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20.11.2023 07:00

Walter Senk

Investment in Wohnungen – Die Anlagewohnung kehrt zurück

Anlagewohnungen werden wieder Renditeobjekte und dienen nicht wie in den letzten Jahren der Spekulation. Auf Grund der kommenden Wohnungsknappheit wäre jetzt ein günstiger Zeitpunkt, um zu kaufen.

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15.11.2023 06:00

Walter Senk

„Da hau ich lieber mein Geld zum Fenster raus …

… damit es bei der Tür wieder reinkommt.“ – ist eine Aussage von Thomas Rohr, IMMOROHR Immobilien, die er sich von Karl Lagerfeld ausgeborgt hat. Im Interview selbst sagt er klar seine Meinung über das Zinshaus, die Politik und den Markt und wir kommen noch zu vielen anderen Themen. Zum Beispiel: Wissen Sie, wen das Bestellerprinzip am härtesten getroffen hat?

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06.10.2023 07:00

Walter Senk

Expo Real 2 – mein persönlicher Blick auf den zweiten Messetag am Donnerstag

Warum sich die Inflation an den Bratkartoffeln und dem Kanzlermenü messen lässt – und wann werden wir deutsche Verhältnisse haben? Na ja, vielleicht gibt es den einen oder anderen Deal dann doch, wie ein Rechtsanwalt meint: „Vor allem für eigenkapitalstarke Käufer bietet die aktuelle Marktsituation gute Kaufgelegenheiten.“

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02.12.2023 06:00

Walter Senk

SIGNA … wie konnte das passieren?

Eine persönliche Betrachtung der Geschichte rund um die SIGNA und René Benko. Von seinen Anfängen im Jahr 2000 bis hin zu den Nachrichten der vergangenen Tage. Wobei ich mit den vergangenen Tagen beginnen möchte, denn hier wird eines übersehen …

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04.12.2023 06:00

Walter Senk

ThanX-Mas der S IMMO AG im HEUER am Karlsplatz

Weihnachten wirft bereits sein Licht voraus. Wie schon die letzten Jahre war es die S IMMO AG, die zur ihrer traditionellen Weihnachtsfeier – dem ThanX-Mas – einlud. Die Location war wie immer das Heuer am Karlsplatz.

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05.10.2023 06:00

Walter Senk

Expo Real 1 – mein persönlicher Blick auf den ersten Messetag am Mittwoch

Die EXPO REAL ist wie immer ein Abbild der aktuellen Immobilienlandschaft, und von den Messeteilnehmern und -teilnehmerinnen kommen klare Ansagen. Dieser Text gibt allerdings meinen persönlichen Eindruck wieder.

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20.09.2023 06:00

Gerald Beirer

Immobilien-Teilverkauf: Wie Hausbesitzer und institutionelle Investoren davon profitieren können

Während Immobilienverrentungsmodelle in den USA oder auch Großbritannien eine lange Historie haben, beginnen sich Konzepte des Immobilienteilverkaufs und Leibrentenmodelle im deutschsprachigen Raum erst seit wenigen Jahren zu etablieren. In Österreich sind es mittlerweile eine Handvoll Anbieter, die in diesem Bereich tätig sind. Der Zuspruch vom Markt ist groß.

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15.09.2023 06:00

Alexander Neuhuber

„Kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen“

.. ist eine der ältesten Börsenweisheiten, die dem Bankier Carl Mayer von Rothschild zugeschrieben wird. Leider donnern in Europa derzeit tatsächlich im Ukraine-Krieg die Kanonen, und im übertragenen Sinne steht die Finanz- und Immobilien-Welt durch die abrupt gestiegenen Zinsen unter Beschuss.

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09.09.2023 08:35

Walter Senk

Eine KI zu Besuch – das ImmoLive-Spezial-Interview mit Aria Ivalu

Alles sprechen von Metaverse, ChatGPT und anderen KI-Lösungen – also von künstlicher Intelligenz. Wir auf der Immobilien-Redaktion sind bereits unserer Zeit voraus und leben das. Aus dem Metaverse zu Gast haben wir heute Aria IValu, die neue Mitarbeiterin bei ivalu.

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15.08.2023 06:00

Walter Senk

JPI, Otto, EHL, IMMOunited – Neues aus der Immobilienbranche

Auch im Sommer gibt es in den Unternehmen Bewegung – hier noch einmal ein Blick auf die letzten Wochen in der Immobilienwirtschaft hinsichtlich Toppositionen & Karrieren

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07.08.2023 06:00

Achim Amann

„Die Käufer haben die Zügel in der Hand“

Auf dem Immobilienmarkt ist nichts mehr so, wie es mal war. Wegen steigender Zinsen und fallender Preise schwankt die Stimmung bei Käufern, Verkäufern und Maklern zwischen Vorsicht und Verzweiflung. Viele Menschen vermuten, dass es mit ihrem Einkommen niemals für eine Immobilie reichen wird. Aber das stimmt nicht.

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02.08.2023 06:00

Walter Senk

Luxusimmobilien – mehr als das Besondere

Wo die Normalität aufhört, beginnt das Besondere. Und dann kommt erst der Luxus. Das gilt ganz speziell für Wohnimmobilien, und der Preis ist nicht das Ausschlaggebende.

