Aus dem IMMOLIVE vom 21.06.2022

Steigende Inflation, ein weiterer Unsicherheitsfaktor am Hotel-Immobilien-Markt Steigende Energiepreise, eine drohende CO2 Besteuerung und die aktuell explodierenden Kosten bei Grundnahrungsmittel wie etwa Weizen zwingen auch die Tourismusbranche ihre Kostenstrukturen zu überdenken. Nach der Coronakrise bleibt die erhoffte Entspannung am Hotelimmobilienmarkt leider aus 2021 hat sich die Hotellerie allgemein vom Corona-Schock gut erholt, in Ferienregionen schneller als im Städtetourismus. Nun gibt der Ukraine-Krieg, nach einer positiven Entwicklung zum Jahresanfang, dieser Entwicklung wieder einen deutlichen Dämpfer bei den Auslastungswerten. In diesem ImmoLive sprechen wir mit unseren ExpertInnen über die aktuelle Lage und mögliche Auswege aus den aktuell schwierigen wirtschaftliche Umfeldbedingungen im Bereich der Assetklassen „Tourismus“. Unsicherheitsfaktor Energiekosten und Steuer verändert Angebot und Nachfrage Gerade das Tourismus-Gewerbe ist stark von Energiekosten abhängig, Strom und Gas sind schon jetzt Faktoren die, die Inflation am stärksten in die Höhe treiben. Aber nicht nur die Betreiber müssen hier sparen, auch werden teurer Sprit und gestiegene Preise bei Tickets für Flug, Bus und Bahn das Reiseverhalten wohl nachhaltig verändern. Dies verunsichert nicht nur die HotelbetreiberInnen sondern auch die heimischen ProjektentwicklerInnen und regionale wie internationale Investoren.  Baustoffpreise und Materialengpässe bei Beton und Stahl machen Neu- und Umbauten unkalkulierbar  Alleine im Vorjahr hatten ProjektplanerInnen und Bauherren mit einer Durchschnittlichen Preissteigerung bei Erzeugnissen für die Bauindustrie von durchschnittlich 7,2% umzugehen. Die Ukrainekrise hat zu weiteren Verknappungen und Preissteigerungen am Markt geführt. Neu- und Umbauten werden unkalkulierbar und die Hoteleigner stehen vor dem Dilemma, ob sie Renovierungen vornehmen sollen oder bessere Zeiten abwarten. Zusätzlich stellt ein steigendes Zinsniveau und die damit einhergehenden erschwerten Projektfinanzierung ProjektentwicklerInnen vor weitere unerwartete Herausforderungen. Sommer 2022, was bringt die heurige Feriensaison? Die COVID-19 Krise hat einen Trend zum Urlaub im eigenen Land gesetzt. Eine der wohl spannendsten Fragen an unsere Gäste wird sein, ob der heimische Tourismus auch in diesem Sommer noch von diesem Trend profitieren kann. Werden Herr und Frau Österreicher auf kürzere Anreisewege setzten, um Ihr Urlaubsbudget zu schonen oder wird eine mangelnde Infrastruktur im ländlichen öffentlichen Nahverkehr den „Urlaub bei Freunden“ zu mühselig machen? Nicht ganz zu vernachlässigen wird auch die Frage sein, wie sehr neben allen anderen aktuellen Geschehnissen, die Klimakrise noch in den Köpfen der ÖsterreicherInnen und EuropäerInnen präsent ist und das Reiseverhalten beeinflusst. EU Bankenordnung wirkt sich auch im Sektor der Hotelimmobilen aus Die Erhöhung der Mindestgrenze an Eigenleistung bei der Immobilien-Finanzierung hat im privaten Bereich bei vielen Europäern den Traum vom Eigenheim platzen lassen. Wie wirken sich aber nun diese erhöhten Eigenleistungs-, Sicherheits- und Bürgschaftsanforderungen auf die Entwicklung österreichischer und europäischer Hotelimmobilien aus?Sind diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch bedienbar? Oder wird die Projektentwicklung in den kommenden Jahren so weit stagnieren, dass sich ein signifikanter Wettbewerbsnachteil am internationalen Markt ergibt und diesen Sektor in Schräglage bringt?Mangelnde ArbeitnehmerDie Coronakrise hat den Mitarbeitermangel in der Gastronomie und im Tourismus verschärft. Die Knappheit an Arbeitskräften wird die Branche wohl noch auf längere Zeit begleiten. Während laut Branche bis zu 35.000 Personen fehlen, sind es laut AMS und aktuellsten April-Daten 15.555. Dieser Zahl zu Folge hat sich die Lücke binnen drei Jahren sei April 2018 fast verdoppelt, denn damals wurde ein Arbeitskräftemangel von 8.600 Personen gezählt. Eins ist aber wohl sicher, das Kärntner Hotelfinanzierungsmodel „Gewinn durch AfA“ hat endgültig ausgedient.  Diese Einflüsse machen dem Hotelimmobilienmarkt zu schaffen: Inflation wird mittelfristig anhalten Immobilien- und Betreiberfinanzierung wird teurer Stark steigende Baupreise machen Neu/Umbauten derzeit unkalkulierbar Steigendes Zinsniveau erschwert Projektfinanzierung Erhöhte Sicherheits-/ Bürgschaftsanforderungen der Finanzierungspartner kaum bedienbar

