Bindungswirkung von Zustimmungserklärungen bei baulichen Änderungen an allgemeinen Teilen einer Liegenschaft
Was ist passiert? Der Beklagte ist Eigentümer einer Wohnung mit zugeordnetem Eigengarten, der – wie die gesamte Liegenschaft – durch eine niedrige Gartenmauer samt Zaun vom öffentlichen Gut getrennt ist.
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