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03.08.2023 06:46
Herbert Prasch
5. Runde Sommer-Quiz – die Auflösung
In Wien – einer imperialen Stadt – wimmelt es nur so von Kronen und Wappen. Aber wer beachtet sie schon, vor allem, wenn sie so hoch oben sind. „Das allerdings ist keine Krone, sondern ein Fürstenhut“, habe ich bereits bei der Frage geschrieben.
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02.08.2023 06:00
Walter SenkLuxusimmobilien – mehr als das Besondere
Wo die Normalität aufhört, beginnt das Besondere. Und dann kommt erst der Luxus. Das gilt ganz speziell für Wohnimmobilien, und der Preis ist nicht das Ausschlaggebende.
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01.08.2023 07:00
Matzanetz PeterMein Büro ist überall
Weniger Büroplätze werden benötigt, wenn die Belegung so bleibt, wie sie jetzt ist, und danach sieht es aus. Mehr alternative Bürobereiche und Remote Work mit dritten Orten sind die neue Realität.
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30.07.2023 06:02
Herbert Prasch
Sommer-Quiz 5. Runde – zu welchem Gebäude gehört die "Krone"?
Jede Woche finden sie hier am Sonntag ein Bild von Herbert Prasch oder eine kurze Story von Walter Senk mit den entsprechenden Fragen. Die Auflösungen erfolgt dann am Donnerstag in einem längeren Artikel mit der Erklärung.
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28.07.2023 06:00
Gerhard PoppCäsar - der österreichische Immobilienpreis – Besondere Würdigung in der Immobilienbranche
Der Cäsar-Award ist eine der höchsten Auszeichnungen, die die Immobilienbranche jährlich an ihresgleichen zu vergeben hat. Die Auswahlkriterien sind streng und werden im ersten Schritt von einer kleinen Verbandsjury getroffen. Aus den nominierten Finalisten werden, im September, durch eine große Fachjury und notariell beglaubigt, die Cäsaren gekürt.
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27.07.2023 06:00
Walter SenkSommer-Quiz, 4. Runde – die Auflösung. Diese neue Berufsgruppe erschien 1989 am Immobilienmarkt
Wir schreiben das Jahr 1989. Genau genommen den 1.1.1989. Da erblickte laut Gesetz eine neue Spezies in der Immobilienbranche das Licht der Welt. Heute sind diese Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft. – Gott sei Dank – nicht mehr wegzudenken. Sie haben den Markt ganz wesentlich beeinflusst und prägen das Stadtbild. Aber davor gab es diese Branche noch nicht. Um welche Berufssparte in der Immobilienwirtschaft handelt es sich?
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26.07.2023 06:00
Erik Kahlert
Mit klimaneutralen Aufzügen zu nachhaltiger Mobilität im Gebäudesektor
Nachhaltige Gebäude sind ein entscheidender Faktor zur Reduktion der umweltschädlichen Emissionen. Alleine ein Drittel des CO₂-Ausstoßes wird durch das Bauwesen verursacht. Für echte Nachhaltigkeit im Gebäudesektor bedarf es eines ganzheitlichen Ansatzes: dem Life-Cycle-Engineering.
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24.07.2023 06:00
Ioannis Vezakiadis
Griechenland und Zypern – Gold Rush bei Ferienimmobilien und Zweitwohnsitzen
Der Trend, in Ferienimmobilien zu veranlagen, hat auch Griechenland und Zypern erfasst. Nicht nur Käufer aus dem DACH-Raum interessieren sich für Urlaubsdomizile, Investmentimmobilien und Altersruhesitze in den beiden Ländern. Investoren wissen die touristischen Vorzüge der beiden Länder ebenso zu schätzen wie die attraktiven Investitionsmöglichkeiten.
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23.07.2023 06:00
Walter SenkSommer-Quiz 4. Runde – eine neue Berufsgruppe erscheint am Immobilienmarkt
Jede Woche finden sie hier am Sonntag ein Bild von Herbert Prasch oder eine kurze Story von Walter Senk mit den entsprechenden Fragen. Die Auflösungen erfolgt dann am Donnerstag in einem längeren Artikel mit der Erklärung.
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21.07.2023 06:00
Gerhard PoppFrauenpower beim diesjährigen Cäsar Immobilien Preis mit Karina Schunker von EHL Immobilien
Mit Karina Schunker, Geschäftsführerin bei EHL Wohnen, hat der Cäsar Immobilienpreis 2023, neben anderen Finalistinnen, jede Menge Frauenpower vorzuweisen. Der Award gilt als eine der höchsten österreichischen Auszeichnungen in der Immobilienbranche und in der Kategorie Makler ist sie eine von drei Nominierten.
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20.09.2023 13:00
VÖPE - Vereinigung Österreichischer ProjektentwicklerVÖPE kritisiert sture Haltung der FMA zur KIM-Verordnung und warnt vor erheblichem volkswirtschaftlichem Schaden
Die VÖPE – Vereinigung Österreichischer Projektentwickler kritisiert das Festhalten der FMA an den derzeit gültigen Regeln für die Vergabe von Immobilienkrediten scharf. VÖPE-Präsidiumssprecher Andreas Köttl: „Es kann nicht sein, dass man sich Eigentum in Österreich nicht mehr leisten kann und die FMA als die für die KIM-Verordnung verantwortliche Behörde die Lage derart verkennt und so stur bleibt.
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20.09.2023 11:00
PAYUCAPAYUCA E-Mobility & Real Estate Kongress 2023
Bereits zum zweiten Mal fand am 12. September 2023 der E-Mobility & Real Estate Kongress – powered by PAYUCA statt. Dabei drehte sich alles um einen Megatrend unserer Zeit – die Elektromobilität und die dringende Notwendigkeit von Ladeinfrastruktur auch am eigenen Stellplatz. Das Event brachte führende Branchenexpert:innen zu Diskussionen über die Zukunft der urbanen Mobilität und die Folgen für die Immobilienwirtschaft zusammen.
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19.09.2023 13:00
Wirtschaftskammer ÖsterreichWKÖ-Gollenz zu notwendiger Reform der KIM-Verordnung: „Unverständliche Blockadehaltung der FMA“
Immobilienwirtschaft kritisiert Kreditrichtlinien: „Blockieren den Eigentumserwerb“ – „Zwischenfinanzierungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausnehmen“
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19.09.2023 11:00
Exporo AGExporo öffnet seine Plattform für digitaleImmobilien-Investmentangebote Dritter und beteiligt sich an dem Fintech Fractionalmission.plus
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18.09.2023 15:00
epmedia Werbeagentur GmbHImmobilienpreis Cäsar® 2023 – Das sind die Branchenbesten!
Am Donnerstagabend wurde im Schönbrunner Schlosstheater der renommierten Cäsar® Immobilienpreis verliehen.
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18.09.2023 13:00
Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI)Intelligente Planungskonzepte und Rechenmodelle gegen Bodenversiegelung
Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe: Gewichtete handelbare Flächenzertifikate in Kombination mit intelligenten Planungskonzepten können der Bodenversiegelung entgegenwirken
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18.09.2023 11:00
ImmoScout24ImmoScout24-Umfrage: Die erste Wohnung: der Preis entscheidet
Für zwei Drittel ist der Preis ausschlaggebend, die Nähe zum Arbeitsplatz und öffentliche Anbindung spielen ebenfalls eine Rolle. Das elterliche Nest endgültig zu verlassen ist etwas ganz Besonderes, aber mit vielen Entscheidungen verbunden: wo soll die Wohnung sein, wie viel darf sie kosten, wie soll sie ausgestattet sein? Was bei der Wahl der ersten Wohnung entscheidend ist, zeigt eine Umfrage im Auftrag von ImmoScout24.at unter 500 Teilnehmer:innern.
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17.09.2023 15:00
SoraviaSORAVIA feiert Dachgleiche bei Wiens nachhaltigstem Bürogebäudeensemble ROBIN Seestadt
Nur elf Monate nach Spatenstich und exakt nach Zeitplan erreicht SORAVIA die Dachgleiche bei ROBIN Seestadt in der aspern Seestadt. Das von der Natur inspirierte Ensemble besteht aus drei jetzt schon ÖGNB-Gold vorzertifizierten sowie mit der EU-Taxonomie konformen Bürogebäuden und kombiniert bewährte Bautradition mit innovativen Low-Tech-Lösungen.
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17.09.2023 13:00
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbHEuropäischer Immobilieninvestmentmarkt im Jahr 2022 trotz vielversprechendem Start volatil
Laut der aktuellen European Real Estate Deal Point Study der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS gingen die Gesamtinvestitionen auf dem europäischen Immobilienmarkt im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr um rund 14 Prozent auf 248 Milliarden Euro zurück.
