Eigentum muss geschützt und nicht weiter ausgehöhlt werden!
Weitreichende mietrechtliche Beschränkungen im Bereich der Wertsicherung - erstmals auch bezüglich der bislang freien Mieten - enthält das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz, welches bis vor kurzem in Begutachtung stand. Zudem soll die Mindestbefristungsdauer künftig auf fünf Jahre verlängert werden.
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