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Greenrush!

Der „Greenrush“– in Anlehnung an den Goldrausch im 19. Jahrhundert– hat begonnen. Mit „Green“ wird Marihuana bezeichnet, und der Handel mit der legalen Ware läuft in den USA prächtig. Einige Bundestaaten haben die „Droge“ legalisiert, weitere werden folgen. Auch für die Immobilienwirtschaft könnte es ein Geschäft werden.

Laut einer Studie des Marktforschers Arcview Market Research legte die Branche im Jahr 2014 ein Wachstum von 74% hin, bis 2019 soll der US-Markt von derzeit 2,7 auf mehr als elf Milliarden Dollar steigen. Es ist einer der schnellst wachsenden Wirtschaftszweige der USA. Einige rechtliche Grauzonen gibt es immer noch, und langsam beginnt sich der „Greenrush“ auch auf die Immobilienwirtschaft auszuwirken.

Die Immobilien-Redaktion führte ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Stadtplaner Dwight H. Merriam aus den USA.

Wie viele Staaten und Gemeinden in den USA erlauben den Konsum von Cannabis, und welche sind das?

Merriam: Cannabis wird hierzulande rechtlich einerseits als Heil-, andererseits als Genussmittel betrachtet. Auf die eine oder andere Art ist sein Konsum derzeit in 23 Staaten und dem District of Columbia legal. In vier davon– Washington, Oregon, Colorado und Alaska– sowie in DC darf es zu Genusszwecken konsumiert werden. Weitere fünf Staaten haben Marihuana entkriminalisiert: Nebraska, Missouri, Mississippi, North Carolina und Ohio.

„Entkriminalisierung“ ist aber nicht dasselbe wie „Legalisierung“! Wird man mit einer kleinen Menge– “für den Eigenbedarf”– erwischt und ist nicht amtsbekannt, dann wird man normalerweise weder festgenommen noch eingesperrt und gilt auch nicht als vorbestraft. Zumindest das erste Vergehen wird also ähnlich wie eine Verkehrsübertretung behandelt.

Auswirkungen auf die Immobilienbranche sind wohl am ehesten dort zu erwarten, wo ein Staat oder eine Gemeinde beide Verwendungen zulässt– oder dies erwägt?

Merriam: Das kommt sehr darauf an, wie die Gesetze im jeweiligen Staat angewandt werden. Die Besonderheit am amerikanischen Rechtssystem ist nämlich, dass zwar einzelne Staaten den Cannabiskonsum verwendungsspezifisch freigeben können, das Bundesrecht aber den Besitz, die Herstellung und die Verbreitung weiterhin verbietet. Welche Auswirkungen das auf den Handel zwischen den Staaten hat, ist noch nicht wirklich klar.

Was muss ein Unternehmen beachten, das mit Cannabis, für welchen Zweck auch immer, handeln möchte? Gibt es dazu bestimmte lokale Regelungen oder Einschränkungen?

Merriam: Wie schon gesagt, das kommt sehr auf die spezifische Gesetzeslage der Staaten an. Auch Grundbesitzrechte und örtliche Regelungen sind zu berücksichtigen. Das kann zum Beispiel ein Werbeverbot, eine Beschränkung der Öffnungszeiten oder „Bannmeilen“ um Schulen oder Parks bedeuten.

Eine erhöhte Verbrechensrate ist zu befürchten, da der Handel mit Genussmitteln als typisches Bargeldgeschäft ein beliebtes Ziel von Raubüberfällen darstellt. Überdies kann es auch Bedenken wegen möglicher Verkehrsbehinderungen durch parkende Kunden geben.

Worauf sollten Immobilienbesitzer oder Vermieter besonders achten?

Merriam: Der Besitzer sollte sich bewusst sein, dass er unter Umständen die Hypothek auf ein Haus nicht aufstocken kann, in welchem der medizinische Gebrauch von Marihuana geduldet wird, da Kreditinstitute in der Regel an die restriktiven Bundesgesetze gebunden sind.

Es kann ihm auch passieren, dass er Versicherungen auf das Gebäude zwar problemlos abschließen kann, im Schadensfall aber leer ausgeht, wenn sich der Versicherer mit Berufung auf das Bundesrecht und seine AGB weigert, zu bezahlen.

Treu und Glauben: Ein Vermieter muss dafür sorgen, dass sich kein Hausbewohner durch den (medizinischen) Cannabiskonsum eines Mitbewohners gestört fühlt.

Da Marihuana bundesweit illegal ist, ist man im Übrigen auch nicht verpflichtet, Menschen aufzunehmen, die medizinisches Cannabis konsumieren, obwohl sie nach andern Bestimmungen (ADA– Americans with Disabilities Act, FHAA– Fair Housing regulations) unter Umständen ein Recht darauf hätten.

Welche Grundstücke eignen sich denn am besten für den Cannabisanbau?

Merriam: Das ist von Staat zu Staat ganz unterschiedlich. In Connecticut darf man Gras zum Beispiel überhaupt nur innerhalb von Gebäuden anbauen!

Könnte man dazu nicht alte, leerstehende Lagerhallen nutzen?

Merriam: Ja, aber dazu bedarf es einiger Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Heizung

  • Elektrische Installation

  • Verrohrung

  • zusätzliche Lüftungsöffnungen

  • Abfluss, Befestigungsmöglichkeiten an Boden, Decke und Wänden sowie bei den Fenstern u.a. für Beleuchtungskörper und Gebäudesicherung

Diese recht weitreichenden Ein- und Umbauten können durchaus auch negative Auswirkungen haben. Jedenfalls muss man bei einer eventuellen Nachnutzung mit erheblichen Kosten für den Rückbau rechnen.

(Anm. d. Red.: In Denver, Colorado, werden mittlerweile alte Lagerhallen für den Anbau verwendet, und auf Grund der getätigten Investitionen und der Nutzbarkeit erfahren diese Immobilien wieder eine Wertsteigerung.)

Aus dem Englischen übersetzt von Lukas Drechsel-Burkhard.

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Walter Senk

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    10.09.2015
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