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Immobilienmarkt: leistbares Burgenland

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Die Bautätigkeit und die Schaffung von neuem Wohnraum werden und müssen drastisch steigen

Die Bautätigkeit und die Schaffung von neuem Wohnraum werden und müssen drastisch steigen, da sonst das Grundrecht und Grundbedürfnis "Wohnen/Leben" gefährdet ist. Nach einem Boom erlebte der Neubausektor eine Flaute, bedingt durch eine fehlerhafte Wohnbaupolitik der Bundesregierung, einschließlich der Abschaffung von Fördermöglichkeiten und einem massiven Anstieg der Zinsen. Die Nachfrage nach Neubauwohnungen ist um über 60 % gesunken.

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Immobilienball 2024 – Charity Dachorganisation ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH des ORF erhält Spendenerlös

Mittlerweile ist der Ball der Immobilienwirtschaft fester Bestandteil der Wiener Balltradition. Seit dem 10-jährigen Jubiläum im Jahr 2015 hat sich der klassische Tanzabend zu einer gemeinnützigen Aktion gewandelt und unterstützt auch im kommenden Jahr wieder ein gemeinnütziges Projekt. Dieses Jahr wird nicht ein Projekt unterstützt, sondern gleich mehrere der Dachorganisation ÖSTERREICH HILFT ÖSTERREICH, eine gemeinsame Initiative von Österreichs führenden Hilfsorganisationen und dem ORF.

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02.12.2023 06:00

Walter Senk

SIGNA … wie konnte das passieren?

Eine persönliche Betrachtung der Geschichte rund um die SIGNA und René Benko. Von seinen Anfängen im Jahr 2000 bis hin zu den Nachrichten der vergangenen Tage. Wobei ich mit den vergangenen Tagen beginnen möchte, denn hier wird eines übersehen …

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04.12.2023 06:00

Walter Senk

ThanX-Mas der S IMMO AG im HEUER am Karlsplatz

Weihnachten wirft bereits sein Licht voraus. Wie schon die letzten Jahre war es die S IMMO AG, die zur ihrer traditionellen Weihnachtsfeier – dem ThanX-Mas – einlud. Die Location war wie immer das Heuer am Karlsplatz.

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Pisecky: Rückgang bei der Nachfrage nach Wohnungseigentum, aber enormer Anstieg bei Mieten

Die Schuldendienstquote bei der KIM-Verordnung sollte angehoben und damit der Eigentumserwerb erleichtert werden.

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16.11.2023 15:00

RE/MAX

Marktführer meistert aktuelle Herausforderungen

RE/MAX gewinnt Marktanteile

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13.11.2023 09:00

MLP Group

MLP Group entwickelt erstmalig in Österreich

Mit dem Bau des MLP Business Park Wien realisiert die MLP Group ihr erstes Projekt in Österreich. Die innovative City-Logistikimmobilie mit einer Gesamtnutzfläche von 53.600 m² entsteht auf einem Brownfield in unmittelbarer Nähe des Stadtzentrum Wiens. Aufgrund der flexiblen Teilbarkeit der Flächen eignet sich der nachhaltig errichtete Park für ein breites Nutzerspektrum aus den Bereichen City-Logistik, E-Commerce und Light Industrial.

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06.11.2023 11:00

Immobilienrendite AG

Erfolgreicher Projektverkauf der IMMOBILIENRENDITE AG

Das Unternehmen veräußert ihr Spin-Off LOCALSTORAGE an einen österreichischen Unternehmer: 15 Standorte und 1.000 Abteile wechselten vor kurzem ihren Besitzer.

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01.11.2023 19:00

3SI Immogroup

THE LEGACY: International prämierter 3SI-Stilaltbau in Wien Landstraße geht in Verkauf

Knapp 30 außergewöhnliche Eigentumswohnungen – darunter ein atemberaubendes Penthouse – werden im 1900 errichteten Gründerzeithaus THE LEGACY bis Ende 2024 vom Bauträger 3SI Immogroup fertiggestellt. Der hochwertig revitalisierte Stilaltbau in Top-Lage bei Wien Mitte wurde bereits im heurigen Sommer mit dem Luxury Lifestyle Award in der Kategorie „Best Luxury Residential Development“ ausgezeichnet.

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Die preiswertesten Landeshauptstädte: Klagenfurt und St. Pölten bieten erschwingliche Wohnungen

Raiffeisen Immobilien hat die Preise für neue und gebrauchte Eigentumswohnungen in den österreichischen Landeshauptstädten analysiert. In Klagenfurt und St. Pölten wohnt es sich demnach vergleichsweise am günstigsten.

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25.10.2023 15:00

VMF Immobilien GmbH

VMF Immobilien: Gleichenfeier bei Projekt „Greffier 47“ in Wien-Döbling

Im Frühjahr 2024 wird das Projekt am Unteren Schreiberweg 47 mit 13 exklusiven Wohnungen fertiggestellt. Der Bau liegt gut im Zeitplan. Die neue Residenz bietet Wohneinheiten von zwei bis fünf Zimmern, deren Größen zwischen 48 und 195 Quadratmetern liegen. Jede Wohnung besticht durch weitläufige Freiflächen – seien es Eigengärten, Balkone oder Terrassen.

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Georg Spiegelfeld

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Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

Ingrid Neugebauer, MRICS

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Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

Arno Wimmer

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Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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SIGNA … wie konnte das passieren?

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Weihnachten wirft bereits sein Licht voraus. Wie schon die letzten Jahre war es die S IMMO AG, die zur ihrer traditionellen Weihnachtsfeier – dem ThanX-Mas – einlud. Die Location war wie immer das Heuer am Karlsplatz.

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Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

Ingrid Neugebauer, MRICS

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Aus dem IMMOLIVE vom 07.02.2023

Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

Georg Spiegelfeld

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Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

Arno Wimmer

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Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag).  Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt.  Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation  und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.

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