KIM-Verordnung hat den Markt gedreht von Kauf zu Miete - wie wird es in den kommenden Monaten weitergehen?

Ein Kapitel aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023.

Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.
Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen.
 
Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben.
 
Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote. 
 
In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen.
 
Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird.
 
Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

  • Geschäftsführerin bei

    EHL Immobilien Gruppe

    Aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023

    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

  • Geschäftsführer bei

    FERRUM Immobilien GmbH

    Aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023

    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

  • Geschäftsführer bei

    FERRUM Immobilien GmbH

    Aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023

    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

  • Geschäftsführer bei

    FERRUM Immobilien GmbH

    Aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023

    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

  • Geschäftsführer bei

    FERRUM Immobilien GmbH

    Aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023

    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

  • Geschäftsführerin bei

    EHL Immobilien Gruppe

    Aus dem IMMOLIVE vom 31.01.2023

    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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    Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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31.01.2023 15:00

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31.01.2023 16:30

Immobilientrends: Mehr Miete, weniger Eigentum?

Das Immobilienjahr 2023 wird von deutlichen Veränderungen geprägt sein.Beim Wohnen kann man derzeit von einem Markt vor und nach dem Sommer sprechen. Das hat mit den neuen Kreditrichtlinienverordnungen zu tun. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Als das Gesetz angedacht wurde, sah die Welt noch ganz anders aus. Dennoch ist es unverändert umgesetzt worden. Die neue Verordnung kam zum ungünstigsten Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Die Nachfrage nach Wohnungseigentum ist merklich zurückgegangen, dafür aber stieg die Nachfrage nach Miete enorm. Der Markt hat sich verschoben. Es ist auf jeden Fall notwendig, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird und das Gesetz an die aktuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Zwei Punkte werden es ziemlich sicher sein: Die Entschärfung soll das Thema Zwischenfinanzierung betreffen und die Schuldendienstquote.  In weiterer Folge kann man noch über andere Möglichkeiten bei den Krediten nachdenken. Zum Beispiel mit einem Generationenkredit oder dadurch, dass ein gewisser Betrag am Ende der Laufzeit einfach „stehen bleibt“. Es ist durchaus zu überlegen, ob nicht der Staat mit einer Art Eigenmittelhaftung einspringen sollte. Es gäbe verschiedenste Methoden, die den Menschen helfen würden, sich etwas für die Zukunft aufzubauen. Grundsätzlich stellt sich aber die Frage, wie sich das Verhältnis zwischen Miete und Eigentum in den kommenden Monaten und Jahren darstellen wird – bzw. wie es sich verändern wird. Für die Bauträger ist das eine schwierige Situation, denn wie sich gezeigt hat, kann sich der Markt in kurzer Zeit drehen. Aber auch die Maklerunternehmen stehen vor großen Herausforderungen, wie man in der kommenden Zeit mit dieser unsicheren Ausgangslage umgehen soll.

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  • 31.01.2023
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    Video

    01.02.2022 16:00

    bis

    01.02.2022 17:30

    Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt

    Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.

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    25.01.2022 16:00

    bis

    25.01.2022 17:30

    Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt

    Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. 

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    18.01.2022 16:00

    bis

    18.01.2022 17:30

    Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022

    2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!

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    15.12.2021 08:30

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    15.12.2021 09:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis

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    24.11.2021 16:00

    bis

    24.11.2021 17:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis

    Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen.  Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“

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Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.

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