Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1213
Lesezeit: 2 min
Kommentare: 0
0

Artikel

26.05.2023 06:30

Gerhard Popp

„Cäsar Immobilienpreis 2023“ – Auftrag und Erwartung

Spricht man über Nachhaltigkeit im Immobilienbereich, führt kein Weg an Value One vorbei. Dieses Unternehmen macht es sich seit ca. 20 Jahren zum Ziel, außergewöhnliche Lebensräume zu kreieren und ESG- konform zu handeln. Diese Wertehaltung wird unter anderem von Andreas Köttl, dem CEO des Unternehmens, getragen. Zurecht ist er, im heurigen Jahr, im Run um den „Cäsar“, unter den drei Finalisten in der Kategorie Bauträger.

JETZT LESEN
Views: 4433
Videodauer:
Kommentare: 0
0

Artikel

22.05.2023 07:00

Martin Prunbauer

Klimapolitik für Gebäudebestand ist unrealistisch

Die ambitionierten Vorhaben der Europäischen Union, Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren und bis zum Jahr 2050 auf netto Null zu gelangen, erweisen sich als unrealistisch. Dieses Vorhaben aus Brüssel bedeutet für den heimischen Gebäudebestand gewaltige Verpflichtungen in naher Zukunft. Anstelle auf Machbarkeit und Anreiz zu setzen, soll Klimaschutz mit der Keule verordnet werden.

JETZT LESEN
Views: 2440
Lesezeit: 4 min
Kommentare: 0
0

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

31.05.2023 07:00

Matzanetz Peter

Neunutzung von Bestandsimmobilien: Alles, nur keine Spinnerei

Die Neunutzung von aufgelassenen Industriebauten hat den großen Vorteil, dass auf viel Fläche mit dauerhaft haltbarer Substanz zurückgegriffen werden kann und es keine neue Bodenversiegelung gibt.

JETZT LESEN
Views: 2591
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1213
Lesezeit: 2 min
0

Artikel

20.05.2023 12:00

Gerhard Popp

Die Kreditvergabe - Richtlinie ( KIM ) kam zum falschen Zeitpunkt

Dr. Roland Weinrauch, von Weinrauch Rechtsanwälte GMBH, selbst stark mit der Immobilienbranche und all ihren Ausprägungen verwoben, gibt Auskunft über die Auswirkungen der KIM. Er sieht sie als einen von mehreren Bausteinen, die dazu geführt haben, dass in den letzten Monaten deutlich weniger Wohnimmobilienverkäufe getätigt wurden.

JETZT LESEN
Views: 2066
Videodauer:
Kommentare: 0
0

Artikel

12.05.2023 02:30

Gerhard Popp

Patrick Schwarzl von Grossmann & Kaswurm: Beruf als Leidenschaft- eine außergewöhnliche Karriere

Patrick Schwarzl, von Grossmann & Kaswurm, zeigt, was man erreichen kann, wenn man für seine Arbeit brennt. Mit seinen 31 Jahren, leitet er hier den Immobilienein- und verkauf. Ursprünglich in der IT- Branche beheimatet, ließ er sich vor ca. 3 Jahren von Peter Kaswurms Begeisterung für Immobilienkauf und Akquise begeistern.

JETZT LESEN
Views: 4712
Videodauer:
Kommentare: 0
0

Artikel

03.05.2023 07:00

Walter Senk

Wiener Zinshaus – Vom Spekulationsobjekt zum Investment

Der Zinshausmarkt hat zwar mit den gleichen Herausforderungen zu kämpfen wie die anderen Assetklassen, dennoch gelten bei den Zinshäusern etwas andere Gesetze als auf den übrigen Märkten.

JETZT LESEN
Views: 2593
Lesezeit: 4 min
Kommentare: 0
1

Artikel

02.05.2023 07:00

Walter Senk

Interview: smino bietet digitale Lösungen für die Baubranche

Für die Baubranche ist digitales Werkzeug zur Bewältigung der aktuellen und zukünftigen Herausforderungen unumgänglich. "Es dient dazu, effizienter zu werden und Kosten zu sparen", sagt Matthias Köck, Leiter Sales Management Österreich und Deutschland von smino.

JETZT LESEN
Views: 1590
Lesezeit: 3 min
Kommentare: 0
0

Artikel

28.04.2023 06:30

Gerhard Popp

Das 25. Retail Symposium von Regioplan - Event der Stunde

Seit 25 Jahren ist das Retail Symposium DIE Netzwerkinformationsveranstaltung zum Thema Handel. Romina Jenei, CEO von Regioplan Consulting ist zurecht stolz darauf. „Wir sind als Berater ständig in der Branche unterwegs und sprechen mit den Händlern“, womit sie erklärt, warum gerade das Retail Symposium immer wieder mit spannenden Vorträgen, Inspirationen und regem Austausch aufwartet.

