Unzulässige Vertragsstrafen bei der Parkraumüberwachung
Private Parkraumüberwacher setzen bei der Kontrolle von Parkflächen zunehmend digitale Systeme wie Kennzeichenscanner ein. Auf den jeweiligen Parkflächen werden häufig Vertrags- und Entgeltbedingungen angebracht, wonach mit der Einfahrt auf den Parkplatz ein Nutzungsvertrag zwischen Parkplatznutzer und Parkraumüberwacher zustande kommen soll. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen, etwa bei Überschreitung der zulässigen Höchstparkdauer, werden unter Berufung auf diesen Nutzungsvertrag Vertragsstrafen vom Parkraumüberwacher geltend gemacht.
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