--}}
 

Leerstandsabgabe: Nein danke!

Zum Zwecke der Baulandmobilisierung und der Erhöhung des Wohnraumangebots wird vermehrt Zwang auf das Privateigentum ausgeübt. Die Folgen einer solchen Anlassgesetzgebung lassen sich kurz zusammenfassen: Es kommen nicht mehr Wohnungen auf den Markt. Straf- und Zwangsmaßnahmen erhöhen den Bürokratieaufwand gewaltig, bewirken aber auf der anderen Seite keine nennenswerten Einnahmen im Staatsaushalt. Vor allem aber wird mit einer Leerstandsabgabe unzulässig in das Eigentumsrecht eingegriffen.

Definition von Leerstand

Es gibt keine allgemein gültige und anerkannte Definition, was unter Leerstand zu verstehen ist, denn es gibt unzählige Gründe, weshalb eine Wohnung eine bestimmte Zeit hindurch nicht benützt wird. Diese reichen von Sanierungsarbeiten, der Suche nach einem geeigneten Mieter, der Durchführung von langwierigen Gerichtsverfahren, zum Beispiel wegen Nichtbenützung oder Nichtzahlung des Mietzinses, bis hin zu zeitweiser Abwesenheit aus beruflichen und gesundheitlichen Gründen oder zu Zwecken der Ausbildung.

Geschäftsmodell Vermietung

Eigentümer eines Zinshauses oder von ein paar Wohnungen beabsichtigen, die eigenen Objekte zu bewirtschaften und daraus Einnahmen zu lukrieren. Bei einer Leerstehung entgehen nicht nur Mietzinseinnahmen, es müssen auch laufende Betriebskosten bezahlt werden. Wird eine Wohnung nicht vermietet, kostet das den Eigentümer Geld, fehlende Einnahmen beeinträchtigen die laufende Erhaltung des Objekts und die weitere zeitgemäße Entwicklung der Immobilie. Wenn sich ein Eigentümer allerdings für eine Leerstehung entschließt, soll das aufgrund seines Eigentums auch rechtens und keinesfalls „strafwürdig“ sein.

Keine Treffsicherheit bei Leerstandsabgaben

Die Befürworter einer Leerstandsabgabe in Salzburg wollen diejenigen treffen, die wertvollen Wohnraum horten.

Wer Immobilien in der Absicht anschafft, diese leer stehen zu lassen – was einem Eigentümer auch prinzipiell zustehen soll –, um auf eine Wertsteigerung zu warten oder sie nur hie und da zu nutzen, dem wird eine „Strafe“ in der beabsichtigten Höhe keine Schmerzen bereiten. Die Androhung einer Abgabe ist auch kein Anreiz, diese Wohnungen dann doch zu vermieten.

Faktum ist, dass die Einhebung einer solchen Abgabe mit einem gewaltigen bürokratischen Aufwand einhergeht. Dagegen erscheinen die errechneten Einnahmen in Höhe von vier bis fünf Millionen Euro unverhältnismäßig.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, was mit all jenen günstigen Altmietverträgen von Wohnungen ist, die nur mehr sporadisch – etwa für einen gelegentlichen Theater- oder Konzertbesuch – benützt oder für das Enkelkind aufgehoben werden. Hier kommt der strenge Mieterschutz zutage, der ein Horten dieser Mietwohnungen begünstigt und dem Markt wertvollen Wohnraum entzieht. Auch die Rechtsprechung macht die Durchsetzbarkeit von Kündigungen in diesen Fällen nicht einfach. Aber hier ist eine Abgabe für Mieter, die leer stehen lassen, nicht vorgesehen.

Keine weiteren Verschärfungen

Das viel größere Problem ist die Fehlbelegung von Wohnungen, die auf ein anachronistisches Mietrecht mit rigiden Mietzinsbeschränkungen, engen Kündigungsbeschränkungen, unflexiblen Befristungsregelungen, großzügigen Eintrittsrechten und unantastbaren Altmietverträgen zurückzuführen sind. Hier müsste angesetzt werden und nicht mit einer bereits einmal als verfassungswidrig erkannten Leerstandsabgabe gedroht werden.

Unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum

Die Befürworter einer solchen Abgabe werden nicht genug gesetzliche Ausnahmetatbestände für eine Leerstandsabgabe fabrizieren können, um wenigstens jene Eigentümer nicht zu bestrafen, die im Grunde vermieten wollen. Eine Leerstandsabgabe, die schon vom Gedanken her eigentumsfeindlich ist, wird dieses Ziel mit Sicherheit nicht erreichen.

Zu bedenken ist, dass mit einer einmal eingeführten Leerstandsabgabe Tür und Tor für weitere unerwünschte Eingriffe ins Eigentum eröffnet werden.

Leerstand hat unzählige gute Gründe. In dessen Besteuerung jedoch ist kein einziger vernünftiger Grund zu sehen.

04.04.2025

Die Kraft der Räume – April

Farbe des Monats: Gelb / Blau – Zahl des Monats April: 498 671 894 971 847 – Motto des Monats: Ich verabschiede mich von Enttäuschungen – Thema des Monats: Zahlen zur Raumoptimierung

03.04.2025

Büromarkt Wien: Gute Nachfrage – wenig Flächen

Der Wiener Büromarkt weist einen extrem geringen Leerstand auf – bessern wird sich das in diesem Jahr nicht.

02.04.2025

Radlobby Österreich: Stadtentwicklung durch Fahrradfreundlichkeit

Die Radlobby Österreich verfolgt ein ganzheitliches Konzept der urbanen Mobilität, das über einzelne Verkehrsmittel hinausgeht. Im Mittelpunkt steht die Idee der Multimodalität: Menschen bewegen sich nicht ausschließlich mit einem Verkehrsmittel, sondern kombinieren verschiedene Transportoptionen flexibel.

Geschrieben von:
Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    27.07.2021
  • um:
    07:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Werbung

Kategorie: Inland

Artikel:855

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 13/2025

Wir Gratulieren IMMOcontract zu erreichten 150 Punkten!

Platz 2

Immobilienrendite AG

Hollandstraße 14, 1020 Wien

Die Immobilienrendite AG sucht unterbewertete Immobilien, um mit kreativen Lösungen neuen Nutzen für Mieter, Investoren, Banken und Käufer zu schaffen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

ARE Austrian Real Estate GmbH

Trabrennstraße 2B, 1020 Wien

Mit einem Portfolio von 582 Bestandsliegenschaften und rund 35 Projekten in Entwicklung zählt die ARE Austrian Real Estate zu den größten österreichischen Immobilienunternehmen. Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Entwicklung zukunftsweisender Stadtteile und Quartiere mit durchdachter Infrastruktur. Bei der Bewirtschaftung ihres breitgefächertes Portfolio an erstklassigen Büro-Objekten setzt die ARE auf kontinuierliche Bestandsoptimierung und individuelle Nutzungskonzepte mit bestmöglichem Service für ihre Kund*innen. Höchste Nachhaltigkeitsstandards und das Bekenntnis zum Klimaschutz stehen dabei stets im Zentrum des Wirtschaftens.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News