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Werden wir mehr Gemeinschaftsgeschäfte sehen?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Welche Unternehmen werden sich in Zukunft leichter tun?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Digitalisierung ist schnelllebig und kostenintensiv und damit für kleinere Unternehmen teurer
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Struktur und Effizienz werden für die Unternehmen entscheidend sein
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Datenbanken sind für die Maklerunternehmen unerlässlich
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Erfahrene Unternehmerinnen und Unternehmen tun sich in der kommenden Zeit leichter
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Immobilien müssen richtig eingepreist werden
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Wie werden Eigentümer reagieren? Bei den Kunden wird ein Lerneffekt eintreten
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Vermietung ist eine umfangreiche Dienstleistung
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Die Expertise der Maklerinnen und Makler ist viel wert - kommen neue Dienstleistungen?
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
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Was macht eine Hausverwaltung wenn eine Wohnung frei wird?
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Die Ausgangslage ist in Wien anders als in den Bundesländern - das könnte zu mehr Problemen führen
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Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Wer gut durch diese Zeit kommt, wird gestärkt daraus hervorgehen
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Geschäftsführerin Raiffeisen Immobilien Vorarlberg bei
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Raiffeisen Immobilien Österreich
Wie könnte ein neues Package aussehen, das Maklerunternehmen anbieten können?
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Der Markt wird sich umstrukturieren
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Geschäftsführer Raiffeisen Immobilien Salzburg bei
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Raiffeisen Immobilien Österreich
Unser Beruf und unsere Dienstleistung wird wieder eine Wertigkeit bekommen
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Kooperationen verbessern auch die Qualität der Dienstleistungen
Aus dem IMMOLIVE Kommt das große Maklersterben? vom 20.06.2023
Wie oft wurde nicht das Ende der Maklerinnen und Makler prophezeit. Und jedes Mal haben diese Vorhersagen nicht gestimmt. Gott sei Dank, muss man sagen. Das Makeln ist in Österreich ein „reglementiertes Gewerbe“. Um als ImmobilienmaklerIn tätig zu werden, bedarf es einer entsprechenden Ausbildung. Diese ist in Österreich eine der strengsten und besten in Europa. Von den Studierenden werden umfassende Kenntnisse erworben über Immobilienbewertung, den Markt und Vergleichsobjekte sowie förderungsrechtliche Möglichkeiten. Außerdem stehen neben Grundbegriffen des bürgerlichen Rechtes, Handelsrechtes, Grundbuchsrechtes auch Widmungs- und Bebauungsbestimmungen auf dem Lehrplan - und vieles mehr. Ab dem 1.Juli 2023 tritt in Österreich das Bestellerprinzip in Kraft, betrifft jedoch nur Immobilien, die gemietet werden! Künftig zahlt nur noch der, der anschafft – sprich: Vermieter oder Eigentümer, die eine Wohnung vermieten wollen oder Wohnungssuchende, die MaklerInnen im Zuge eines Suchauftrags betrauen. Bei Eigentumswohnungen oder -häusern sind die KäuferInnen auch nach dem 1. Juli weiterhin zu einer Provisionszahlung verpflichtet. Die von der Gesetzesänderung betroffenen Mietobjekte umfassen alle Räumlichkeiten, die zu Wohnzwecken geeignet sind. Darunter können auch Reihen- und Einfamilienhäuser oder auch ein angemieteter Zweitwohnsitz fallen. Ob der Mietvertrag unter das Mietrechtsgesetz (MRG) oder das Konsumentenschutzgesetz (KSCHG) fällt, ist dabei unerheblich. Kauf- und Pachtverträge sowie Mietverträge von Geschäftsräumlichkeiten sind vom Bestellerprinzip ausgeschlossen. Verstoßen Makler gegen das neue Bestellerprinzip, drohen Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Euro oder sogar der Verlust der Maklerzulassung. Wie bereiten sich diese auf die neue Situation vor. Ist das jetzt das Ende der Maklerunternehmen? Nein, vermutlich nicht. Das Wort „Wohnungsnot“ dürfte bald schon in aller Munde sein. In den Städten – und nicht nur den großen – wird bezahlbarer Wohnraum zur neuen sozialen Frage. Für die Verteuerung sorgt die EZB durch ihre Zinserhöhungen, für die Verknappung sind die Projektentwickler verantwortlich, die aufgrund gestiegener Baupreise und deutlich erhöhter Finanzierungskosten nicht anders können, als ihre Aktivitäten zurückzunehmen. Um das Unglück komplett zu machen, zögern auch Gutverdiener und Vermögende beim Immobilienkauf und drängen stattdessen vermehrt auf den Mietmarkt. Wie wird sich der sinkende Mietwohnungsmarkt auf das Szenario auswirken? Werden nicht Maklerinnen und Makler dringender gebraucht denn je?