Aus dem IMMOLIVE vom 21.06.2022

Steigende Inflation, ein weiterer Unsicherheitsfaktor am Hotel-Immobilien-Markt Steigende Energiepreise, eine drohende CO2 Besteuerung und die aktuell explodierenden Kosten bei Grundnahrungsmittel wie etwa Weizen zwingen auch die Tourismusbranche ihre Kostenstrukturen zu überdenken. Nach der Coronakrise bleibt die erhoffte Entspannung am Hotelimmobilienmarkt leider aus 2021 hat sich die Hotellerie allgemein vom Corona-Schock gut erholt, in Ferienregionen schneller als im Städtetourismus. Nun gibt der Ukraine-Krieg, nach einer positiven Entwicklung zum Jahresanfang, dieser Entwicklung wieder einen deutlichen Dämpfer bei den Auslastungswerten. In diesem ImmoLive sprechen wir mit unseren ExpertInnen über die aktuelle Lage und mögliche Auswege aus den aktuell schwierigen wirtschaftliche Umfeldbedingungen im Bereich der Assetklassen „Tourismus“. Unsicherheitsfaktor Energiekosten und Steuer verändert Angebot und Nachfrage Gerade das Tourismus-Gewerbe ist stark von Energiekosten abhängig, Strom und Gas sind schon jetzt Faktoren die, die Inflation am stärksten in die Höhe treiben. Aber nicht nur die Betreiber müssen hier sparen, auch werden teurer Sprit und gestiegene Preise bei Tickets für Flug, Bus und Bahn das Reiseverhalten wohl nachhaltig verändern. Dies verunsichert nicht nur die HotelbetreiberInnen sondern auch die heimischen ProjektentwicklerInnen und regionale wie internationale Investoren.  Baustoffpreise und Materialengpässe bei Beton und Stahl machen Neu- und Umbauten unkalkulierbar  Alleine im Vorjahr hatten ProjektplanerInnen und Bauherren mit einer Durchschnittlichen Preissteigerung bei Erzeugnissen für die Bauindustrie von durchschnittlich 7,2% umzugehen. Die Ukrainekrise hat zu weiteren Verknappungen und Preissteigerungen am Markt geführt. Neu- und Umbauten werden unkalkulierbar und die Hoteleigner stehen vor dem Dilemma, ob sie Renovierungen vornehmen sollen oder bessere Zeiten abwarten. Zusätzlich stellt ein steigendes Zinsniveau und die damit einhergehenden erschwerten Projektfinanzierung ProjektentwicklerInnen vor weitere unerwartete Herausforderungen. Sommer 2022, was bringt die heurige Feriensaison? Die COVID-19 Krise hat einen Trend zum Urlaub im eigenen Land gesetzt. Eine der wohl spannendsten Fragen an unsere Gäste wird sein, ob der heimische Tourismus auch in diesem Sommer noch von diesem Trend profitieren kann. Werden Herr und Frau Österreicher auf kürzere Anreisewege setzten, um Ihr Urlaubsbudget zu schonen oder wird eine mangelnde Infrastruktur im ländlichen öffentlichen Nahverkehr den „Urlaub bei Freunden“ zu mühselig machen? Nicht ganz zu vernachlässigen wird auch die Frage sein, wie sehr neben allen anderen aktuellen Geschehnissen, die Klimakrise noch in den Köpfen der ÖsterreicherInnen und EuropäerInnen präsent ist und das Reiseverhalten beeinflusst. EU Bankenordnung wirkt sich auch im Sektor der Hotelimmobilen aus Die Erhöhung der Mindestgrenze an Eigenleistung bei der Immobilien-Finanzierung hat im privaten Bereich bei vielen Europäern den Traum vom Eigenheim platzen lassen. Wie wirken sich aber nun diese erhöhten Eigenleistungs-, Sicherheits- und Bürgschaftsanforderungen auf die Entwicklung österreichischer und europäischer Hotelimmobilien aus?Sind diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch bedienbar? Oder wird die Projektentwicklung in den kommenden Jahren so weit stagnieren, dass sich ein signifikanter Wettbewerbsnachteil am internationalen Markt ergibt und diesen Sektor in Schräglage bringt?Mangelnde ArbeitnehmerDie Coronakrise hat den Mitarbeitermangel in der Gastronomie und im Tourismus verschärft. Die Knappheit an Arbeitskräften wird die Branche wohl noch auf längere Zeit begleiten. Während laut Branche bis zu 35.000 Personen fehlen, sind es laut AMS und aktuellsten April-Daten 15.555. Dieser Zahl zu Folge hat sich die Lücke binnen drei Jahren sei April 2018 fast verdoppelt, denn damals wurde ein Arbeitskräftemangel von 8.600 Personen gezählt. Eins ist aber wohl sicher, das Kärntner Hotelfinanzierungsmodel „Gewinn durch AfA“ hat endgültig ausgedient.  Diese Einflüsse machen dem Hotelimmobilienmarkt zu schaffen: Inflation wird mittelfristig anhalten Immobilien- und Betreiberfinanzierung wird teurer Stark steigende Baupreise machen Neu/Umbauten derzeit unkalkulierbar Steigendes Zinsniveau erschwert Projektfinanzierung Erhöhte Sicherheits-/ Bürgschaftsanforderungen der Finanzierungspartner kaum bedienbar

