbehelfsmöglichkeiten.

(6) Vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Hinweismeldungen können Schadenersatzansprüche begründen.

§ 17 Zentrale Kontaktstellen (Art. 11, 12 DSA)

(1) Kontaktstelle für Behörden gemäß Art. 11 DSA: [email protected], Sprache: Deutsch.

(2) Kontaktstelle für Nutzer gemäß Art. 12 DSA: [email protected], Sprache: Deutsch.

§ 18 Vermittlungsgebühr; Schicksalsunabhängigkeit

(1) Der Anbieter schuldet IR eine Vermittlungsgebühr in der jeweils gültigen Preislisten-Höhe; Bemessungsgrundlage ist – soweit nicht anders vereinbart – das Netto-Auftragsentgelt aus dem vermittelten Vertrag.

(2) Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Zustandekommen eines vermittelten Vertrages zwischen Anbieter und Kunde, sofern dieser adäquat-kausal auf eine über die Plattform initiierte Kontaktaufnahme zurückzuführen ist. Die Kausalität wird widerleglich vermutet, wenn der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach erster Plattform-Kontaktaufnahme geschlossen wird.

(3) Schicksalsunabhängigkeit: Der entstandene Provisionsanspruch bleibt unabhängig vom weiteren Schicksal des vermittelten Vertrages bestehen. Er entfällt insbesondere nicht bei:

  • Mängeln, Nichterfüllung, Schlecht- oder Spätleistung des Anbieters;
  • einvernehmlicher Aufhebung, Stornierung oder Rücktritt;
  • Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder Auflösung einer Vertragspartei;
  • Anfechtung oder gerichtlicher Aufhebung aus nicht IR zurechenbaren Gründen.

Eine Rückforderung gezahlter Provision ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

(4) Die Provision entfällt rückwirkend nur, wenn der Vertrag aufgrund eines IR zurechenbaren Vorsatzes oder krass grober Fahrlässigkeit nicht zustande kommt oder nichtig ist.

(5) Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungserhalt.

(6) Bei Verzug schuldet der Anbieter Verzugszinsen nach § 456 UGB sowie eine Pauschale von EUR 40,– gemäß § 458 UGB.

(7) Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 19 Internes Beschwerdesystem

(1) IR stellt freiwillig ein internes Beschwerdesystem nach dem Standard des Art. 11 P2B-VO (EU) 2019/1150 bereit.

(2) Anbieter können kostenfrei in Textform an [email protected] Beschwerden einreichen, insbesondere zu AGB-Verstößen, technischen Problemen oder anbieterbezogenen Maßnahmen (Sperrung, Ranking, Provision).

(3) IR bestätigt den Eingang binnen fünf Werktagen, antwortet inhaltlich binnen 15 Werktagen, in komplexen Fällen binnen 30 Werktagen, transparent und gleichbehandelnd.

(4) IR veröffentlicht jährlich eine zusammenfassende Beschwerdestatistik unter immobilien-redaktion.com/beschwerdestatistik.

§ 20 Mediation

(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten benennt IR folgende eingetragene Mediator:innen nach ZivMediatG: [Mediator 1 – Name, Adresse, Eintragungsnummer]; [Mediator 2 – Name, Adresse, Eintragungsnummer].

(2) Die Teilnahme ist freiwillig; der Rechtsweg bleibt unberührt.

(3) Die Mediationskosten werden grundsätzlich geteilt; jede Partei trägt ihre Vertretungskosten selbst.

§ 21 Aussetzung, Einschränkung und Beendigung

(1) IR ist berechtigt, die Plattformnutzung einzuschränken, auszusetzen oder zu beenden bei:

  • wesentlicher AGB-Verletzung, insbesondere unwahren oder irreführenden Angaben;
  • rechtswidrigen Inhalten oder Leistungen;
  • Wegfall berufsrechtlicher Voraussetzungen;
  • Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung mit 14-tägiger Nachfrist;
  • Insolvenzeröffnung oder Abweisung mangels Masse;
  • wiederholten begründeten Kundenbeschwerden;
  • IT-Sicherheits-Gefährdung;
  • sonstigem sachlich gerechtfertigtem und verhältnismäßigem Anlass.

(2) IR teilt Maßnahmen vor oder gleichzeitig mit Wirksamwerden auf dauerhaftem Datenträger unter Angabe der konkreten Gründe und der einschlägigen AGB-Bestimmung mit.

(3) Eine vollständige Beendigung erfolgt unter Einhaltung einer 30-Tage-Frist.

(4) Die 30-Tage-Frist gilt nicht bei rechtlicher oder behördlicher Pflicht, wiederholten gravierenden Verstößen oder Schutz vor Betrug, Schadsoftware, Datenschutzverletzungen oder Cybersicherheitsrisiken.

(5) Der Anbieter kann gegen die Maßnahme nach § 19 Beschwerde erheben.

