Neue Befristungsregeln im Mietrecht
Mit 1. Jänner 2026 traten das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz in Kraft. Sie wurden am 11. Dezember 2025 im Nationalrat beschlossen und gelten nicht nur für neue, sondern auch für viele bestehende Mietverträge. Es wurde die Mindestfrist für befristete Mietverträge von 3 auf 5 Jahre verlängert.
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