Aktueller Blick auf den Investmentmarkt
Aus dem IMMOLIVE ImmoLive: Investment - Immobilien vs. Aktien vs. Anleihen vom 05.09.2023
Es sieht derzeit nicht gut aus auf den Investmentmärkten. Der heimische Investmentmarkt performt auch im zweiten Quartal 2023 mit einem Volumen von rund 735 Millionen Euro rückläufig. Das sind ein Minus von 44 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein schwacher Trost, dass es sich bei der Entwicklung nicht um rein österreichisches Phänomen handelt. Die großen europäischen Märkte entwickelten sich im zweiten Quartal 2023 mit einem Rückgang von 54% noch deutlich verhaltener als der österreichische. Hier haben die heimischen Investoren das Sagen. 88 % des Transaktionsvolumens wurde im ersten Halbjahr von ihnen umgesetzt, wobei mit 56 % ein überdurchschnittlich hoher Anteil auf Privatinvestoren entfällt.Für September hat die EZB einen weiteren Sprung der Zinsen um 0,25 Prozent angekündigt? Wird das der endgültige Schritt der institutionellen Investoren hin zu Aktien und Anleihen sein? Damit steht aber die Frage im Raum, ob der Markt nicht für Kleinanleger interessanter wird? Kann etwa Tokenisierung Anleihen und Aktien ablösen – zumindest für den Kleinsparer, oder wird sich diese Innovation noch ausweiten und in irgendeiner Form auch die institutionellen Investoren erreichen? Unter Tokenisierung versteht man die Umwandlung eines Vermögenswerts, z. B. einer Immobilie, in digitale Token, die auf einer Blockchain-Plattform gehandelt werden können. Diese Token repräsentieren das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert und können wie Aktien oder andere Wertpapiere gekauft und verkauft werden (vgl. Inhaberpapiere). Indem der Wert einer Immobilie in kleinere digitale Token aufgeteilt wird, können Anleger problemlos Bruchteile der Immobilie kaufen und verkaufen. Dies erhöht die Liquidität, da mehr Menschen in Immobilien investieren können, nicht nur diejenigen, die es sich leisten können, ganze Immobilien zu kaufen. Bruchteilseigentum ermöglicht die Diversifizierung von Anlageportfolios und trägt zur Risikominderung bei. Wenn wir in die Zukunft der Immobilienfinanzierung blicken, ist klar, dass die Tokenisierung eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Branche spielen wird. Damit sind eben nicht nur private Käuferinnen und Käufer gemeint, sondern auch institutionelle Investoren, die ihr Risiko beziehungsweise das ihrer Anleger minimieren könnten. Sind Aktien und Anleihen in Zukunft passe‘ und die Investitionen werden in Token vorgenommen? Oder wiegt der Vorteil einer Einzelimmobilie mehr als ein Bruchteil davon? Werden wir Fonds sehen, die mit einem minimalen Budget und einer geringen Mitarbeiterzahl große Finanzpakete handeln können? Im ImmoLive blicken wir in die Zukunft.
Aktueller Blick auf den Wiener Zinshausmarkt
Aus dem IMMOLIVE ImmoLive: Investment - Immobilien vs. Aktien vs. Anleihen vom 05.09.2023
Es sieht derzeit nicht gut aus auf den Investmentmärkten. Der heimische Investmentmarkt performt auch im zweiten Quartal 2023 mit einem Volumen von rund 735 Millionen Euro rückläufig. Das sind ein Minus von 44 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein schwacher Trost, dass es sich bei der Entwicklung nicht um rein österreichisches Phänomen handelt. Die großen europäischen Märkte entwickelten sich im zweiten Quartal 2023 mit einem Rückgang von 54% noch deutlich verhaltener als der österreichische. Hier haben die heimischen Investoren das Sagen. 88 % des Transaktionsvolumens wurde im ersten Halbjahr von ihnen umgesetzt, wobei mit 56 % ein überdurchschnittlich hoher Anteil auf Privatinvestoren entfällt.Für September hat die EZB einen weiteren Sprung der Zinsen um 0,25 Prozent angekündigt? Wird das der endgültige Schritt der institutionellen Investoren hin zu Aktien und Anleihen sein? Damit steht aber die Frage im Raum, ob der Markt nicht für Kleinanleger interessanter wird? Kann etwa Tokenisierung Anleihen und Aktien ablösen – zumindest für den Kleinsparer, oder wird sich diese Innovation noch ausweiten und in irgendeiner Form auch die institutionellen Investoren erreichen? Unter Tokenisierung versteht man die Umwandlung eines Vermögenswerts, z. B. einer Immobilie, in digitale Token, die auf einer Blockchain-Plattform gehandelt werden können. Diese Token repräsentieren das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert und können wie Aktien oder andere Wertpapiere gekauft und verkauft werden (vgl. Inhaberpapiere). Indem der Wert einer Immobilie in kleinere digitale Token aufgeteilt wird, können Anleger problemlos Bruchteile der Immobilie kaufen und verkaufen. Dies erhöht die Liquidität, da mehr Menschen in Immobilien investieren können, nicht nur diejenigen, die es sich leisten können, ganze Immobilien zu kaufen. Bruchteilseigentum ermöglicht die Diversifizierung von Anlageportfolios und trägt zur Risikominderung bei. Wenn wir in die Zukunft der Immobilienfinanzierung blicken, ist klar, dass die Tokenisierung eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Branche spielen wird. Damit sind eben nicht nur private Käuferinnen und Käufer gemeint, sondern auch institutionelle Investoren, die ihr Risiko beziehungsweise das ihrer Anleger minimieren könnten. Sind Aktien und Anleihen in Zukunft passe‘ und die Investitionen werden in Token vorgenommen? Oder wiegt der Vorteil einer Einzelimmobilie mehr als ein Bruchteil davon? Werden wir Fonds sehen, die mit einem minimalen Budget und einer geringen Mitarbeiterzahl große Finanzpakete handeln können? Im ImmoLive blicken wir in die Zukunft.