§ 22 Ranking

(1) Hauptparameter der Anzeige-Reihenfolge auf dem Marktplatz sind in absteigender Gewichtung:

  • Übereinstimmung mit Suchkriterien (Relevanz);
  • Vollständigkeit, Aktualität und Qualität des Profils;
  • regionale Nähe;
  • Antwortzeit und Antwortrate;
  • Nutzerbewertungen und Beschwerdequote;
  • Mitgliedschaftsdauer;
  • gewählte Leistungsstufe;
  • entgeltliche Hervorhebungen.

(2) Bezahlte Platzierungen werden mit „Anzeige" oder „Sponsored" deutlich gekennzeichnet (§ 6 ECG, § 26 MedienG).

(3) IR ist nicht verpflichtet, die exakte Algorithmus-Gewichtung offenzulegen, soweit dadurch Manipulation oder eine Geschäftsgeheimnis-Verletzung droht.

§ 23 Keine Streitschlichtung durch IR

(1) Streitigkeiten aus dem zwischen Anbieter und Kunde geschlossenen Vertrag sind ausschließlich zwischen diesen zu klären.

(2) IR übernimmt keine Schiedsrichter-, Schlichtungs- oder Mediationsfunktion und ist nicht verpflichtet, Stellungnahmen abzugeben oder Beweise zu sichern.

(3) Das Beschwerdesystem nach § 19 betrifft ausschließlich Beschwerden gegen IR.

Gemeinsame Schlussbestimmungen

§ 24 Geistiges Eigentum, Nutzungsrechte an Plattforminhalten

(1) Sämtliche Rechte an der Software, dem Layout, der Datenbank und den redaktionellen Inhalten von immobilien-redaktion.com stehen IR zu. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe – ganz oder in Teilen – bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von IR.

(2) Der Vertragspartner räumt IR an den von ihm eingestellten Inhalten ein nicht ausschließliches, räumlich und zeitlich nicht beschränktes, übertragbares Werknutzungsrecht zur Veröffentlichung auf der Plattform und zur Bewerbung der Plattform ein.

(3) Eine systematische Auslesung der Plattformdaten („Scraping") ist untersagt. Die Verwendung von Plattforminhalten zum Training automatisierter Systeme (insbesondere generativer KI-Modelle) ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von IR untersagt.

§ 25 Datenschutz

(1) IR verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Maßgabe der DSGVO und der separaten Datenschutzerklärung (immobilien-redaktion.com/datenschutz).

(2) Im Verhältnis zwischen IR und Anbieter ist IR getrennter Verantwortlicher iSd Art. 4 Z 7 DSGVO. Eine Auftragsverarbeitung iSd Art. 28 DSGVO findet nicht statt, soweit nicht ausdrücklich gesondert vereinbart.

§ 26 Änderung dieser AGB

(1) IR kann diese AGB bei sachlichem Grund (Rechtsänderungen, Judikatur, neue Funktionen, Marktbedingungen) einseitig ändern, soweit keine gröbliche Benachteiligung iSd § 879 Abs. 3 ABGB vorliegt.

(2) Beabsichtigte Änderungen werden mindestens 15 Tage vor Wirksamwerden auf dauerhaftem Datenträger (E-Mail an die hinterlegte Kontaktadresse) mitgeteilt.

(3) Der Vertragspartner kann innerhalb der Frist mit Wirkung zum Inkrafttreten kündigen; nutzt er die Plattform danach weiter (insbesondere durch Einstellung neuer Inhalte oder Annahme von Anfragen), gilt dies als Zustimmung.

(4) Die Frist entfällt bei rechtlicher Pflicht, unvorhergesehener Gefahrenabwehr oder Änderungen ausschließlich zugunsten des Vertragspartners.

§ 27 Laufzeit und Kündigung des Plattform-Nutzungsverhältnisses

(1) Das Nutzungsverhältnis zwischen IR und einem Anbieter (Marktplatz) bzw. Auftraggeber (Premium-Profile) läuft auf unbestimmte Zeit, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

(2) Beide Parteien können das Nutzungsverhältnis ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (insbesondere bei wesentlichen Vertragsverletzungen) bleibt unberührt.

(4) Bereits gebuchte Leistungen (laufende Kampagnen, Premium-Jahresabonnements) bleiben von der Kündigung unberührt und sind bis zum vereinbarten Ende abzurechnen.

§ 28 Schlussbestimmungen

(1) Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(2) Erfüllungsort: Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wien.

(3) Abtretungsverbot: Forderungen gegen IR sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von IR nicht abtretbar.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 29 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist gemäß § 104 JN das für 1010 Wien sachlich zuständige Gericht: für bezirksgerichtliche Sachen das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, für landesgerichtliche Sachen das Handelsgericht Wien.

(3) Diese Vereinbarung wird ausschließlich zwischen Unternehmern getroffen; § 14 KSchG ist nicht anwendbar.

(4) IR bleibt unbenommen, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.


Stand: 03.05.2026 · Diese AGB ersetzen alle vorhergehenden Fassungen.

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