Aus dem IMMOLIVE vom 21.06.2022

Steigende Inflation, ein weiterer Unsicherheitsfaktor am Hotel-Immobilien-Markt Steigende Energiepreise, eine drohende CO2 Besteuerung und die aktuell explodierenden Kosten bei Grundnahrungsmittel wie etwa Weizen zwingen auch die Tourismusbranche ihre Kostenstrukturen zu überdenken. Nach der Coronakrise bleibt die erhoffte Entspannung am Hotelimmobilienmarkt leider aus 2021 hat sich die Hotellerie allgemein vom Corona-Schock gut erholt, in Ferienregionen schneller als im Städtetourismus. Nun gibt der Ukraine-Krieg, nach einer positiven Entwicklung zum Jahresanfang, dieser Entwicklung wieder einen deutlichen Dämpfer bei den Auslastungswerten. In diesem ImmoLive sprechen wir mit unseren ExpertInnen über die aktuelle Lage und mögliche Auswege aus den aktuell schwierigen wirtschaftliche Umfeldbedingungen im Bereich der Assetklassen „Tourismus“. Unsicherheitsfaktor Energiekosten und Steuer verändert Angebot und Nachfrage Gerade das Tourismus-Gewerbe ist stark von Energiekosten abhängig, Strom und Gas sind schon jetzt Faktoren die, die Inflation am stärksten in die Höhe treiben. Aber nicht nur die Betreiber müssen hier sparen, auch werden teurer Sprit und gestiegene Preise bei Tickets für Flug, Bus und Bahn das Reiseverhalten wohl nachhaltig verändern. Dies verunsichert nicht nur die HotelbetreiberInnen sondern auch die heimischen ProjektentwicklerInnen und regionale wie internationale Investoren.  Baustoffpreise und Materialengpässe bei Beton und Stahl machen Neu- und Umbauten unkalkulierbar  Alleine im Vorjahr hatten ProjektplanerInnen und Bauherren mit einer Durchschnittlichen Preissteigerung bei Erzeugnissen für die Bauindustrie von durchschnittlich 7,2% umzugehen. Die Ukrainekrise hat zu weiteren Verknappungen und Preissteigerungen am Markt geführt. Neu- und Umbauten werden unkalkulierbar und die Hoteleigner stehen vor dem Dilemma, ob sie Renovierungen vornehmen sollen oder bessere Zeiten abwarten. Zusätzlich stellt ein steigendes Zinsniveau und die damit einhergehenden erschwerten Projektfinanzierung ProjektentwicklerInnen vor weitere unerwartete Herausforderungen. Sommer 2022, was bringt die heurige Feriensaison? Die COVID-19 Krise hat einen Trend zum Urlaub im