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28.03.2023 08:00
Walter SenkNeue Technologien, Konzepte und Ideen - Projektentwickler auf dem Prüfstand
Auch wenn das Marktumfeld für Projektentwicklungen nicht besonders günstig ist, sehen die Developer auch positive Aspekte und machen das Beste daraus. Wie in allen Bereichen ist jetzt die Zeit der Profis.
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24.03.2023 07:00
Walter Senk„Greenfit“ bringt mehr Bewegung in Wohnanlagen
Die soziale Nachhaltigkeit ist im Wohnbau derzeit noch das Mauerblümchen neben der in Zeiten der Klimakrise dominanten ökologischen Nachhaltigkeit. Das Konzept „Greenfit“ vereint nun Klimaschutzmaßnahmen mit Bewegungs- und damit Gesundheitsförderung im Wohnbau. Und das auch ziemlich kostengünstig.
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21.03.2023 07:00
Gerhard PoppPreisträger, Teamplayer, Immobilienprofi mit Leidenschaft
Angesprochen auf die Preise, die seine Arbeit im letzten Jahr gekrönt haben, reicht Sascha Haimovici, geschäftsführender Gesellschafter von IMMOcontract, die Lorbeeren an seine Mitarbeiter weiter und meint: „Die echten Preisträger sind die Menschen in meinem Team.“
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09.03.2023 07:00
Gerhard PoppDie Wiener Immobilien Messe - ein wichtiger Ort für Bauträger und Kunden
Die Zusammenarbeit von Bauträgern und Immobilienmessen hat eine lange Geschichte. Die FLAIR Bauträger GmbH, die seit 25 Jahren am Markt ist, nutzt Messen seit etwa 23 Jahren, um ihre Arbeit und ihre Projekte darzustellen. Sie findet, dass Messen ein wichtiger Ort für Bauträger und Kunden sind.
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04.03.2023 17:00
Walter SenkTPA, HSP.law, EHL und Hawlik Gerginski Architekten luden zum ImmoDienstag
Der ImmoDienstag startet in das Jahr 2023 mit einer exklusiven und hochaktuellen Veranstaltung über den Dächern Wiens. Im k47 fanden drei Vorträge und die Podiumsdiskussion statt zum Thema „Wohnungsmarkt 2023 - Welche Entwicklungen und Trends zeichnen sich ab?“. Danach gehörte der Abend dem Netzwerken.
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09.02.2023 17:29
Walter SenkWeinrauch Rechtsanwälte und Wolf Reicht Architects luden zum alljährigen „ImmoGschnas“
Rund 300 geladene Gäste aus der Immobilienwelt feierten am vergangenen Donnerstag im Club Sechser beim ImmoGschnas den Wiener Fasching. Unter dem Motto „Weil es ein gutes Jahr wird!“ luden die Wiener Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte und das Architektenbüro Wolf Reicht Architects ein.
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08.02.2023 07:00
Walter SenkSozialer Sprengstoff! Steht Deutschland vor einem akuten Wohnungsmangel?
Vonovia, Europas größter Wohnungskonzern, zieht bei seinen Neubauprojekten die Bremsen an. Im Jahr 2023 sollen vom Konzern keine neuen Bauvorhaben mehr gestartet werden.
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01.02.2023 07:00
Matzanetz PeterAVORIS, PREMIUM, 3SI, NID: Immobilien Entwickler müssen jetzt umsichtig agieren
Das Marktumfeld für Immobilienentwickler hat sich in der jüngeren Vergangenheit so entwickelt, dass Analysten vom Ende eines langjährigen Immobilienzyklus sprechen.
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24.01.2023 07:30
Walter SenkUnternehmen im Fokus: ÖRAG, TEAMNEUNZEHN, GLORIT, STRABAG, ADOMO und mehr. CEOs und Top-Positionen: Karrieren in der Immobilienbranche!
Hier noch ein Überblick, was sich in den vergangenen Wochen in der Immobilienwirtschaft getan hat. Unternehmen wurden erweitert, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wechselten innerhalb der Firmen ihre Positionen bzw. machten Karrieresprünge oder beendeten ihre Karriere – und in der ÖRAG tat sich viel.