Tokenisierung – kurz erklärt
Aus dem IMMOLIVE ImmoLive: Investment - Immobilien vs. Aktien vs. Anleihen vom 05.09.2023
Es sieht derzeit nicht gut aus auf den Investmentmärkten. Der heimische Investmentmarkt performt auch im zweiten Quartal 2023 mit einem Volumen von rund 735 Millionen Euro rückläufig. Das sind ein Minus von 44 % im Vergleich zum Vorjahr. Ein schwacher Trost, dass es sich bei der Entwicklung nicht um rein österreichisches Phänomen handelt. Die großen europäischen Märkte entwickelten sich im zweiten Quartal 2023 mit einem Rückgang von 54% noch deutlich verhaltener als der österreichische. Hier haben die heimischen Investoren das Sagen. 88 % des Transaktionsvolumens wurde im ersten Halbjahr von ihnen umgesetzt, wobei mit 56 % ein überdurchschnittlich hoher Anteil auf Privatinvestoren entfällt.Für September hat die EZB einen weiteren Sprung der Zinsen um 0,25 Prozent angekündigt? Wird das der endgültige Schritt der institutionellen Investoren hin zu Aktien und Anleihen sein? Damit steht aber die Frage im Raum, ob der Markt nicht für Kleinanleger interessanter wird? Kann etwa Tokenisierung Anleihen und Aktien ablösen – zumindest für den Kleinsparer, oder wird sich diese Innovation noch ausweiten und in irgendeiner Form auch die institutionellen Investoren erreichen? Unter Tokenisierung versteht man die Umwandlung eines Vermögenswerts, z. B. einer Immobilie, in digitale Token, die auf einer Blockchain-Plattform gehandelt werden können. Diese Token repräsentieren das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert und können wie Aktien oder andere Wertpapiere gekauft und verkauft werden (vgl. Inhaberpapiere). Indem der Wert einer Immobilie in kleinere digitale Token aufgeteilt wird, können Anleger problemlos Bruchteile der Immobilie kaufen und verkaufen. Dies erhöht die Liquidität, da mehr Menschen in Immobilien investieren können, nicht nur diejenigen, die es sich leisten können, ganze Immobilien zu kaufen. Bruchteilseigentum ermöglicht die Diversifizierung von Anlageportfolios und trägt zur Risikominderung bei. Wenn wir in die Zukunft der Immobilienfinanzierung blicken, ist klar, dass die Tokenisierung eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Branche spielen wird. Damit sind eben nicht nur private Käuferinnen und Käufer gemeint, sondern auch institutionelle Investoren, die ihr Risiko beziehungsweise das ihrer Anleger minimieren könnten. Sind Aktien und Anleihen in Zukunft passe‘ und die Investitionen werden in Token vorgenommen? Oder wiegt der Vorteil einer Einzelimmobilie mehr als ein Bruchteil davon? Werden wir Fonds sehen, die mit einem minimalen Budget und einer geringen Mitarbeiterzahl große Finanzpakete handeln können? Im ImmoLive blicken wir in die Zukunft.
01.02.2022 16:00
bis
01.02.2022 17:30
Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt
Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.
25.01.2022 16:00
bis
25.01.2022 17:30
Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt
Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
18.01.2022 16:00
bis
18.01.2022 17:30
Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022
2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!