eigenen Land gesetzt. Eine der wohl spannendsten Fragen an unsere Gäste wird sein, ob der heimische Tourismus auch in diesem Sommer noch von diesem Trend profitieren kann. Werden Herr und Frau Österreicher auf kürzere Anreisewege setzten, um Ihr Urlaubsbudget zu schonen oder wird eine mangelnde Infrastruktur im ländlichen öffentlichen Nahverkehr den „Urlaub bei Freunden“ zu mühselig machen? Nicht ganz zu vernachlässigen wird auch die Frage sein, wie sehr neben allen anderen aktuellen Geschehnissen, die Klimakrise noch in den Köpfen der ÖsterreicherInnen und EuropäerInnen präsent ist und das Reiseverhalten beeinflusst. EU Bankenordnung wirkt sich auch im Sektor der Hotelimmobilen aus Die Erhöhung der Mindestgrenze an Eigenleistung bei der Immobilien-Finanzierung hat im privaten Bereich bei vielen Europäern den Traum vom Eigenheim platzen lassen. Wie wirken sich aber nun diese erhöhten Eigenleistungs-, Sicherheits- und Bürgschaftsanforderungen auf die Entwicklung österreichischer und europäischer Hotelimmobilien aus?Sind diese Anforderungen angesichts der aktuellen Lage überhaupt noch bedienbar? Oder wird die Projektentwicklung in den kommenden Jahren so weit stagnieren, dass sich ein signifikanter Wettbewerbsnachteil am internationalen Markt ergibt und diesen Sektor in Schräglage bringt?Mangelnde ArbeitnehmerDie Coronakrise hat den Mitarbeitermangel in der Gastronomie und im Tourismus verschärft. Die Knappheit an Arbeitskräften wird die Branche wohl noch auf längere Zeit begleiten. Während laut Branche bis zu 35.000 Personen fehlen, sind es laut AMS und aktuellsten April-Daten 15.555. Dieser Zahl zu Folge hat sich die Lücke binnen drei Jahren sei April 2018 fast verdoppelt, denn damals wurde ein Arbeitskräftemangel von 8.600 Personen gezählt. Eins ist aber wohl sicher, das Kärntner Hotelfinanzierungsmodel „Gewinn durch AfA“ hat endgültig ausgedient.  Diese Einflüsse machen dem Hotelimmobilienmarkt zu schaffen: Inflation wird mittelfristig anhalten Immobilien- und Betreiberfinanzierung wird teurer Stark steigende Baupreise machen Neu/Umbauten derzeit unkalkulierbar Steigendes Zinsniveau erschwert Projektfinanzierung Erhöhte Sicherheits-/ Bürgschaftsanforderungen der Finanzierungspartner kaum bedienbar

Video

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Geschäftsführer bei

IMMOcontract

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Geschäftsführer bei

Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI)

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Geschäftsführer bei

IMMOcontract

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Video

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

Position nicht eingetragen bei

Elisabeth Rohr Real Estate

Aus dem IMMOLIVE vom 31.05.2022

Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen.  Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen.  Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven.  Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen.  Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?

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    01.02.2022 16:00

    bis

    01.02.2022 17:30

    Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt

    Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.

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    25.01.2022 16:00

    bis

    25.01.2022 17:30

    Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt

    Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. 

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    18.01.2022 16:00

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    18.01.2022 17:30

    Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022

    2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!

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    15.12.2021 08:30

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    15.12.2021 09:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis

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    24.11.2021 16:00

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    24.11.2021 17:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis

    Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen.  Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“

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    21.12.2021 16:00

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    21.12.2021 17:30

    So wird 2022 in der Immobilien Wirtschaft

    Die Zeit seit März 2020 hat viele Umbrüche und Veränderungen gebracht, aber auch Chancen. Das Jahr 2022 wird sich in dieser Entwicklung der Veränderungen einreihen. Was zu erwarten wäre, wie wir damit umgehen und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, darüber sprechen wir in unserer letzten Podiumsdiskussion des Jahres 2021.

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    07.12.2021 16:00

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    07.12.2021 17:30

    Bestellerprinzip, Digitalisierung, Mietrecht & Co - Hürden der Immobilien Wirtschaft

    Als gäbe es nicht schon genug Herausforderungen, stehen für 2022 der Immobilienbranche noch einige weitere Erschwernisse bevor. Wie soll man damit umgehen? Werden es Hürden oder Chancen für die Immobilienwirtschaft sein?

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    30.11.2021 16:00

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    30.11.2021 17:30

    Hotel & Tourismus mit Mut, Ideen & Innovationen

    Hotellerie und Tourismus sind weiterhin zwei Zweige, die sehr stark von Corona betroffen sind, wobei es nicht einmal Covid selbst ist, sondern viel mehr die Unsicherheiten, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. ESG, Mitarbeiter Misere, Erwartungshaltung der Gäste, Risk in der Skisaison in Österreich, sowie Inflation. Die Herausforderungen sind sehr breit gefächert und es braucht sehr viel Mut, Kreativität und Ideen, um den Kurs beizubehalten. Wir befassen uns unter anderem mit folgenden Themen: Wie stellt sich die aktuelle Situation im Tourismus und in der Hotellerie dar? Wie ist die Ausgangslage bei laufenden Finanzierungen? Wie reagieren die Stammkunden? Situation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hotellerie. Unterschied zwischen Ferien- und Stadthotellerie. Welche Entwicklungen haben sich durch Corona dynamisiert? Welche neuen Initiativen werden von den Hotelbetrieben gesetzt? Flight Shame – was heißt das für Österreich? Wird wieder der Urlaub im eigenen Land an erster Stelle stehen? Der Druck in der Hotellerie kommt von vielen Seiten. Hat man bei diesen täglichen Herausforderungen noch Zeit das Unternehmen weiterzuentwickeln und Ideen zu kreieren? Wie sehen Investoren diese Entwicklung?

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    23.11.2021 16:00

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    23.11.2021 17:30

    Nachhaltigkeit bei Immobilien, Illusion oder Notwendigkeit?