JETZT LESEN
Views: 3239
Videodauer:
Kommentare: 0
0

Artikel

25.04.2023 07:00

Walter Senk

Bestellerprinzip, Marktplatz, Energiewende – Für und Wider

Fast 50 Jahre ist Georg Spiegelfeld in der Immobilienbranche tätig. Wie kaum ein anderer kennt er den Markt und spricht über die aktuelle Situation, die Herausforderungen und die Chancen – so sieht er auch Vorteile im Bestellerprinzip, aber auch Nachteile bei der Energiewende.

JETZT LESEN
Views: 3068
Lesezeit: 4 min
Kommentare: 0
0

Artikel

19.04.2023 20:30

Walter Senk

Crowdinvesting & Co - alternative Finanzierung ohne Banken

Geld ist vorhanden, aber teuer. Für Privatpersonen genauso wie für Unternehmen. Daher findet man sich zusammen um gemeinsam neue Wege zu gehen. Banken werden dabei nicht mehr benötigt. Und wir stehen erst am Anfang.

JETZT LESEN
Views: 6938
Lesezeit: 4 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

02.06.2023 11:00

RegioData Research GmbH

Corona hat die Gewohnheiten für immer verändert

Im Jahr 2022 standen einem Österreicher durchschnittlich rund € 25.100,- zur Verfügung. Damit sind die Ausgaben der Bevölkerung hierzulande allein in den letzten fünf Jahren um 15,4 % gestiegen. Allerdings hat die Corona-Pandemie einen starken Einfluss auf die jüngsten Ausgabegewohnheiten gehabt.

jetzt lesen
Views: 68
Lesezeit: 4 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

01.06.2023 13:00

Reichl und Partner PR

Büromarkt: stabile Entwicklung über ganz Österreich

Ein Abgesang auf Büroimmobilien, der im Zuge der Pandemie möglicherweise voreilig angestimmt worden ist, ist daher nicht erkennbar. Aus heutiger Sicht kann man wohl sagen, dass der Büro-Immobilienmarkt auch „Post Covid“ ein wichtiger Treiber für den gewerblichen Immobilienmarkt bleibt.

jetzt lesen
Views: 67
Lesezeit: 6 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

31.05.2023 19:00

SPÖ-Parlamentsklub

SPÖ-Wohnbausprecherin Becher zu Mieterhöhung: „Preisrallye stoppen!“

Wegen der drohenden Erhöhung der Kategoriemieten im Juli fordert SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher einen sofortigen Stopp bei gesetzlichen und frei vereinbarten Anpassungsklauseln. ****

jetzt lesen
Views: 55
Lesezeit: 1 min
Kommentare: 0
0

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

31.05.2023 07:00

Matzanetz Peter

Neunutzung von Bestandsimmobilien: Alles, nur keine Spinnerei

Die Neunutzung von aufgelassenen Industriebauten hat den großen Vorteil, dass auf viel Fläche mit dauerhaft haltbarer Substanz zurückgegriffen werden kann und es keine neue Bodenversiegelung gibt.

JETZT LESEN
Views: 2591
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1213
Lesezeit: 2 min
0

Pressemeldung

31.05.2023 15:00

AUREZ Immobilien GmbH

Das Bestellerprinzip naht – Aurelie Immobilien setzt schon jetzt auf einen neuen Ansatz der Maklerei

Makeln nach norwegischem Modell: Aurelie Immobilien bietet umfassende Services rund um das Thema Wohnen. Die Leistungen österreichischer Makler:innen werden sich mit der Einführung des Bestellerprinzips im Maklergesetz deutlich verändern.

jetzt lesen
Views: 52
Lesezeit: 3 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

ÖGB-Schuberth: „790 Euro in 15 Monaten: Erneute Mietsteigerung droht, wenn Regierung nicht eingreift”

„Im Juli steht Österreichs Mieterinnen und Mietern die nächste Mietpreis-Erhöhung ins Haus, wenn die Regierung nicht eingreift”, warnt Helene Schuberth, ÖGB-Chefökonomin. Denn mit 1. Juli werden die Kategoriemieten zum vierten Mal in 15 Monaten steigen, dieses Mal um 5,5 Prozent. Betroffen sind insgesamt rund 135.000 Wohnungen.

jetzt lesen
Views: 63
Lesezeit: 2 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

Village im Dritten, Innerstädtisches Großprojekt mit rund 2.000 Wohnungen, Nahversorgung, Bildungseinrichtungen und Büros

Mit dem VILLAGE IM DRITTEN errichtet die ARE Austrian Real Estate als Quartiersentwicklerin gemeinsam mit der Stadt Wien, dem wohnfonds_wien und UBM Development ein klimafreundliches und sozial nachhaltiges Vorzeigeprojekt in Europa: Rund 2.000 Wohnungen, Büros, Gewerbeflächen und Nahversorgungs- sowie Kinderbetreuungs- und Bildungseinrichtungen entstehen hier in den kommenden Jahren.

jetzt lesen
Views: 88
Lesezeit: 3 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

29.05.2023 15:00

Tiroler Tageszeitung

Eine Uni-Analyse verdeutlicht einmal mehr, wie weit in Tirol die Immobilienpreise den Einkommen davongaloppiert sind.

