Nur mehr der Einkommensnachweis zählt!
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter möglich
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Könnte Maklerplattform funktionieren?
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Alternative Honorarmodelle
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Die Unsicherheit ist die größte Herausforderung
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Mietendeckel – Belastungsgrenze für MieterInnen
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Noch mehr Arbeitsschritte vereinfachen
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Werden die Normen irgendwann entrümpelt?
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Die Veränderung als Chance für neue "Sparten"
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Die Leerstandabgabe
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Eigentum verstärkt fördern
Aus dem IMMOLIVE Wohnungsmakler Trends & Hürden - Bestellerprinzip, Preise, Zinsen vom 31.05.2022
Die heimischen Makelrunternehmen stehen weiterhin vor großen Herausforderungen. Leicht wird ihnen derzeit die Arbeit nicht gemacht und in den kommenden Monaten stehen noch einige weitere Änderungen an. Hypothekarkreditrichtlinien Ab dem 1.Juli sind die bisher lediglich empfohlene Kriterien bei der Neuvergabe von Krediten für die Banken Pflicht. Das heißt im Detail: Käuferinnen und Käufer, die einen Kredit aufnehmen wollen, müssen mindestens 20 Prozent des Kaufpreises (inklusive Nebenkosten) in Form von Eigenkapital nachweisen können. Die Kreditrate darf höchstens 40 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens ausmachen und die Laufzeit der Finanzierung 35 Jahre nicht übersteigen. Für Ausnahmen soll es einen kleinen Spielraum geben. Diese Regelungen gelten für alle Kredite, die neu aufgenommen werden. Bestandskredite sind von den Änderungen nicht betroffen. Bestellerprinzip Ab Jänner nächsten Jahres wird für Mietwohnungen von Seiten des Gesetzgebers das Bestellerprinzip eingeführt. Damit bezahlt ab 2023 nur noch der Besteller, also die beauftragende Person, die Provision bei der Vermietung einer Wohnung. Das werden in den meisten Fällen die EigentümerInnen sein, die der Maklerin oder dem Makler die Wohnung zur Vermietung übertragen. Es ist zu befürchten, dass ein Wildwuchs am Markt entsteht – wie es in Deutschland (vor allem in Berlin bereits eingetreten ist). Viele negative Aspekte, welche in den letzten Jahren aus dem Weg geräumt wurden, könnten wieder Einzug in den Markt halten: Intransparenz des Angebotes, das Ablöseunwesen, Verknappung des Angebotes oder Massenbesichtigungen, denn keine EigentümerInnen werden sich die Zeit nehmen, Besichtigungen mit Einzelpersonen durchzuführen. Ein Großteil der Immobilien wird von „Privat an Privat“ vergeben und damit erscheinen die Objekte gar nicht mehr auf den Immobilienportalen und werden zum Teil zu falschen Preisvorstellungen vermietet. Wer als Mieterin oder Mieter eine gute Wohnung hat und mehrere Bewerberinnen oder Bewerber wird geneigt sein, Geld für die Vermittlung zu nehmen. Ebenso werden Interessenten bereit sein, Ablöse an den Vormieter zu zahlen, nur um die Wohnung zu bekommen bzw. als Nachmieter genannt zu werden. (In Deutschland ist die Ablöseforderung in Inseraten bereits Alltag). Derartige Ablöseunsitten erhöhen die Wohnkosten für die Mieter. Das Bestellerprinzip wird den Markt verändern, aber leider nicht zum Positiven. Leerstandabgabe Von politischer Seite taucht in der letzten Zeit immer wieder das Thema Leerstandabgabe für Immobilien auf. Für jede Wohnung, die einen gewissen Zeitraum leer steht, sollen die EigentümerInnen einen gewissen Betrag als „Leerstandabgabe“ zahlen. Diese soll sowohl für Investoren als auch für Bauträger gelten. Von Seiten des Gesetzgebers wird argumentiert, dass diese deshalb nicht verkaufen oder vermieten, weil sie einen spekulativen Gewinn durch Wertsteigerung erzielen wollen. Wie agieren die heimischen Unternehmen in diesem Umfeld? Wie schätzen sie die Zukunft ein? Welche Erkenntnisse und Erfahrungen gibt es aus Deutschland? Wie haben sich die gesetzlichen Eingriffe (z.B. das Bestellerprinzip) auf den Markt ausgewirkt? Wie wird sich der Markt weiterentwickeln bei Miete und Kauf? Wie können sich die Unternehmen jetzt vorbereiten? Welche gesetzlichen Änderungen könnten noch kommen?
Sprecher Raiffeisen Immobilien Österreich bei
Kontakt
Raiffeisen-Landesbank Steiermark
Stadtentwicklung in Graz seit 2002 – die Folgen
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Welche Themen haben die Kommunen?
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Die auffälligsten Veränderungen der letzten Jahre
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Unterschiedliche Interessen in den Gemeinden
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Sprecher Raiffeisen Immobilien Österreich bei
Kontakt
Raiffeisen-Landesbank Steiermark
Urbanität vs. Stadtflucht
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Ähnliche Konzepte in Stadt und Land
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Interkommunale Bauämter für Ressourcenbündelung
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Konzept von Wohnungen auf Supermärkten
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
Haben Gemeinden bei Beratungen konkrete Wünsche?
Aus dem IMMOLIVE Stadtentwicklung - Verdichten oder expandieren? vom 17.05.2022
Die Urbanisierung ist ein zweischneidiges Schwert. Stadtverdichtung oder Erweiterung wird immer mehr auch eine Frage für kleiner Gemeinden. Herausforderungen, denen früher größere Städte gegenüberstanden, betreffen jetzt auch Klein- und Mittelstädte.Sind die Gemeinden bereit für Nachverdichtung?Was können die Verantwortlichen tun, um die Zukunft ihrer Gemeinde positiv zu gestalten?Nicht nur Wohnen muss leistbar sein, sondern auch Arbeiten.Aus Lage, Lage, Lage wird Leistbarkeit, Lebensqualität und Lage.Sind interkommunale Bezirksämter die Zukunft?Wohnen und Einkauf sind langfristig zu wenig Anreiz.Was sind die brennenden Themen in kleineren GemeindenKommt der Grätzl-Manager? Wie müsste eine Wohnbebauung aussehen, dass die Menschen am Land auf das Haus verzichten?Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen?
01.02.2022 16:00
bis
01.02.2022 17:30
Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt
Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.
25.01.2022 16:00
bis
25.01.2022 17:30
Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt
Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
18.01.2022 16:00
bis
18.01.2022 17:30
Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022
2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!
15.12.2021 08:30
bis
15.12.2021 09:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis
24.11.2021 16:00
bis
24.11.2021 17:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis
Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen. Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“
21.12.2021 16:00
bis
21.12.2021 17:30
So wird 2022 in der Immobilien Wirtschaft
Die Zeit seit März 2020 hat viele Umbrüche und Veränderungen gebracht, aber auch Chancen. Das Jahr 2022 wird sich in dieser Entwicklung der Veränderungen einreihen. Was zu erwarten wäre, wie wir damit umgehen und welche Möglichkeiten sich daraus ergeben, darüber sprechen wir in unserer letzten Podiumsdiskussion des Jahres 2021.
07.12.2021 16:00
bis
07.12.2021 17:30
Bestellerprinzip, Digitalisierung, Mietrecht & Co - Hürden der Immobilien Wirtschaft
Als gäbe es nicht schon genug Herausforderungen, stehen für 2022 der Immobilienbranche noch einige weitere Erschwernisse bevor. Wie soll man damit umgehen? Werden es Hürden oder Chancen für die Immobilienwirtschaft sein?
