Neue Wertsicherungsregeln im Mietrecht
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Neue Wertsicherungsregeln im Mietrecht

Mit 1. Jänner 2026 traten das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz und das Mieten-Wertsicherungsgesetz in Kraft. Sie wurden am 11. Dezember 2025 im Nationalrat beschlossen und gelten nicht nur für neue, sondern auch für viele bestehende Mietverträge. Ziel der Gesetzesänderung ist es im Wesentlichen starke Mietsteigerungen abzufedern.

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