Ein vernichtendes Zeugnis auch für die heimische Wohnbau- und Bodenpolitik der vergangenen zehn Jahre. Die Party ist vorbei. So hört es sich an, wenn die Tiroler Immobilienbranche über die nahe Zukunft spricht. Gemeint ist damit, dass Wohnungen und Häuser nicht mehr im Handumdrehen und zu jedem Phantasiepreis verkauft werden können.

jetzt lesen
Views: 87
Lesezeit: 2 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

27.05.2023 15:00

McKinsey & Company

Weltwirtschaft: Erhalt des Wohlstands nur mit höherer Produktivität

Das Nettovermögen der Welt ist so hoch wie nie zuvor: Die Summe der Vermögenswerte aus Immobilien, Landbesitz, Infrastruktur, Maschinen und geistigem Eigentum lag Ende 2022 bei 630 Bio. US-Dollar. Damit hat sich das Nettovermögen in den vergangenen zwei Jahrzehnten nahezu vervierfacht. Allerdings: Ein grosser Teil dieses Zuwachses, 160 Bio. US-Dollar, existiert wegen der Inflation der Vermögenspreise nur auf dem Papier - während das Wirtschaftswachstum schwach blieb, die Ungleichheit zunahm.

jetzt lesen
Views: 83
Lesezeit: 3 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

Sanierungsoffensive 2023/24: Kampagne Sanierungsbonus startet

Thermische Gebäudesanierung bewerben, Fassadendämmung forcieren: Dafür macht sich die ARGE Qualitätsgruppe Wärmedämmsysteme (QG) seit Jahrzehnten stark. Nun begrüßt sie die heute bekannt gegebene Informationskampagne des Klimaschutzministeriums im Rahmen der Sanierungsoffensive 2023/2024. Die QG ist Partner der Kampagne und stellt ihre Kommunikationskanäle zur Verbreitung der Fördermöglichkeit zur Verfügung. Mit ihren zahlreichen eigenen Initiativen unterstützt sie die Realisierung eines klimane

jetzt lesen
Views: 123
Lesezeit: 3 min
Kommentare: 0
0

Pressemeldung

25.05.2023 11:00

renowave.at

Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor in Gefahr

Ohne Erneuerbare-Wärme-Gesetz wird der notwendige Schub bei Sanierungen und Heizungsumstellungen nicht gelingen. RENOWAVE.AT fordert die rasche Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen.

jetzt lesen
Views: 104
Lesezeit: 6 min
Kommentare: 0
0

Elisabeth Rohr

Keine Position angegeben

Elisabeth Rohr Real Estate

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Sascha Haimovici

Geschäftsführer

IMMOcontract

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

31.05.2023 07:00

Matzanetz Peter

Neunutzung von Bestandsimmobilien: Alles, nur keine Spinnerei

Die Neunutzung von aufgelassenen Industriebauten hat den großen Vorteil, dass auf viel Fläche mit dauerhaft haltbarer Substanz zurückgegriffen werden kann und es keine neue Bodenversiegelung gibt.

JETZT LESEN
Views: 2591
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1213
Lesezeit: 2 min
0

Dr. Christian Osthus

Geschäftsführer

Kein Unternehmen

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Anton Holzapfel

Geschäftsführer

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Michael Mack

Geschäftsführer

IMMOcontract

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Zum Kapitel

Daniela Karner

Leiterin der Abteilung WEG und Vorsorgewohnungen bei EHL Immobilien Management

EHL Immobilien Gruppe

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Verena Wegscheider

Keine Position angegeben

SES

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Wolfgang Wegmayer

Keine Position angegeben

Kein Unternehmen

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

31.05.2023 07:00

Matzanetz Peter

Neunutzung von Bestandsimmobilien: Alles, nur keine Spinnerei

Die Neunutzung von aufgelassenen Industriebauten hat den großen Vorteil, dass auf viel Fläche mit dauerhaft haltbarer Substanz zurückgegriffen werden kann und es keine neue Bodenversiegelung gibt.

JETZT LESEN
Views: 2591
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1213
Lesezeit: 2 min
0

Susanne Wegscheider

Keine Position angegeben

Kein Unternehmen

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Kein Logo

SES

Noch keine Beschreibung vorhanden.

  • Daniela Karner

    Leiterin der Abteilung WEG und Vorsorgewohnungen bei EHL Immobilien Management

    EHL Immobilien Gruppe

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen
  • Verena Wegscheider

    Keine Position angegeben

    SES

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen
  • Wolfgang Wegmayer

    Keine Position angegeben

    Kein Unternehmen

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen
  • Susanne Wegscheider

    Keine Position angegeben

    Kein Unternehmen

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen