Ich mache mir fast mehr Gedanken um die Mieterinnen und Mieter – deren Fragen bleiben offen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Es wird sich viel Aufklärungsarbeit in die Hausverwaltungen auslagern
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Die Informations- und Aufklärungspflichten fallen weg – Mieterinnen und Mieter in städtischen Bereichen sind schutzlos auf dem Markt
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Wer sorgt für den Interessenausgleich zwischen Vermieter und Mieter?
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Hausverwaltungen müssen Beratungstätigkeiten übernehmen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Problem vom Nachmieter zu mieten – das Ablöseunwesen wird wieder auftauchen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Wie schnell nach dem 1.7. werden sich die Auswirkungen auf dem Markt zeigen?
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Wir sollten uns als Maklerunternehmen überlegen, wie man die Mieter unterstützt und welche Dienstleistungen man anbieten kann
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Wenn der Vermieter den Nachmieter sucht, dann fehlen alle Beratungen und Aufklärungen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Wohnen ist und bleibt ein Grundbedürfnis und es gilt die Nutzerinnen und Nutzer zu schützen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Es wird nicht mehr so funktionieren, wie es bisher funktioniert hat – wir müssen andere Dienstleistungen anbieten
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Der Markt wird in der ersten Phase sehr intransparent werden – es wird nicht einfach für die Mieterinnen und Mieter
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Der Anteil der Provision auf die Mietlaufzeit umgerechnet ist marginal - andere Provisionsregelungen wären sinnvoll gewesen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Es können auch positive Aspekte für die Unternehmen entstehen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Maklerinnen und Makler bekommen ein Erfolgshonorar und keine Einzelleistungen abgegolten
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Die Abgeber werden die Leistungen der Maklerbüros bald anerkennen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Anbahnung und Vertragsabwicklung werden an Qualität einbüßen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Maklerinnen und Makler haben ein Markt-Know How, das sie bei der Besichtigung mitbringen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Die Branche ist flexibel genug, sich an die Veränderungen anzupassen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
Die Maklerinnen und Makler werden ihre Fähigkeiten auch auf einem veränderten Markt einbringen
Aus dem IMMOLIVE Bestellerprinzip, Mietrecht, Maklergebühren – Auswirkungen auf den Immobilienmarkt vom 07.02.2023
Die heimischen Maklerunternehmen haben derzeit mit einigen Herausforderungen zu kämpfen. Die große Frage: Wie können sich die heimischen Unternehmen auf die kommende Zeit vorbereiten? Das Bestellerprinzip ist beschlossene Sache – ab 1.7.2023. Bisher waren Immobilienmakler:innen für die Vermittlung von Wohnimmobilien meist als Doppelmakler tätig. Durch die Einführung des Bestellerprinzips wird dies nun grundlegend geändert. Die Kosten der Maklerprovision werden jetzt von denjenigen Personen übernommen, die den Auftrag gegeben haben. In einem Großteil der Vermittlungen der Wohnimmobilien werden jetzt die VermieterInnen die Zahlung der Provision übernehmen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, die in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, werden wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes, Massenbesichtigungen. MieterInnen, die eine gute Wohnung haben und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber sich melden, werden dazu verführt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Wie sich in Deutschland zeigte, schafft der Gesetzgeber mit dem Bestellerprinzip nur Verlierer. Die SPÖ fordert derzeit wieder, dass die Erhöhungen der Richtwertmieten, der Kategoriebeträge und weiterer mietrechtlicher Beträge für die nächsten drei Jahre ausgesetzt werden soll. Interessanterweise hat aber die Teuerung im Wohnungssegment mit der Miete relativ wenig zu tun, wie die Statistik Austria belegt. Denn laut deren Berechnungen ist in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 wohl der Warenkorb "Wohnen, Wasser, Energie" um 20,9 Prozent gestiegen, sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile jedoch genauer an, ergibt sich ein anderes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent, während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen um 54,1 Prozent. Die neue Verordnung für die Kreditrichtlinien trat im Sommer 2022 in Kraft. Damit wurden strengere Regeln für die Finanzierung bei Immobilieneigentum eingeführt. Diese Verordnung sollte die außergewöhnliche Kreditdynamik dämpfen, was jedoch durch die allgemeine Verunsicherung, die Inflation und die vor allem durch die Zinssteigerung ohnehin passiert ist. Die neuer Verordnung kam zum ungünstigsten ‚Zeitpunkt und schießt daher weit übers Ziel. Nicht nur Jungfamilien, sondern auch besser Verdienende kommen kaum mehr zu Immobilienfinanzierungen. Die Immobilienkäufe sind wesentlich zurückgegangen. Es ist daher erforderlich, dass die Verordnung in den kommenden Monaten entschärft wird. Wie sich diese Entschärfung auswirken wird auf den Markt, werden die Wochen oder Monate danach zeigen.
01.02.2022 16:00
bis
01.02.2022 17:30
Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt
Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.
