Wenn das Sofa nie im Zimmer stand: Wann Makler KI-Bilder im Exposé kennzeichnen müssen
Seit 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Wer Immobilienbilder virtuell möbliert, Mängel wegretuschiert oder den Himmel austauscht, muss das ab sofort sichtbar kennzeichnen — virtuelles Home Staging ist juristisch ein Deepfake. Die Europäische Kommission führt genau diesen Fall in ihren finalen Leitlinien vom 20. Juli 2026 als Beispiel an. Das eigentliche Risiko für Maklerinnen und Makler sowie für Bauträger liegt in Österreich allerdings woanders: nicht bei der KI-Verordnung, sondern beim guten alten Lauterkeitsrecht.
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