--}}
 

Leerstandsabgabe: Nein danke!

Zum Zwecke der Baulandmobilisierung und der Erhöhung des Wohnraumangebots wird vermehrt Zwang auf das Privateigentum ausgeübt. Die Folgen einer solchen Anlassgesetzgebung lassen sich kurz zusammenfassen: Es kommen nicht mehr Wohnungen auf den Markt. Straf- und Zwangsmaßnahmen erhöhen den Bürokratieaufwand gewaltig, bewirken aber auf der anderen Seite keine nennenswerten Einnahmen im Staatsaushalt. Vor allem aber wird mit einer Leerstandsabgabe unzulässig in das Eigentumsrecht eingegriffen.

Definition von Leerstand

Es gibt keine allgemein gültige und anerkannte Definition, was unter Leerstand zu verstehen ist, denn es gibt unzählige Gründe, weshalb eine Wohnung eine bestimmte Zeit hindurch nicht benützt wird. Diese reichen von Sanierungsarbeiten, der Suche nach einem geeigneten Mieter, der Durchführung von langwierigen Gerichtsverfahren, zum Beispiel wegen Nichtbenützung oder Nichtzahlung des Mietzinses, bis hin zu zeitweiser Abwesenheit aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen oder zu Zwecken der Ausbildung.

Geschäftsmodell Vermietung

Eigentümer eines Zinshauses oder von ein paar Wohnungen beabsichtigen, die eigenen Objekte zu bewirtschaften und daraus Einnahmen zu lukrieren. Bei einer Leerstehung entgehen nicht nur Mietzinseinnahmen, es müssen auch laufende Betriebskosten bezahlt werden. Wird eine Wohnung nicht vermietet, kostet das den Eigentümer Geld, fehlende Einnahmen beeinträchtigen die laufende Erhaltung des Objekts und die weitere zeitgemäße Entwicklung der Immobilie. Wenn sich ein Eigentümer allerdings für eine Leerstehung entschließt, soll das aufgrund seines Eigentums auch rechtens und keinesfalls „strafwürdig“ sein.

Keine Treffsicherheit bei Leerstandsabgaben

Die Befürworter einer Leerstandsabgabe in Salzburg wollen diejenigen treffen, die wertvollen Wohnraum horten.

Wer Immobilien in der Absicht anschafft, diese leer stehen zu lassen – was einem Eigentümer auch prinzipiell zustehen soll –, um auf eine Wertsteigerung zu warten oder sie nur hie und da zu nutzen, dem wird eine „Strafe“ in der beabsichtigten Höhe keine Schmerzen bereiten. Die Androhung einer Abgabe ist auch kein Anreiz, diese Wohnungen dann doch zu vermieten.

Faktum ist, dass die Einhebung einer solchen Abgabe mit einem gewaltigen bürokratischen Aufwand einhergeht. Dagegen erscheinen die errechneten Einnahmen in Höhe von vier bis fünf Millionen Euro unverhältnismäßig.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was mit all jenen günstigen Altmietverträgen von Wohnungen ist, die nur mehr sporadisch – etwa für einen gelegentlichen Theater- oder Konzertbesuch – benützt oder für das Enkelkind aufgehoben werden. Hier kommt der strenge Mieterschutz zutage, der ein Horten dieser Mietwohnungen begünstigt und dem Markt wertvollen Wohnraum entzieht. Auch die Rechtsprechung macht die Durchsetzbarkeit von Kündigungen in diesen Fällen nicht einfach. Aber hier ist eine Abgabe für Mieter, die leer stehen lassen, nicht vorgesehen.

Keine weiteren Verschärfungen

Das viel größere Problem ist die Fehlbelegung von Wohnungen, die auf ein anachronistisches Mietrecht mit rigiden Mietzinsbeschränkungen, engen Kündigungsbeschränkungen, unflexiblen Befristungsregelungen, großzügigen Eintrittsrechten und unantastbaren Altmietverträgen zurückzuführen sind. Hier müsste angesetzt werden und nicht mit einer bereits einmal als verfassungswidrig erkannten Leerstandsabgabe gedroht werden.

Unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum

Die Befürworter einer solchen Abgabe werden nicht genug gesetzliche Ausnahmetatbestände für eine Leerstandsabgabe fabrizieren können, um wenigstens jene Eigentümer nicht zu bestrafen, die im Grunde vermieten wollen. Eine Leerstandsabgabe, die schon vom Gedanken her eigentumsfeindlich ist, wird dieses Ziel mit Sicherheit nicht erreichen.

Zu bedenken ist, dass mit einer einmal eingeführten Leerstandsabgabe Tür und Tor für weitere unerwünschte Eingriffe ins Eigentum eröffnet werden.

Leerstand hat unzählige gute Gründe. In dessen Besteuerung jedoch ist kein einziger vernünftiger Grund zu sehen.

21.11.2024

"Wir brauchen keine Politik der Eintagsfliegen, sondern eine gemeinsame Strategie."

Trotz multipler Krisen muss der Wohnbau in Österreich absolute Priorität haben. "Sozialer Friede ist eine Grundlage unserer demokratischen Gesellschaft", meint Klaus Baringer, Vorstandsvorsitzender der GESIBA und Obmann des GBV im Interview mit der Immobilien-Redaktion.

21.11.2024

Bau Invest Lounge: Experten diskutieren BIM und überregionale Chancen im Immobilienmarkt

Die kürzlich stattgefundene “Bau Invest Lounge”, organisiert von Digital Findet Stadt, bot eine Plattform für führende Persönlichkeiten der österreichischen Immobilienbranche. In einer aufschlussreichen Podiumsdiskussion tauschten Lars Oberwinter, Gerhard Rodler, Markus Galuska und Georg Stadlhofer ihre Erkenntnisse und Perspektiven aus. Die Veranstaltung beleuchtete aktuelle Trends, Herausforderungen und Innovationen in der Immobilienbranche, mit besonderem Fokus auf überregionale Zusammenarbeit und den Einsatz moderner Technologien wie Building Information Modeling (BIM).

20.11.2024

Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt

Die kürzlich von apti und ÖGNI veranstaltete Konferenz zum Thema "Wirtschaftlicher und ökologischer Nutzen: Die Bedeutung von Sanierung für Gesellschaft und Umwelt" bot tiefe Einblicke in die Zukunft der Gebäudesanierung. Drei bemerkenswerte Vorträge beleuchteten verschiedene Aspekte dieses wichtigen Themas.

Geschrieben von:
Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    27.07.2021
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Aufrufe: (letzte 90 Tage)
              
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Kategorie: Inland

Artikel:802

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024

Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!

Korte Immobilien Fröndenberg

Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr

Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

Raiffeisen Immobilien Österreich

Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Platz 1, 1020 Wien

Raiffeisen Immobilien ist die Maklerorganisation der Raiffeisenbanken Gruppe in Österreich und bietet Fullservice: Immobilienvermittlung, Bewertung, Investment

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3