Kündigung trotz Krankheit? Die Grenzen des Mieterschutzes bei psychischem Fehlverhalten
Ein Mieter hörte aufgrund einer psychischen Erkrankung in wiederkehrenden Episoden Stimmen und verhielt sich gegenüber dem anderen Mitbewohner aggressiv. Die Kinder im Haus entwickelten Angstzustände, andere Bewohner mieden das Stiegenhaus oder die eigene Terrasse, um dem Mieter zu entgehen. Das Mietverhältnis wurde daher mit der Begründung, dass er den anderen Mitbewohnern das Zusammenleben verleide, gerichtlich aufgekündigt. Der OGH beschäftigte sich nunmehr mit der Frage der Aufkündigung.
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