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16.12.2022 08:30
Walter SenkSuche Wohnung – Wohntrends und Entwicklungen im Neubau
Die letzten drei Jahre haben geänderte Anforderungen an den Wohnraum gebracht, und auch sonst gibt es zahlreiche neue Überlegungen, was bei seiner Errichtung zu berücksichtigen ist.
Pressemeldung
31.03.2023 09:00
VI-Engineers Bauträger GmbH & Co KGIn Am Sonnenweiher Grafenwörth herrscht Großes Interesse an den Häusern von VI-Engineers
Wohnen am See liegt im Trend. Mit dem Sonnenweiher Grafenwörth, der aktuell – unweit von den Städten Krems, Tulln, St. Pölten und nur 35 Minuten von der Stadtgrenze Wien entfernt – entsteht, setzt VI-Engineers in Bezug auf „Wohnen am Wasser“ eine neue Benchmark. Das Ufer des 36.000 m² großen, neu angelegten Sees wird von 36 kleinen Wohneinheiten (ca. 44-69 m²) sowie 170 Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern mit 4-5 Zimmern und einer Wohnfläche von ca. 113 m² bis 132 m² gesäumt.
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29.03.2023 15:00
3SI ImmogroupDöbling, Währing, Margareten, Leopoldstadt: 3SI Immogroup startet Frühlings-Sanierungsoffensive
Nach dem Baubeginn für das Zinshausprojekt in der Landstraßer Hauptstraße 144 startet der Wiener Immobilienentwickler 3SI Immogroup dieser Tage umfangreiche Bautätigkeiten an fünf weiteren Liegenschaften in Bestlagen. Einzelne Wohnungen gelangen schon ab Sommer – hochwertig revitalisiert – in den Verkauf.
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25.03.2023 11:00
Saubermacher Dienstleistungs AGNachhaltiges Bauen fördert Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Abfallende von Bodenaushub sorgt für Aufsehen. Die Saubermacher Akademie bot mit Top-Vorträge und Podiumsdiskussionen einen Ausblick.
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WKW-Pisecky: Für Konsumenten ist der IMMY-Award die Orientierungshilfe in der Immobilien-Branche
Die besten Makler, Verwalter und Bauträger Wiens standen gestern Abend im Mittelpunkt der Immobilienbranche. In den Wiener Sophiensälen wurden die IMMY-Awards für das zurück liegende Jahr 2022 verliehen.
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23.03.2023 13:00
Neusiedl am See Projektentwicklung GmbHDie letzten vier Häuser sind schlüsselfertig: Am Hafen, in Neusiedl am See
Ab sofort gibt es neben dem Erwerb der vier verbleibenden Seehäuser des Projekts „Am Hafen“ in Neusiedl am See auch die Optionen Mietkauf oder Miete. Vor kurzem wurden die verbleibenden vier Seehäuser auf der Hafenseite schlüsselfertig gestellt, die man bis dato provisionsfrei direkt vom Bauträger erwerben konnte.
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23.03.2023 09:00
RX GlobalWiener Immobilien Messe: Energieeffizienz wichtiger Faktor im Neubau
Vom 18.- 19. März 2023 fand im Congress Center der Messe Wien die „Wiener Immobilien Messe“ statt. Beide Tage standen ganz im Zeichen neuer Bauprojekte, Finanzierung und rechtlicher Aspekte rund um den An- und Verkauf von Immobilien.
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17.03.2023 11:00
ARGE Qualitätsgruppe WärmedämmsystemeETHOUSE Award 2024 ausgeschrieben – Der Preis für energieeffizientes Sanieren
Zum zwölften Mal vergibt die ARGE Qualitätsgruppe Wärmedämmsysteme (QG) den ETHOUSE Award. Der Preis würdigt thermische Gebäudesanierungen, die Energieeffizienz auf hohem Niveau umgesetzt haben. Bewertungskriterien sind die Ausführungsqualität, der Umgang mit dem Altbestand, die architektonische Umsetzung sowie der Umfang der Energieeinsparung.
