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Wie betrifft ein Brexit die Immobilienwirtschaft?

Bei einem „Hard Brexit“ gehen die Briten mit dem Kopf durch die Wand, setzen sich durch und können Cherrypicking betreiben. Bei einem „No Deal Brexit“ gibt es keine Einigung über Waren-, Dienstleistungs- oder Personenfreizügigkeit mehr, und die Grenzen zur Insel und zu den Überseegebieten werden dichtgemacht. UK-Firmen wie Banken, WP-Gesellschaften, Beratungen etc. ohne Rechtseinheit in der EU verlieren ihre Zulassung.

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