Feuchter Keller beim Wohnungskauf – Gewährleistung trotz Besichtigung?
Ein Käufer erwarb 2024 eine Eigentumswohnung samt Kellerabteil von einem Unternehmen, das die gesamte Wohnhausanlage zuvor von einem insolventen Bauträger übernommen hatte. Bereits seit Jahren bestanden im Kellergeschoss erhebliche Feuchtigkeitsschäden. Schon bei einer Stemmöffnung im Jahr 2017 war stehendes Wasser auf der Bodenplatte festgestellt worden.
Zum ArtikelNoch keine Diskussion.
Melde dich an, um die erste Diskussion zu starten.