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16.03.2023 13:00
CS Caritas Socialis GmbHBeethovens 9. Symphonie brachte 100.000 Euro für Hospiz Kalksburg
1856 Besucher:innen und Spender:innen des Benefizkonzerts zugunsten CS Hospiz Wien spenden 100.000 Euro. Emmanuel Tjekanavorian dirigierte die camerata ars vivendi.
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16.03.2023 09:00
3SI ImmogroupLandstraßer Hauptstraße: Baubeginn für exklusives 3SI-Altbauprojekt im 3. Bezirk
Dieser Tage fällt der Startschuss für ein neues, sehr hochwertiges innerstädtisches Altbauprojekt der 3SI Immogroup. An der zentral gelegenen Adresse Landstraßer Hauptstraße 144 beginnen die Bauarbeiten, bis Mitte 2024 werden unweit des Schloss Belvedere exklusive Eigentumswohnungen entwickelt.
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15.03.2023 15:00
art:phalanx Kommunikationsagentur GmbHWohnbauprojekt „the one – home above“ wurde erfolgreich der Öffentlichkeit präsentiert
the one – home above ist das höchste Wohnhochhaus im neuen Quartier The Marks im 3. Wiener Gemeindebezirk und zeichnet sich durch atemberaubende Ausblicke über Wien, modernste Ausstattung, ein einzigartiges architektonisches Konzept sowie vielfältige Service-Angebote wie Wellness- und Spa-Bereich, Außenpool und Sonnendeck aus. Am Samstag, den 11. März 2023, wurde the one – home above im Rahmen einer Open House-Veranstaltung erstmals der Öffentlichkeit präsentiert.
Mag. Rainer Stelzer
Vorstandsdirektor
Raiffeisen-Landesbank Steiermark
Unternehmensprofil | Pressemappe

Rainer Stelzer von Raiffeisen-Landesbank Steiermark: Gilt die KIM-Verordnung auch für Bauträger?
Aus dem IMMOLIVE ImmoLive Raiffeisen Immobilien Special vom 18.01.2023
Ohne Übertreibung kann man mittlerweile festhalten:Wir befinden uns mitten in einem Marktumbruch! Nach beinahe 20 Jahren kontinuierlicher Zuwächse (Anzahl der Transaktionen, Marktvolumen, Preisentwicklung) erleben wir seit der Jahresmitte 22 Marktveränderungen in mancherlei Hinsicht:Leistbarkeit ist das mittlerweile alleine dominierende Thema Das betrifft den Erwerb, vor allem aber den laufenden Betrieb Die Nachfrage nach Eigentumsobjekten ist rückläufig Das Angebot an Eigentumsobjekten nimmt deutlich zu Die Preissteigerungen der Vorjahre flachen ab Die Renditen bekommen wieder Auftrieb (nachlassende Kaufpreise – konstante Mieten) Der Marktschwerpunkt verlagert sich von Kauf zu Miete (Eigentumsbeschaffung wird verschoben) Sanierung gewinnt an Bedeutung (statt Neuanschaffung, stärker gefördert als bisher)Das Immobilienjahr 2023 beginnt (in der Steiermark) mit einer “Doppelmesse”, nämlich der “Häuslbauermesse” einer typischen Baufachmesse und parallel dazu der “Lebensraum”, bei der es vorwiegend um Immobilien und das entsprechende Marktumfeld geht. Termin: Donnerstag, 19. Jänner bis Sonntag, 22.Jänner. Raiffeisen sieht sich als Markt- und Kompetenzführer im Geschäftsfeld Immobilien-Bauen-Wohnen-Finanzieren-Fördern-Bewerten. Daher begleiten wir unsere über 800.000 (steirischen) Privat- und Firmenkunden mit höchst möglicher Expertise durch das Marktgeschehen. Aus Marktveränderungen ergeben sich immer auch Chancen, besonders für gut Informierte. Unsere Experten können heute wertvolle Hinweise liefern, wie man das – zugegeben schwierige - Marktgeschehen auch in dieser Phase positiv für sich nutzen kann: Vorstandsdirektor Rainer Stelzer zur Rolle von Raiffeisen im Geschäftsfeld Immobilien & Finanzierung, unsere Marktnähe, wie wir die KIM-Verordnung “mit Augenmass” handhaben und über die sinnvolle Nähe zwischen