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17.09.2023 11:00
Wirtschaftskammer ÖsterreichWKÖ-Gollenz: Immobilienmakler:innen bekennen sich zu diskriminierungsfreiem Zugang zum privaten Wohnungsmarkt
Obmann des Fachverbandes Immobilien- und Vermögenstreuhänder: Abschlussfreiheit der Vermieter:innen muss gewährleistet bleiben. Bereits im Juni hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft eine SORA-Umfrage veröffentlicht und jetzt neuerlich mit der Diakonie Forderungen formuliert.
Ein Beispiel aus Österreich
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelAuswirkungen des Bestellerprinzips in Deutschland
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelDas Bestellerprinzip
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelMeistgelesen in den letzten 7 Tagen:
Welche Maklerunternehmen bleiben erfolgreich?
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelStatus Quo: geplante Gesetze und Verordnungen
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelSascha Haimovici
Geschäftsführer

Sascha Haimovici von IMMOcontract: Status Quo in Österreich
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelZeitenwende am deutschen Immobilienmarkt
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Zum KapitelPatrick Adamle
Managing Partner

Patrick Adamle von mrp hotels: Bildungsauftrag der Hotellerie und des Tourismus
Aus dem IMMOLIVE Ab in den Urlaub? Hotels in Österreich vom 21.06.2022
Steigende Inflation, ein weiterer Unsicherheitsfaktor am Hotel-Immobilien-Markt Steigende Energiepreise, eine drohende CO2 Besteuerung und die aktuell explodierenden Kosten bei Grundnahrungsmittel wie etwa Weizen zwingen auch die Tourismusbranche ihre Kostenstrukturen zu überdenken. Nach der Coronakrise bleibt die erhoffte Entspannung am Hotelimmobilienmarkt leider aus 2021 hat sich die Hotellerie allgemein vom Corona-Schock gut erholt, in Ferienregionen schneller als im Städtetourismus. Nun gibt der Ukraine-Krieg, nach einer positiven Entwicklung zum Jahresanfang, dieser Entwicklung wieder einen deutlichen Dämpfer bei den Auslastungswerten. In diesem ImmoLive sprechen wir mit unseren ExpertInnen über die aktuelle Lage und mögliche Auswege aus den aktuell schwierigen wirtschaftliche Umfeldbedingungen im Bereich der Assetklassen „Tourismus“. Unsicherheitsfaktor Energiekosten und Steuer verändert Angebot und Nachfrage Gerade das Tourismus-Gewerbe ist stark von Energiekosten abhängig, Strom und Gas sind schon jetzt Faktoren die, die Inflation am stärksten in die Höhe treiben. Aber nicht nur die Betreiber müssen hier sparen, auch werden teurer Sprit und gestiegene Preise bei Tickets für Flug, Bus und Bahn das Reiseverhalten wohl nachhaltig verändern. Dies verunsichert nicht nur die HotelbetreiberInnen sondern auch die heimischen ProjektentwicklerInnen und regionale wie internationale Investoren. Baustoffpreise und Materialengpässe bei Beton und Stahl machen Neu- und Umbauten unkalkulierbar Alleine im Vorjahr hatten ProjektplanerInnen und Bauherren mit einer Durchschnittlichen Preissteigerung bei Erzeugnissen für die Bauindustrie von durchschnittlich 7,2% umzugehen. Die Ukrainekrise hat zu weiteren Verknappungen und Preissteigerungen am Markt geführt. Neu- und Umbauten werden unkalkulierbar und die Hoteleigner stehen vor dem Dilemma, ob sie Renovierungen vornehmen sollen oder bessere Zeiten abwarten. Zusätzlich stellt ein steigendes Zinsniveau und die damit einhergehenden erschwerten Projektfinanzierung ProjektentwicklerInnen vor weitere unerwartete Herausforderungen. Sommer 2022, was bringt die heurige Feriensaison? Die COVID-19 Krise hat einen Trend zum Urlaub im eigenen Land gesetzt. Eine der wohl spannendsten Fragen an unsere Gäste wird sein, ob der heimische Tourismus auch in diesem Sommer noch von