Leerstandsabgabe: Nein danke!
Zum Zwecke der Baulandmobilisierung und der Erhöhung des Wohnraumangebots wird vermehrt Zwang auf das Privateigentum ausgeübt. Die Folgen einer solchen Anlassgesetzgebung lassen sich kurz zusammenfassen: Es kommen nicht mehr Wohnungen auf den Markt. Straf- und Zwangsmaßnahmen erhöhen den Bürokratieaufwand gewaltig, bewirken aber auf der anderen Seite keine nennenswerten Einnahmen im Staatsaushalt. Vor allem aber wird mit einer Leerstandsabgabe unzulässig in das Eigentumsrecht eingegriffen.
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