Bau ohne Bewilligung – Käufer kann nachträgliche Genehmigung verlangen
Die Kläger kauften eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus, das vom Rechtsvorgänger der beklagten Verkäufer errichtet worden war. Später stellte sich heraus, dass das Gebäude nicht vollständig den behördlichen Genehmigungen entsprach. Mehrere bauliche Abweichungen waren ohne entsprechende Bewilligung ausgeführt worden.
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