Raiffeisenbanken und Raiffeisen Immobilien Steiermark; Senior Ökonom Matthias Reith, Raiffeisen Research, zu den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, etwa zu einer Darstellung der Zinsentwicklung, der Inflation, der Arbeitsmarktdaten und welche Auswirkungen sich für den heimischen Immobilienmarkt ableiten lassen; Andreas Glettler, GF Raiffeisen Immobilien, über speziell steirische Marktgegebenheiten. Zahlenmaterial zu Angebotsentwicklung und Preisprognosen (zB Marktschwerpunkt Großraum Graz = 2/3 des steirischen Marktes, Preisspitzen in Schladming und Graz-Petersbergen mit > 10.000,00 / m²), aber auch mit Hinweisen auf Marktchancen: + preisbewußt gekaufte Anlagewohnung mit niederen Betriebskosten kann gerade jetzt eine sehr gute Wertanlage sein, weil die Mietnachfrage hoch bleibt; + Betriebskosten stehen besonders im Fokus, weil Mieter:innen einen Gesamtbetrag für das Wohnen ztur Verfügung haben. Je niederer die BK, desto mehr kann für die Nettomiete aufgewendet werden; + Kompromissbereitschaft ist gefragt: “Adresshörigkeit” hinterfragen, gute Lage statt Top-Lage, Gebrauchtimmobilie statt Neubau, in Zimmern statt in m² denken, vorerst Miete statt Kauf andenken? + günstiger Zeitpunkt für den Immobilienverkauf gerade jetzt, weil die Preise vorerst nicht weiter steigen, es wird in absehbarer Zeit also nicht leichter zu verkaufen. Allerdings sollte man den richtigen Verkaufspreis auf Anhieb treffen, sonst hat man es mit einem “bleibenden Wert” zu tun... und besonders gefragt sind jetzt Interessent:innen mit gesicherter Finanzierung... Raiffeisen hat hier höchste Kompetenz und Expertise in 48 Raiffeisenbanken mit 222 Bankstellen und Wohntraum-Centern sowie 3.333 Kolleg:innen in der Steiermark Thomas Zehetleitner, Bereichsleiter in der RLB, über die richtige Finanzierungsstrategie bei der Wohnraum-Beschaffung, etwa zur Enscheidung ob Fix-, Mix- oder VariabelFinanzierung, mit dem Hinweis auf verbesserte Sanierungsförderungen oder zur Frage, ob Eigentumsbildung trotz der derzeitigen erschwerten Bedingungen nicht doch eine sinnvolle Maßnahme der Zukunftssicherung ist.
Zum KapitelElisabeth Rohr
Keine Position angegeben

Elisabeth Rohr von Elisabeth Rohr Real Estate: Ausblick und Wünsche an die kommende Zeit
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelEngpässe bei Angebot und Nachfrage
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelMeistgelesen in den letzten 7 Tagen:
Sascha Haimovici
Geschäftsführer

Sascha Haimovici von IMMOcontract: Lieferengpässe und die Folgen
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelDr. Christian Osthus
Geschäftsführer
Kein Unternehmen

Christian Osthus: Unsanierte Wohnungen verkaufen sich schlecht
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelProblem bei Vorsorgewohnung durch Preissteigerung
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelAnton Holzapfel
Geschäftsführer
Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)
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Anton Holzapfel von Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI): Anbote steigen im Wochenrhythmus
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelMichael Mack
Geschäftsführer

Michael Mack von IMMOcontract: Dynamisches Pricing-Modell
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelSteigende Preise beim Wohnbau
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelEigentum verstärkt fördern
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelKarin Spießberger
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