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20.11.2023 07:00
Walter SenkInvestment in Wohnungen – Die Anlagewohnung kehrt zurück
Anlagewohnungen werden wieder Renditeobjekte und dienen nicht wie in den letzten Jahren der Spekulation. Auf Grund der kommenden Wohnungsknappheit wäre jetzt ein günstiger Zeitpunkt, um zu kaufen.
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15.11.2023 06:00
Walter Senk„Da hau ich lieber mein Geld zum Fenster raus …
… damit es bei der Tür wieder reinkommt.“ – ist eine Aussage von Thomas Rohr, IMMOROHR Immobilien, die er sich von Karl Lagerfeld ausgeborgt hat. Im Interview selbst sagt er klar seine Meinung über das Zinshaus, die Politik und den Markt und wir kommen noch zu vielen anderen Themen. Zum Beispiel: Wissen Sie, wen das Bestellerprinzip am härtesten getroffen hat?
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06.10.2023 07:00
Walter SenkExpo Real 2 – mein persönlicher Blick auf den zweiten Messetag am Donnerstag
Warum sich die Inflation an den Bratkartoffeln und dem Kanzlermenü messen lässt – und wann werden wir deutsche Verhältnisse haben? Na ja, vielleicht gibt es den einen oder anderen Deal dann doch, wie ein Rechtsanwalt meint: „Vor allem für eigenkapitalstarke Käufer bietet die aktuelle Marktsituation gute Kaufgelegenheiten.“
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05.10.2023 06:00
Walter SenkExpo Real 1 – mein persönlicher Blick auf den ersten Messetag am Mittwoch
Die EXPO REAL ist wie immer ein Abbild der aktuellen Immobilienlandschaft, und von den Messeteilnehmern und -teilnehmerinnen kommen klare Ansagen. Dieser Text gibt allerdings meinen persönlichen Eindruck wieder.
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20.09.2023 06:00
Gerald Beirer
Immobilien-Teilverkauf: Wie Hausbesitzer und institutionelle Investoren davon profitieren können
Während Immobilienverrentungsmodelle in den USA oder auch Großbritannien eine lange Historie haben, beginnen sich Konzepte des Immobilienteilverkaufs und Leibrentenmodelle im deutschsprachigen Raum erst seit wenigen Jahren zu etablieren. In Österreich sind es mittlerweile eine Handvoll Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind. Der Zuspruch vom Markt ist groß.
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15.09.2023 06:00
Alexander Neuhuber„Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen“
.. ist eine der ältesten Börsenweisheiten, die dem Bankier Carl Mayer von Rothschild zugeschrieben wird. Leider donnern in Europa derzeit tatsächlich im Ukraine-Krieg die Kanonen, und im übertragenen Sinne steht die Finanz- und Immobilien-Welt durch die abrupt gestiegenen Zinsen unter Beschuss.
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09.09.2023 08:35
Walter SenkEine KI zu Besuch – das ImmoLive-Spezial-Interview mit Aria Ivalu
Alles sprechen von Metaverse, ChatGPT und anderen KI-Lösungen – also von künstlicher Intelligenz. Wir auf der Immobilien-Redaktion sind bereits unserer Zeit voraus und leben das. Aus dem Metaverse zu Gast haben wir heute Aria IValu, die neue Mitarbeiterin bei ivalu.
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15.08.2023 06:00
Walter SenkJPI, Otto, EHL, IMMOunited – Neues aus der Immobilienbranche
Auch im Sommer gibt es in den Unternehmen Bewegung – hier noch einmal ein Blick auf die letzten Wochen in der Immobilienwirtschaft hinsichtlich Toppositionen & Karrieren
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07.08.2023 06:00
Achim Amann
„Die Käufer haben die Zügel in der Hand“
Auf dem Immobilienmarkt ist nichts mehr so, wie es mal war. Wegen steigender Zinsen und fallender Preise schwankt die Stimmung bei Käufern, Verkäufern und Maklern zwischen Vorsicht und Verzweiflung. Viele Menschen vermuten, dass es mit ihrem Einkommen niemals für eine Immobilie reichen wird. Aber das stimmt nicht.
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02.08.2023 06:00
Walter SenkLuxusimmobilien – mehr als das Besondere
Wo die Normalität aufhört, beginnt das Besondere. Und dann kommt erst der Luxus. Das gilt ganz speziell für Wohnimmobilien, und der Preis ist nicht das Ausschlaggebende.
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06.12.2023 11:00
Raiffeisen Immobilien ÖsterreichImmobilienmarkt: leistbares Burgenland
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03.12.2023 17:00
Mayer & Dau Immobilien GmbHDie Bautätigkeit und die Schaffung von neuem Wohnraum werden und müssen drastisch steigen
Die Bautätigkeit und die Schaffung von neuem Wohnraum werden und müssen drastisch steigen, da sonst das Grundrecht und Grundbedürfnis "Wohnen/Leben" gefährdet ist. Nach einem Boom erlebte der Neubausektor eine Flaute, bedingt durch eine fehlerhafte Wohnbaupolitik der Bundesregierung, einschließlich der Abschaffung von Fördermöglichkeiten und einem massiven Anstieg der Zinsen. Die Nachfrage nach Neubauwohnungen ist um über 60 % gesunken.