diesem Trend profitieren kann. Werden Herr und Frau Österreicher auf kürzere Anreisewege setzten, um Ihr Urlaubsbudget zu schonen oder wird eine mangelnde Infrastruktur im ländlichen öffentlichen Nahverkehr den „Urlaub bei Freunden“ zu mühselig machen? Nicht ganz zu vernachlässigen wird auch die Frage sein, wie sehr neben allen anderen aktuellen Geschehnissen, die Klimakrise noch in den Köpfen der ÖsterreicherInnen und EuropäerInnen präsent ist und das Reiseverhalten beeinflusst. EU Bankenordnung wirkt sich auch im Sektor der Hotelimmobilen aus Die Erhöhung der Mindestgrenze an Eigenleistung bei der Immobilien-Finanzierung hat im privaten Bereich bei vielen Europäern den Traum vom Eigenheim platzen lassen. Wie wirken sich aber nun diese erhöhten Eigenleistungs-, Sicherheits- und Bürgschaftsanforderungen auf die Entwicklung österreichischer und europäischer Hotelimmobilien aus?Sind diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch bedienbar? Oder wird die Projektentwicklung in den kommenden Jahren so weit stagnieren, dass sich ein signifikanter Wettbewerbsnachteil am internationalen Markt ergibt und diesen Sektor in Schräglage bringt?Mangelnde ArbeitnehmerDie Coronakrise hat den Mitarbeitermangel in der Gastronomie und im Tourismus verschärft. Die Knappheit an Arbeitskräften wird die Branche wohl noch auf längere Zeit begleiten. Während laut Branche bis zu 35.000 Personen fehlen, sind es laut AMS und aktuellsten April-Daten 15.555. Dieser Zahl zu Folge hat sich die Lücke binnen drei Jahren sei April 2018 fast verdoppelt, denn damals wurde ein Arbeitskräftemangel von 8.600 Personen gezählt. Eins ist aber wohl sicher, das Kärntner Hotelfinanzierungsmodel „Gewinn durch AfA“ hat endgültig ausgedient. Diese Einflüsse machen dem Hotelimmobilienmarkt zu schaffen: Inflation wird mittelfristig anhalten Immobilien- und Betreiberfinanzierung wird teurer Stark steigende Baupreise machen Neu/Umbauten derzeit unkalkulierbar Steigendes Zinsniveau erschwert Projektfinanzierung Erhöhte Sicherheits-/ Bürgschaftsanforderungen der Finanzierungspartner kaum bedienbar
Zum KapitelPatrick Adamle
Managing Partner

Patrick Adamle von mrp hotels: ESG & EU Taxonomie in der Hotellerie
Aus dem IMMOLIVE Ab in den Urlaub? Hotels in Österreich vom 21.06.2022
Steigende Inflation, ein weiterer Unsicherheitsfaktor am Hotel-Immobilien-Markt Steigende Energiepreise, eine drohende CO2 Besteuerung und die aktuell explodierenden Kosten bei Grundnahrungsmittel wie etwa Weizen zwingen auch die Tourismusbranche ihre Kostenstrukturen zu überdenken. Nach der Coronakrise bleibt die erhoffte Entspannung am Hotelimmobilienmarkt leider aus 2021 hat sich die Hotellerie allgemein vom Corona-Schock gut erholt, in Ferienregionen schneller als im Städtetourismus. Nun gibt der Ukraine-Krieg, nach einer positiven Entwicklung zum Jahresanfang, dieser Entwicklung wieder einen deutlichen Dämpfer bei den Auslastungswerten. In diesem ImmoLive sprechen wir mit unseren ExpertInnen über die aktuelle Lage und mögliche Auswege aus den aktuell schwierigen wirtschaftliche Umfeldbedingungen im Bereich der Assetklassen „Tourismus“. Unsicherheitsfaktor Energiekosten und Steuer verändert Angebot und Nachfrage Gerade das Tourismus-Gewerbe ist stark von Energiekosten abhängig, Strom und Gas sind schon jetzt Faktoren die, die Inflation am stärksten in die Höhe treiben. Aber nicht nur die Betreiber müssen hier sparen, auch werden teurer Sprit und gestiegene Preise bei Tickets für Flug, Bus und Bahn das Reiseverhalten wohl nachhaltig verändern. Dies verunsichert nicht nur die HotelbetreiberInnen sondern auch die heimischen ProjektentwicklerInnen und regionale wie internationale Investoren. Baustoffpreise und Materialengpässe bei Beton und Stahl machen Neu- und Umbauten unkalkulierbar Alleine