25.01.2022 16:00
bis
25.01.2022 17:30
Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt
Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
18.01.2022 16:00
bis
18.01.2022 17:30
Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022
2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!
15.12.2021 08:30
bis
15.12.2021 09:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis
24.11.2021 16:00
bis
24.11.2021 17:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis
Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen. Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“
21.12.2021 16:00
bis
21.12.2021 17:30
So wird 2022 in der Immobilien Wirtschaft
Die Zeit seit März 2020 hat viele Umbrüche und Veränderungen gebracht, aber auch Chancen. Das Jahr 2022 wird sich in dieser Entwicklung der Veränderungen einreihen. Was zu erwarten wäre, wie wir damit umgehen und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, darüber sprechen wir in unserer letzten Podiumsdiskussion des Jahres 2021.
07.12.2021 16:00
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07.12.2021 17:30
Bestellerprinzip, Digitalisierung, Mietrecht & Co - Hürden der Immobilien Wirtschaft
Als gäbe es nicht schon genug Herausforderungen, stehen für 2022 der Immobilienbranche noch einige weitere Erschwernisse bevor. Wie soll man damit umgehen? Werden es Hürden oder Chancen für die Immobilienwirtschaft sein?
30.11.2021 16:00
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30.11.2021 17:30
Hotel & Tourismus mit Mut, Ideen & Innovationen
Hotellerie und Tourismus sind weiterhin zwei Zweige, die sehr stark von Corona betroffen sind, wobei es nicht einmal Covid selbst ist, sondern viel mehr die Unsicherheiten, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. ESG, Mitarbeiter Misere, Erwartungshaltung der Gäste, Risk in der Skisaison in Österreich, sowie Inflation. Die Herausforderungen sind sehr breit gefächert und es braucht sehr viel Mut, Kreativität und Ideen, um den Kurs beizubehalten. Wir befassen uns unter anderem mit folgenden Themen: Wie stellt sich die aktuelle Situation im Tourismus und in der Hotellerie dar? Wie ist die Ausgangslage bei laufenden Finanzierungen? Wie reagieren die Stammkunden? Situation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hotellerie. Unterschied zwischen Ferien- und Stadthotellerie. Welche Entwicklungen haben sich durch Corona dynamisiert? Welche neuen Initiativen werden von den Hotelbetrieben gesetzt? Flight Shame – was heißt das für Österreich? Wird wieder der Urlaub im eigenen Land an erster Stelle stehen? Der Druck in der Hotellerie kommt von vielen Seiten. Hat man bei diesen täglichen Herausforderungen noch Zeit das Unternehmen weiterzuentwickeln und Ideen zu kreieren? Wie sehen Investoren diese Entwicklung?
23.11.2021 16:00
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23.11.2021 17:30
Nachhaltigkeit bei Immobilien, Illusion oder Notwendigkeit?
Neben der Pandemie beherrscht der Klimawandel die Schlagzeilen. ESG, Forderungen von Investoren nach zertifizierten Bauten und Konsumenten mit gehobenen Ansprüchen -die Immobilienwirtschaft ist mit riesigen Herausforderungen konfrontiert. Vier Expert:innen diskutieren live online am Podium miteinander und mit Ihnen. Folgenden Themen und Fragen werden wir in unserer Live-Diskussion behandeln: Ist Nachhaltigkeit bei (allen) Immobilien überhaupt realisierbar? Wer ist bereit, die Mehrkosten zu tragen? Müssen wir in Zukunft mit weniger Raum auskommen? Wie können Nutzer prüfen, ob sie tatsächlich in einem nachhaltigen Gebäude wohnen, arbeiten, leben? Der Unterschied zwischen Mieten in „Green Buildings“ und in Immobilien mit schlechter Umwelt-Performance wird größer. Wie sehr kann man den Projektentwicklern freistellen, grün oder nicht grün zu produzieren. Regulatorische Anforderungen für umweltfreundliche Immobilien werden strenger. Irgendwann wird “Grün” kein Argument mehr sein sondern Standard.
18.11.2021 07:00
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18.11.2021 08:00
Thomas Madreiter Planungsdirektor der Stadt Wien über Herausforderungen in der Stadtplanung
So wie alle Großstädte steht auch Wien in den kommenden Jahren vor großen globalen Herausforderungen. Bis 2040 hat man sich verpflichtet vorgegeben Klimaziele zu erreichen. Klimaneutralität, Ressourcenschonung, Verdichtung und Kreislaufwirtschaft sind nur einige der Schlagworte, die uns in den kommenden Jahren begleiten werden. Für die Stadtplanung ist dies genauso eine Herausforderung, wie für die Bauträger und Projektentwickler. Der Wiener Stadtplanungsdirektor Thomas Madreiter spricht im ImmoFrühstück unter anderem über folgende Themen: Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen? Was wird von Seiten der Stadt langfristig geplant? Worauf müssen sich die Bauträger und Projektentwickler einstellen? Das Pilotprojekt „Supergrätzel“ im 11. Bezirk
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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024
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Korte Immobilien Fröndenberg
Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr
Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.