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02.12.2023 17:00
epmedia Werbeagentur GmbHImmobilienball 2024 – Charity Dachorganisation ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH des ORF erhält Spendenerlös
Mittlerweile ist der Ball der Immobilienwirtschaft fester Bestandteil der Wiener Balltradition. Seit dem 10-jährigen Jubiläum im Jahr 2015 hat sich der klassische Tanzabend zu einer gemeinnützigen Aktion gewandelt und unterstützt auch im kommenden Jahr wieder ein gemeinnütziges Projekt. Dieses Jahr wird nicht ein Projekt unterstützt, sondern gleich mehrere der Dachorganisation ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH, eine gemeinsame Initiative von Österreichs führenden Hilfsorganisationen und dem ORF.
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Pisecky: Rückgang bei der Nachfrage nach Wohnungseigentum, aber enormer Anstieg bei Mieten
Die Schuldendienstquote bei der KIM-Verordnung sollte angehoben und damit der Eigentumserwerb erleichtert werden.
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16.11.2023 15:00
RE/MAXMarktführer meistert aktuelle Herausforderungen
RE/MAX gewinnt Marktanteile
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13.11.2023 09:00
MLP GroupMLP Group entwickelt erstmalig in Österreich
Mit dem Bau des MLP Business Park Wien realisiert die MLP Group ihr erstes Projekt in Österreich. Die innovative City-Logistikimmobilie mit einer Gesamtnutzfläche von 53.600 m² entsteht auf einem Brownfield in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrum Wiens. Aufgrund der flexiblen Teilbarkeit der Flächen eignet sich der nachhaltig errichtete Park für ein breites Nutzerspektrum aus den Bereichen City-Logistik, E-Commerce und Light Industrial.
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06.11.2023 11:00
Immobilienrendite AGErfolgreicher Projektverkauf der IMMOBILIENRENDITE AG
Das Unternehmen veräußert ihr Spin-Off LOCALSTORAGE an einen österreichischen Unternehmer: 15 Standorte und 1.000 Abteile wechselten vor kurzem ihren Besitzer.
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01.11.2023 19:00
3SI ImmogroupTHE LEGACY: International prämierter 3SI-Stilaltbau in Wien Landstraße geht in Verkauf
Knapp 30 außergewöhnliche Eigentumswohnungen – darunter ein atemberaubendes Penthouse – werden im 1900 errichteten Gründerzeithaus THE LEGACY bis Ende 2024 vom Bauträger 3SI Immogroup fertiggestellt. Der hochwertig revitalisierte Stilaltbau in Top-Lage bei Wien Mitte wurde bereits im heurigen Sommer mit dem Luxury Lifestyle Award in der Kategorie „Best Luxury Residential Development“ ausgezeichnet.
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31.10.2023 13:00
Raiffeisen Immobilien ÖsterreichDie preiswertesten Landeshauptstädte: Klagenfurt und St. Pölten bieten erschwingliche Wohnungen
Raiffeisen Immobilien hat die Preise für neue und gebrauchte Eigentumswohnungen in den österreichischen Landeshauptstädten analysiert. In Klagenfurt und St. Pölten wohnt es sich demnach vergleichsweise am günstigsten.
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25.10.2023 15:00
VMF Immobilien GmbHVMF Immobilien: Gleichenfeier bei Projekt „Greffier 47“ in Wien-Döbling
Im Frühjahr 2024 wird das Projekt am Unteren Schreiberweg 47 mit 13 exklusiven Wohnungen fertiggestellt. Der Bau liegt gut im Zeitplan. Die neue Residenz bietet Wohneinheiten von zwei bis fünf Zimmern, deren Größen zwischen 48 und 195 Quadratmetern liegen. Jede Wohnung besticht durch weitläufige Freiflächen – seien es Eigengärten, Balkone oder Terrassen.
Georg Spiegelfeld von Immobilienring Österreich: Gute Maklerbüros werden mit den neuen Gegebenheiten umgehen können – ein gutes Miteinander wird wesentlich sein
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Ingrid Neugebauer, MRICS von EHL Immobilien Gruppe: Die Maklerinnen und Makler werden ihre Fähigkeiten auch auf einem veränderten Markt einbringen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Arno Wimmer von Wirtschaftskammer Österreich: Die Branche ist flexibel genug, sich an die Veränderungen anzupassen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
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Ingrid Neugebauer, MRICS von EHL Immobilien Gruppe: Maklerinnen und Makler haben ein Markt-Know How, das sie bei der Besichtigung mitbringen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Arno Wimmer von Wirtschaftskammer Österreich: Anbahnung und Vertragsabwicklung werden an Qualität einbüßen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Georg Spiegelfeld von Immobilienring Österreich: Die Abgeber werden die Leistungen der Maklerbüros bald anerkennen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Arno Wimmer von Wirtschaftskammer Österreich: Maklerinnen und Makler bekommen ein Erfolgshonorar und keine Einzelleistungen abgegolten
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Ingrid Neugebauer, MRICS von EHL Immobilien Gruppe: Es können auch positive Aspekte für die Unternehmen entstehen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Georg Spiegelfeld von Immobilienring Österreich: Der Anteil der Provision auf die Mietlaufzeit umgerechnet ist marginal - andere Provisionsregelungen wären sinnvoll gewesen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Arno Wimmer von Wirtschaftskammer Österreich: Der Markt wird in der ersten Phase sehr intransparent werden – es wird nicht einfach für die Mieterinnen und Mieter
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
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