Formvorschriften bei der Übertragung von Mietrechten auf den Todesfall
Artikel

Formvorschriften bei der Übertragung von Mietrechten auf den Todesfall

Die Großmutter des Klägers war bereits seit 1948 Mieterin einer Wohnung in Wien. Der Mietvertrag war unbefristet abgeschlossen und sah ausdrücklich vor, dass die Mieterin das Mietrecht einmalig auf eine andere Person übertragen dürfe.

Zum Artikel
Möchten Sie mitdiskutieren?
Melden Sie sich an, um Beiträge zu verfassen und mit der Community zu diskutieren.

Noch keine Diskussion.

Melde dich an, um die erste Diskussion zu starten.

Was möchten Sie diskutieren?

Wählen Sie den passenden Diskussionstyp.

Logo

In einem sich stetig wandelnden Immobilienmarkt ist zeitnahe und präzise Information von unschätzbarem Wert für strategische Entscheidungen und nachhaltige Investitionen.

Kategorien

Quicklinks

Rechtliches

© 2026 Die unabhängige Immobilien Redaktion. Made with ♥️ by  Gerhard Popp