15.12.2021 08:30
bis
15.12.2021 09:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis
24.11.2021 16:00
bis
24.11.2021 17:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis
Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen. Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“
21.12.2021 16:00
bis
21.12.2021 17:30
So wird 2022 in der Immobilien Wirtschaft
Die Zeit seit März 2020 hat viele Umbrüche und Veränderungen gebracht, aber auch Chancen. Das Jahr 2022 wird sich in dieser Entwicklung der Veränderungen einreihen. Was zu erwarten wäre, wie wir damit umgehen und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, darüber sprechen wir in unserer letzten Podiumsdiskussion des Jahres 2021.
07.12.2021 16:00
bis
07.12.2021 17:30
Bestellerprinzip, Digitalisierung, Mietrecht & Co - Hürden der Immobilien Wirtschaft
Als gäbe es nicht schon genug Herausforderungen, stehen für 2022 der Immobilienbranche noch einige weitere Erschwernisse bevor. Wie soll man damit umgehen? Werden es Hürden oder Chancen für die Immobilienwirtschaft sein?
30.11.2021 16:00
bis
30.11.2021 17:30
Hotel & Tourismus mit Mut, Ideen & Innovationen
Hotellerie und Tourismus sind weiterhin zwei Zweige, die sehr stark von Corona betroffen sind, wobei es nicht einmal Covid selbst ist, sondern viel mehr die Unsicherheiten, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. ESG, Mitarbeiter Misere, Erwartungshaltung der Gäste, Risk in der Skisaison in Österreich, sowie Inflation. Die Herausforderungen sind sehr breit gefächert und es braucht sehr viel Mut, Kreativität und Ideen, um den Kurs beizubehalten. Wir befassen uns unter anderem mit folgenden Themen: Wie stellt sich die aktuelle Situation im Tourismus und in der Hotellerie dar? Wie ist die Ausgangslage bei laufenden Finanzierungen? Wie reagieren die Stammkunden? Situation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hotellerie. Unterschied zwischen Ferien- und Stadthotellerie. Welche Entwicklungen haben sich durch Corona dynamisiert? Welche neuen Initiativen werden von den Hotelbetrieben gesetzt? Flight Shame – was heißt das für Österreich? Wird wieder der Urlaub im eigenen Land an erster Stelle stehen? Der Druck in der Hotellerie kommt von vielen Seiten. Hat man bei diesen täglichen Herausforderungen noch Zeit das Unternehmen weiterzuentwickeln und Ideen zu kreieren? Wie sehen Investoren diese Entwicklung?
23.11.2021 16:00
bis
23.11.2021 17:30
Nachhaltigkeit bei Immobilien, Illusion oder Notwendigkeit?
Neben der Pandemie beherrscht der Klimawandel die Schlagzeilen. ESG, Forderungen von Investoren nach zertifizierten Bauten und Konsumenten mit gehobenen Ansprüchen -die Immobilienwirtschaft ist mit riesigen Herausforderungen konfrontiert. Vier Expert:innen diskutieren live online am Podium miteinander und mit Ihnen. Folgenden Themen und Fragen werden wir in unserer Live-Diskussion behandeln: Ist Nachhaltigkeit bei (allen) Immobilien überhaupt realisierbar? Wer ist bereit, die Mehrkosten zu tragen? Müssen wir in Zukunft mit weniger Raum auskommen? Wie können Nutzer prüfen, ob sie tatsächlich in einem nachhaltigen Gebäude wohnen, arbeiten, leben? Der Unterschied zwischen Mieten in „Green Buildings“ und in Immobilien mit schlechter Umwelt-Performance wird größer. Wie sehr kann man den Projektentwicklern freistellen, grün oder nicht grün zu produzieren. Regulatorische Anforderungen für umweltfreundliche Immobilien werden strenger. Irgendwann wird “Grün” kein Argument mehr sein sondern Standard.
18.11.2021 07:00
bis
18.11.2021 08:00
Thomas Madreiter Planungsdirektor der Stadt Wien über Herausforderungen in der Stadtplanung
So wie alle Großstädte steht auch Wien in den kommenden Jahren vor großen globalen Herausforderungen. Bis 2040 hat man sich verpflichtet vorgegeben Klimaziele zu erreichen. Klimaneutralität, Ressourcenschonung, Verdichtung und Kreislaufwirtschaft sind nur einige der Schlagworte, die uns in den kommenden Jahren begleiten werden. Für die Stadtplanung ist dies genauso eine Herausforderung, wie für die Bauträger und Projektentwickler. Der Wiener Stadtplanungsdirektor Thomas Madreiter spricht im ImmoFrühstück unter anderem über folgende Themen: Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen? Was wird von Seiten der Stadt langfristig geplant? Worauf müssen sich die Bauträger und Projektentwickler einstellen? Das Pilotprojekt „Supergrätzel“ im 11. Bezirk
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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024
Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!
Korte Immobilien Fröndenberg
Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr
Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.