30.11.2021 16:00
bis
30.11.2021 17:30
Hotel & Tourismus mit Mut, Ideen & Innovationen
Hotellerie und Tourismus sind weiterhin zwei Zweige, die sehr stark von Corona betroffen sind, wobei es nicht einmal Covid selbst ist, sondern viel mehr die Unsicherheiten, die sich aus der aktuellen Situation ergeben. ESG, Mitarbeiter Misere, Erwartungshaltung der Gäste, Risk in der Skisaison in Österreich, sowie Inflation. Die Herausforderungen sind sehr breit gefächert und es braucht sehr viel Mut, Kreativität und Ideen, um den Kurs beizubehalten. Wir befassen uns unter anderem mit folgenden Themen: Wie stellt sich die aktuelle Situation im Tourismus und in der Hotellerie dar? Wie ist die Ausgangslage bei laufenden Finanzierungen? Wie reagieren die Stammkunden? Situation mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Hotellerie. Unterschied zwischen Ferien- und Stadthotellerie. Welche Entwicklungen haben sich durch Corona dynamisiert? Welche neuen Initiativen werden von den Hotelbetrieben gesetzt? Flight Shame – was heißt das für Österreich? Wird wieder der Urlaub im eigenen Land an erster Stelle stehen? Der Druck in der Hotellerie kommt von vielen Seiten. Hat man bei diesen täglichen Herausforderungen noch Zeit das Unternehmen weiterzuentwickeln und Ideen zu kreieren? Wie sehen Investoren diese Entwicklung?
23.11.2021 16:00
bis
23.11.2021 17:30
Nachhaltigkeit bei Immobilien, Illusion oder Notwendigkeit?
Neben der Pandemie beherrscht der Klimawandel die Schlagzeilen. ESG, Forderungen von Investoren nach zertifizierten Bauten und Konsumenten mit gehobenen Ansprüchen -die Immobilienwirtschaft ist mit riesigen Herausforderungen konfrontiert. Vier Expert:innen diskutieren live online am Podium miteinander und mit Ihnen. Folgenden Themen und Fragen werden wir in unserer Live-Diskussion behandeln: Ist Nachhaltigkeit bei (allen) Immobilien überhaupt realisierbar? Wer ist bereit, die Mehrkosten zu tragen? Müssen wir in Zukunft mit weniger Raum auskommen? Wie können Nutzer prüfen, ob sie tatsächlich in einem nachhaltigen Gebäude wohnen, arbeiten, leben? Der Unterschied zwischen Mieten in „Green Buildings“ und in Immobilien mit schlechter Umwelt-Performance wird größer. Wie sehr kann man den Projektentwicklern freistellen, grün oder nicht grün zu produzieren. Regulatorische Anforderungen für umweltfreundliche Immobilien werden strenger. Irgendwann wird “Grün” kein Argument mehr sein sondern Standard.
18.11.2021 07:00
bis
18.11.2021 08:00
Thomas Madreiter Planungsdirektor der Stadt Wien über Herausforderungen in der Stadtplanung
So wie alle Großstädte steht auch Wien in den kommenden Jahren vor großen globalen Herausforderungen. Bis 2040 hat man sich verpflichtet vorgegeben Klimaziele zu erreichen. Klimaneutralität, Ressourcenschonung, Verdichtung und Kreislaufwirtschaft sind nur einige der Schlagworte, die uns in den kommenden Jahren begleiten werden. Für die Stadtplanung ist dies genauso eine Herausforderung, wie für die Bauträger und Projektentwickler. Der Wiener Stadtplanungsdirektor Thomas Madreiter spricht im ImmoFrühstück unter anderem über folgende Themen: Wie reagiert die Stadt auf die sich schnell ändernden Rahmenbedingungen? Was wird von Seiten der Stadt langfristig geplant? Worauf müssen sich die Bauträger und Projektentwickler einstellen? Das Pilotprojekt „Supergrätzel“ im 11. Bezirk
Werbung
Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 47/2024
Wir Gratulieren Otto Immobilien GmbH zu erreichten 45 Punkten!