im Vorjahr hatten ProjektplanerInnen und Bauherren mit einer Durchschnittlichen Preissteigerung bei Erzeugnissen für die Bauindustrie von durchschnittlich 7,2% umzugehen. Die Ukrainekrise hat zu weiteren Verknappungen und Preissteigerungen am Markt geführt. Neu- und Umbauten werden unkalkulierbar und die Hoteleigner stehen vor dem Dilemma, ob sie Renovierungen vornehmen sollen oder bessere Zeiten abwarten. Zusätzlich stellt ein steigendes Zinsniveau und die damit einhergehenden erschwerten Projektfinanzierung ProjektentwicklerInnen vor weitere unerwartete Herausforderungen. Sommer 2022, was bringt die heurige Feriensaison? Die COVID-19 Krise hat einen Trend zum Urlaub im eigenen Land gesetzt. Eine der wohl spannendsten Fragen an unsere Gäste wird sein, ob der heimische Tourismus auch in diesem Sommer noch von diesem Trend profitieren kann. Werden Herr und Frau Österreicher auf kürzere Anreisewege setzten, um Ihr Urlaubsbudget zu schonen oder wird eine mangelnde Infrastruktur im ländlichen öffentlichen Nahverkehr den „Urlaub bei Freunden“ zu mühselig machen? Nicht ganz zu vernachlässigen wird auch die Frage sein, wie sehr neben allen anderen aktuellen Geschehnissen, die Klimakrise noch in den Köpfen der ÖsterreicherInnen und EuropäerInnen präsent ist und das Reiseverhalten beeinflusst. EU Bankenordnung wirkt sich auch im Sektor der Hotelimmobilen aus Die Erhöhung der Mindestgrenze an Eigenleistung bei der Immobilien-Finanzierung hat im privaten Bereich bei vielen Europäern den Traum vom Eigenheim platzen lassen. Wie wirken sich aber nun diese erhöhten Eigenleistungs-, Sicherheits- und Bürgschaftsanforderungen auf die Entwicklung österreichischer und europäischer Hotelimmobilien aus?Sind diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch bedienbar? Oder wird die Projektentwicklung in den kommenden Jahren so weit stagnieren, dass sich ein signifikanter Wettbewerbsnachteil am internationalen Markt ergibt und diesen Sektor in Schräglage bringt?Mangelnde ArbeitnehmerDie Coronakrise hat den Mitarbeitermangel in der Gastronomie und im Tourismus verschärft. Die Knappheit an Arbeitskräften wird die Branche wohl noch auf längere Zeit begleiten. Während laut Branche bis zu 35.000 Personen fehlen, sind es laut AMS und aktuellsten April-Daten 15.555. Dieser Zahl zu Folge hat sich die Lücke binnen drei Jahren sei April 2018 fast verdoppelt, denn damals wurde ein Arbeitskräftemangel von 8.600 Personen gezählt. Eins ist aber wohl sicher, das Kärntner Hotelfinanzierungsmodel „Gewinn durch AfA“ hat endgültig ausgedient. Diese Einflüsse machen dem Hotelimmobilienmarkt zu schaffen: Inflation wird mittelfristig anhalten Immobilien- und Betreiberfinanzierung wird teurer Stark steigende Baupreise machen Neu/Umbauten derzeit unkalkulierbar Steigendes Zinsniveau erschwert Projektfinanzierung Erhöhte Sicherheits-/ Bürgschaftsanforderungen der Finanzierungspartner kaum bedienbar
Zum KapitelPatrick Adamle
Managing Partner

Patrick Adamle von mrp hotels: Digitalisierung im Hotelbereich
Aus dem IMMOLIVE Ab in den Urlaub? Hotels in Österreich vom 21.06.2022
Steigende Inflation, ein weiterer Unsicherheitsfaktor am Hotel-Immobilien-Markt Steigende Energiepreise, eine drohende CO2 Besteuerung und die aktuell explodierenden Kosten bei Grundnahrungsmittel wie etwa Weizen zwingen auch die Tourismusbranche ihre Kostenstrukturen zu überdenken. Nach der Coronakrise bleibt die erhoffte Entspannung am Hotelimmobilienmarkt leider aus 2021 hat sich die Hotellerie allgemein vom Corona-Schock gut erholt, in Ferienregionen schneller als im Städtetourismus. Nun gibt der Ukraine-Krieg, nach einer positiven Entwicklung zum Jahresanfang, dieser Entwicklung wieder einen deutlichen Dämpfer bei den Auslastungswerten. In diesem ImmoLive sprechen wir mit unseren