    Neben der Pandemie beherrscht der Klimawandel die Schlagzeilen. ESG, Forderungen von Investoren nach zertifizierten Bauten und Konsumenten mit gehobenen Ansprüchen -die Immobilienwirtschaft ist mit riesigen Herausforderungen konfrontiert. Vier Expert:innen diskutieren live online am Podium miteinander und mit Ihnen. Folgenden Themen und Fragen werden wir in unserer Live-Diskussion behandeln: Ist Nachhaltigkeit bei (allen) Immobilien überhaupt realisierbar? Wer ist bereit, die Mehrkosten zu tragen? Müssen wir in Zukunft mit weniger Raum auskommen? Wie können Nutzer prüfen, ob sie tatsächlich in einem nachhaltigen Gebäude wohnen, arbeiten, leben?  Der Unterschied zwischen Mieten in „Green Buildings“ und in Immobilien mit schlechter Umwelt-Performance wird größer.  Wie sehr kann man den Projektentwicklern freistellen, grün oder nicht grün zu produzieren. Regulatorische Anforderungen für umweltfreundliche Immobilien werden strenger.  Irgendwann wird “Grün” kein Argument mehr sein sondern Standard.

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    18.11.2021 07:00

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    18.11.2021 08:00

    Thomas Madreiter Planungsdirektor der Stadt Wien über Herausforderungen in der Stadtplanung

    So wie alle Großstädte steht auch Wien in den kommenden Jahren vor großen globalen Herausforderungen. Bis 2040 hat man sich verpflichtet vorgegeben Klimaziele zu erreichen. Klimaneutralität, Ressourcenschonung, Verdichtung und Kreislaufwirtschaft sind nur einige der Schlagworte, die uns in den kommenden Jahren begleiten werden. Für die Stadtplanung ist dies genauso eine Herausforderung, wie für die Bauträger und Projektentwickler. Der Wiener Stadtplanungsdirektor Thomas Madreiter spricht im ImmoFrühstück unter anderem über folgende Themen: Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen? Was wird von Seiten der Stadt langfristig geplant? Worauf müssen sich die Bauträger und Projektentwickler einstellen? Das Pilotprojekt „Supergrätzel“ im 11. Bezirk

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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 47/2024

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Seit mehr als 65 Jahren begleiten wir unsere Kund:innen – oft über mehrere Generationen – mit Erfahrung, Engagement und Leidenschaft für unser Handwerk. Heute zählen wir mit unseren Expert:innen und der Partnerschaft mit Knight Frank zu den großen unabhängigen Berater:innen für Vermarktung, Verwaltung und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien – national und international.

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Arnold Immobilien GmbH

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Arnold Immobilien – im Ausland als Arnold Investments tätig – ist ein multinationales Brokerhaus, das auf die Vermittlung von Immobilieninvestments in zehn europäischen Märkten spezialisiert ist. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien wurde 2009 von Markus Arnold gegründet und zählt heute zu einem der führenden Immobilieninvestment-Maklerunternehmen Europas. Das Unternehmen verfügt über ein breit gefächertes Immobilienportfolio an Zinshäusern, Fachmärkten, Einkaufszentren, Bürohäusern, Hotels und Grundstücken in ganz Europa.

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ARE Austrian Real Estate GmbH

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Mit einem Portfolio von 582 Bestandsliegenschaften und rund 35 Projekten in Entwicklung zählt die ARE Austrian Real Estate zu den größten österreichischen Immobilienunternehmen. Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Entwicklung zukunftsweisender Stadtteile und Quartiere mit durchdachter Infrastruktur. Bei der Bewirtschaftung ihres breitgefächertes Portfolio an erstklassigen Büro-Objekten setzt die ARE auf kontinuierliche Bestandsoptimierung und individuelle Nutzungskonzepte mit bestmöglichem Service für ihre Kund*innen. Höchste Nachhaltigkeitsstandards und das Bekenntnis zum Klimaschutz stehen dabei stets im Zentrum des Wirtschaftens.

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