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Grundsteuer: Reform ohne Entlastung

Eine Reform der Grundsteuer stellt keine Entlastung dar, sondern schafft Ungerechtigkeiten durch Substanzbesteuerung und erhöhten Verwaltungsaufwand. Erfreuliche Nachrichten gibt es aus dem Immobilienfinanzierungssektor: Die KIM-Verordnung wird nach dreijähriger Laufzeit nicht verlängert. Der Tag des Eigentums erinnert daran, wie wichtig es ist, privates Immobilieneigentum vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen.

© elenabednykh

Die Gemeinden wünschen sich eine Reform (Erhöhung) der Grundsteuer. Sie argumentieren, dass die Einheitswerte, auf deren Grundlage die Grundsteuer bemessen wird, schon längere Zeit nicht aktualisiert wurden. Den Gemeinden würden dadurch jährlich 380 Millionen Euro entgehen. Hinzukommt, dass die Gemeinden durch soziale Basisaufgaben zunehmend finanziell belastet seien. Gemeindebundpräsident DI Johann Pressl fordert neben einer Grundsteuerreform auch eine Erhöhung des Gemeindeanteils am Steueraufkommen durch eine Anpassung des vertikalen Verteilungsschlüssels zwischen Bund, Ländern und Gemeinden von 12 auf 15 Prozent im Rahmen des nächsten Finanzausgleichs. 

Grundsteuerreform bewirkt Verschiebung der Einnahmequellen

Der letzte Finanzausgleich 2024–2028 bescherte den Ländern und Gemeinden bereits zusätzliche 2,4 Milliarden Euro. Eine Reform der Grundsteuer, die nach den Vorstellungen des Gemeindebundpräsidenten den Gemeinden 30 bis 35 Prozent mehr an Einnahmen bringt, ist ein Trugschluss und zu kurz gedacht. Als Folge der Grundsteuerreform hätten auf der einen Seite die Gemeinden zwar mehr Mittel zur Verfügung, auf der anderen Seite hätte aber der Bund weniger Einnahmen. Die Wirtschaft, z.B. die Hotellerie, die ihre Standorte zumeist in guten Lagen hat, würde durch deutlich höhere Grundsteuern weniger Gewinn machen und weniger Einkommenssteuer zahlen. Die dadurch bewirkte Steuerverschiebung zwischen Bund und Gemeinden würde sich beim Finanzausgleich auswirken. Mehr Grundsteuereinnahmen würden durch eine Kürzung des Finanzausgleichs kompensiert. Durch eine Verschiebung der Einnahmequellen hätten die Gemeinden also insgesamt nicht mehr Geld zur Verfügung – es wäre lediglich eine Neujustierung der Einnahmestruktur.

Auch wenn die laufend zu zahlende Grundsteuer schon länger nicht aktualisiert wurde, heißt das nicht, dass den Gemeinden dadurch über all die Jahre so hohe Einnahmen entgangen wären, wie dies so manche Befürworter einer Grundsteuerreform glauben lassen wollen.

Viele Abgaben in Österreich sind gebühren- und nicht steuerfinanziert

Während in anderen Staaten öffentliche Leistungen wie Wasserversorgung oder Abwasser- und Abfallentsorgung durch die kommunale Grundsteuer abgedeckt sind, werden diese Leistungen in Österreich durch separate Gebühren finanziert. In Österreich gibt es zudem zahlreiche Abgaben, die der Grundsteuer zugeordnet sind, unter einem anderen Titel (Infrastrukturabgabe, Poolabgabe, Tourismus- und Zweitwohnsitzabgabe etc.) eingehoben und entsprechend valorisiert werden. Den Gemeinden wurden im Laufe der Jahre andere, bessere und höhere Einkunftsquellen erschlossen. Es gibt nichts aufzuholen.