ExpertInnen über die aktuelle Lage und mögliche Auswege aus den aktuell schwierigen wirtschaftliche Umfeldbedingungen im Bereich der Assetklassen „Tourismus“. Unsicherheitsfaktor Energiekosten und Steuer verändert Angebot und Nachfrage Gerade das Tourismus-Gewerbe ist stark von Energiekosten abhängig, Strom und Gas sind schon jetzt Faktoren die, die Inflation am stärksten in die Höhe treiben. Aber nicht nur die Betreiber müssen hier sparen, auch werden teurer Sprit und gestiegene Preise bei Tickets für Flug, Bus und Bahn das Reiseverhalten wohl nachhaltig verändern. Dies verunsichert nicht nur die HotelbetreiberInnen sondern auch die heimischen ProjektentwicklerInnen und regionale wie internationale Investoren. Baustoffpreise und Materialengpässe bei Beton und Stahl machen Neu- und Umbauten unkalkulierbar Alleine im Vorjahr hatten ProjektplanerInnen und Bauherren mit einer Durchschnittlichen Preissteigerung bei Erzeugnissen für die Bauindustrie von durchschnittlich 7,2% umzugehen. Die Ukrainekrise hat zu weiteren Verknappungen und Preissteigerungen am Markt geführt. Neu- und Umbauten werden unkalkulierbar und die Hoteleigner stehen vor dem Dilemma, ob sie Renovierungen vornehmen sollen oder bessere Zeiten abwarten. Zusätzlich stellt ein steigendes Zinsniveau und die damit einhergehenden erschwerten Projektfinanzierung ProjektentwicklerInnen vor weitere unerwartete Herausforderungen. Sommer 2022, was bringt die heurige Feriensaison? Die COVID-19 Krise hat einen Trend zum Urlaub im eigenen Land gesetzt. Eine der wohl spannendsten Fragen an unsere Gäste wird sein, ob der heimische Tourismus auch in diesem Sommer noch von diesem Trend profitieren kann. Werden Herr und Frau Österreicher auf kürzere Anreisewege setzten, um Ihr Urlaubsbudget zu schonen oder wird eine mangelnde Infrastruktur im ländlichen öffentlichen Nahverkehr den „Urlaub bei Freunden“ zu mühselig machen? Nicht ganz zu vernachlässigen wird auch die Frage sein, wie sehr neben allen anderen aktuellen Geschehnissen, die Klimakrise noch in den Köpfen der ÖsterreicherInnen und EuropäerInnen präsent ist und das Reiseverhalten beeinflusst. EU Bankenordnung wirkt sich auch im Sektor der Hotelimmobilen aus Die Erhöhung der Mindestgrenze an Eigenleistung bei der Immobilien-Finanzierung hat im privaten Bereich bei vielen Europäern den Traum vom Eigenheim platzen lassen. Wie wirken sich aber nun diese erhöhten Eigenleistungs-, Sicherheits- und Bürgschaftsanforderungen auf die Entwicklung österreichischer und europäischer Hotelimmobilien aus?Sind diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch bedienbar? Oder wird die Projektentwicklung in den kommenden Jahren so weit stagnieren, dass sich ein signifikanter Wettbewerbsnachteil am internationalen Markt ergibt und diesen Sektor in Schräglage bringt?Mangelnde ArbeitnehmerDie Coronakrise hat den Mitarbeitermangel in der Gastronomie und im Tourismus verschärft. Die Knappheit an Arbeitskräften wird die Branche wohl noch auf längere Zeit begleiten. Während laut Branche bis zu 35.000 Personen fehlen, sind es laut AMS und aktuellsten April-Daten 15.555. Dieser Zahl zu Folge hat sich die Lücke binnen drei Jahren sei April 2018 fast verdoppelt, denn damals wurde ein Arbeitskräftemangel von 8.600 Personen gezählt. Eins ist aber wohl sicher, das Kärntner Hotelfinanzierungsmodel „Gewinn durch AfA“ hat endgültig ausgedient. Diese Einflüsse machen dem Hotelimmobilienmarkt zu schaffen: Inflation wird mittelfristig anhalten Immobilien- und Betreiberfinanzierung wird teurer Stark steigende Baupreise machen Neu/Umbauten derzeit unkalkulierbar Steigendes Zinsniveau erschwert Projektfinanzierung Erhöhte Sicherheits-/ Bürgschaftsanforderungen der Finanzierungspartner kaum bedienbar
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