Zigarettenrauch als Nachbarschaftsstreit – nicht jedes Ärgernis ist auch rechtswidrig
Zwei Hauseigentümer bewohnen ein Reihenhaus mit Balkon und Garten. Direkt angrenzend errichtete eine Immobilienfirma ein Mietshaus mit mehreren mittlerweile vermieteten Wohneinheiten. Immer wieder drang von dort Zigarettenrauch auf das Nachbargrundstück, etwa durch offene Fenster, vom Balkon oder aus dem Garten.
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