Bewertung durch die Gemeinden wäre Bürokratiemonster

Dem Vernehmen nach wollen die Gemeinden auch die Bewertung der Liegenschaften selbst vornehmen. Diese Bewertung, bisher von den Finanzämtern durchgeführt, würde erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten, der mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Auch die in manchen Bundesländern eingeführte Leerstandsabgabe erweist sich als Bärendienst: Die erhofften Einnahmen für die Gemeinden bleiben aus und die Kosten für den Aufwand explodieren. Ist das wirklich im Interesse der Gemeinden? 

Grundvermögen wird in Österreich mehr als ausreichend besteuert

Das von linken Ideologen gebetsmühlenartig wiederholte Argument, Vermögen sei in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern niedrig besteuert, ist zumindest im Immobilienbereich nicht haltbar. Hier greift die Hand des Fiskus mit einem dichten Netz aus Steuern, Abgaben und Gebühren tief in den Sack der Eigentümer.

Wer eine Immobilie anschafft, verwendet dazu zumeist bereits mehrfach versteuertes Geld, darüber hinaus ist die Eintragungsgebühr ins Grundbuch und sowie Grunderwerbsteuer fällig. Wird eine Immobilie verkauft, hält der Staat bei Zahlung der Immobilienertragssteuer wieder die Hand auf. Laufend kommen noch Grundsteuer und eine Reihe weiterer Abgabenpflichten eines Immobilieneigentümers hinzu.

Grundsteuerreform in Deutschland

Ein Blick nach Deutschland zeigt, wie zeitintensiv, komplex und belastend eine solche Reform für Eigentümer sein kann. Nach der Aufhebung der Einheitswerte durch das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 soll nun nach über sechs Jahren Vorbereitungszeit die neue Rechtslage im kommenden Jahr in Kraft treten. Die Reform führte zu drastisch höheren Steuerbelastungen, die viele Eigentümer vor hohe finanzielle Herausforderungen stellen. Die Grundsteuer als Substanzsteuer trifft unabhängig vom Ertrag – und ist damit besonders ungerecht. Dies ist ein Relikt aus einer Zeit, als Einkommen kaum messbar war.

Fazit

Die Gemeinden müssen finanzielle Herausforderungen bewältigen – aber eine Reform der Grundsteuer scheint keine nachhaltige Lösung zu bieten. Vielmehr droht eine Neuverteilung der Lasten, begleitet von bürokratischem Mehraufwand. Die Bevölkerung verdient eine klare und faire Steuerpolitik, keine Reform, die Eigentum und Wirtschaft unverhältnismäßig belastet.

Eine Erhöhung würde den Versprechen von ÖVP und NEOS vor der Wahl widersprechen. Diese haben – ebenso wie die FPÖ – zugesagt, dass es zu keinen Substanzsteuern kommen wird. 

Gute Nachrichten: KIM-Verordnung wird nicht verlängert!

Mit 1.7.2022 war die Kreditimmobilienfinanzierungsverordnung (KIM-Verordnung) in Kraft getreten, die zwingende Vergabestandards für die Finanzierung von Wohnimmobilien enthält. Demnach müssen Kreditnehmer mindestens 20 Prozent der Immobilienkosten durch Eigenkapital finanzieren und die Kreditlaufzeit darf maximal 35 Jahre betragen. Die maximale Schuldendienstquote, also die monatlichen Kreditraten, dürfen 40 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens nicht überschreiten. Der ÖHGB übte mehrfach Kritik an diesen Auflagen, besonders die prozentuelle Grenze der maximalen Schuldendienstquote, erwies sich in der Praxis als zu starr. 

Die KIM-Verordnung gilt bis zum 30.06.2025 und wie kürzlich bekannt wurde, bleibt eine Verlängerung aus. In der Begründung des Finanzmarktstabilitätsgremiums (FMSG) heißt es, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnbauimmobilienfinanzierung besteht.

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  • Erschienen am:
    11.12.2024
  • um:
    06:00
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