Gesetze & Normen und ihr Einfluss auf die Projektentwicklung– ArchitekturMorgen Teil 1

vor 2 Stunden

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Evgeni Gerginski und Andreas Hawlik luden wieder spannende Gäste zu ihrem ArchitekturMorgen unter dem Titel „Normen für Planung und Architektur – Abweichungen, Trends, Praxis“: Beatrix Rauscher, Gruppenleiterin in der Baudirektion Wien, Gerhard Cech, Magistratsdirektion, Geschäftsbereich Recht, und Thomas Behacker, Gruppenleiter PORR Bau GmbH. Dank der interessanten Gesichtspunkte, die von den DiskutantInnen eingebracht wurden, ging das Gespräch weit über das eigentliche Thema hinaus. Es zeigte sich die Vielfalt an Aspekten, die derzeit die Projektentwicklung beeinflussen, aber gleichzeitig auch der Wunsch aller Beteiligten nach Veränderungen und Vereinfachungen. Eines aber gleich vorweg: Eine 08/15-Lösung gibt es nicht. Und wieder einmal bewahrheitete sich: In einer entspannten Atmosphäre lassen sich viele Ideen sachlich besprechen.

Es ist schon einmal interessant, wie Gesetze und Novellen von der Regulatorik her entstehen. „Wer redet mit und wer hat wirklich etwas zu sagen?“, steigt Evgeni Gerginski direkt in das Thema ein: „Es ist ja ein ganzes Netzwerk an Akteuren, das daran beteiligt ist.“ Zudem kristallisierte sich in den letzten Jahren heraus, dass größere Institutionen mehr Gewicht bei der Gesetzgebung haben. Dazu gehören: Wirtschaftskammer, Länder und Gemeinden, Industrie, diverse Kammern und Vereinigungen, Fachorganisationen, Bürgerinitiativen oder etwa auch die Arbeiterkammer. Grundsätzlich muss unterschieden werden zwischen Gesetzen, bei denen die Zuständigkeit klar ist, und der Bereich der Normen, in den zahlreiche Akteure involviert sind, die auch eigene Interessen verfolgen. Gesetzliche Normen entspringen oft Richtlinien und werden erst mit der Umsetzung in der entsprechenden Verordnung wirksam. „Ich glaube, dass es derzeit keine Stelle gibt, die sich nicht mit dem Thema Deregulierung und Bauen im Bestand beschäftigt“, sagt Beatrix Rauscher: „Der Fokus liegt auf bautechnischen Themen.“ Als Gruppenleiterin in der Baudirektion ist sie neben den Baugesetzen auch für das Normenwesen zuständig, also für das strategische Standardisierungs- und Normenmanagement innerhalb der Stadt Wien. Da unter anderem die Budgets der öffentlichen Hand angespannt sind, „wird diese Notwendigkeit (einer Deregulierung, Anm. d. Red.) immer spürbarer und zugleich greifbarer, was zu tun ist“. Sowohl bei der Landeshauptleutekonferenz als auch im OIB werden verstärkt Prozesse ins Leben gerufen, um die Anforderungen im Baubereich zu vereinfachen. Beatrix Rauscher: „Und ich bin überzeugt, es gibt nicht die eine Lösung. Wir wissen noch gar nicht, wie die Lösung genau aussehen wird. Man verfolgt gemeinsam ein Ziel und muss jetzt einfach Schritt für Schritt vorgehen, und das werden verschiedene Maßnahmen sein.“

Richtlinien der EU

Auf globaler Ebene beschlossene EU-Richtlinien gelten als Basis zahlreicher Gesetze. Bei den Nachhaltigkeitsthemen aus der UN-Konferenz von 2015 und dem Green Deal bricht sich das bis zum einzelnen Gebäude herunter. Evgeni Gerginski: „Da kann man sich auf nationaler Ebene nicht wirklich davon lösen oder befreien … und es ist ja auch gar nicht sinnvoll.“ Entscheidend wäre es daher, bereits auf EU-Ebene bei der Erstellung der gesetzlichen Vorgaben verstärkt mitzuarbeiten. Hier ist aber Österreich nicht in der Stärke vertreten, wie es eigentlich notwendig wäre. „Da sehe ich noch Optimierungspotenzial“, so Beatrix Rauscher. Wenn die EU-Richtlinien einmal vorgegeben sind, „ist es ehrlicherweise zu spät“. Dann geht es eher darum, diese auch umzusetzen, und das erfordert entsprechend viel Aufwand. In manchen Bereichen gibt es nicht nur Zielvorgaben und die Forderung nachzuweisen, mit welchen Maßnahmen man diese Ziele erreichen möchte, sondern auch detaillierte Regelungen. Gerhard Cech gibt allerdings zu bedenken: „Man muss sagen, dass die EU-Richtlinien teilweise sehr detailliert geworden sind. Da fragt man sich schon, ob diese außerordentliche Genauigkeit erforderlich ist?“ Er fordert mehr Flexibilität für die einzelnen Mitgliedsstaaten, da die Auswirkungen aufgrund der jeweiligen Immobilienstruktur für diese sehr unterschiedlich sind.

Weiters ist bei der Gesetzgebung auch der Zeitfaktor zu berücksichtigen, der sich durch das hohe Maß an Bürokratie entwickelt. Die Richtlinie, die im Juli 2026 in einer Bauordnungsnovelle umgesetzt wurde, ist eigentlich schon 2024 beschlossen worden. „Das ist eine zweijährige Umsetzungsfrist“, gibt Gerhard Cech zu bedenken: „In dieser Zeit haben sich natürlich die Rahmenbedingungen in der Welt geändert.“

Der Föderalismus in Österreich

Die Richtlinien aus der EU werden in Österreich auf neun Stellen – also die einzelnen Bundesländer – verteilt. „Warum gibt es neun Bauordnungen?“, so Thomas Behacker. Lediglich drei Länder, nämlich Belgien, Deutschland und Österreich, haben eine derart föderalistische Struktur. „Immobilienleute aus anderen Ländern sind über diese Kleinteiligkeit eher verwundert, da Österreich jetzt nicht gerade der größte Mitgliedsstaat ist“, drückt es Andreas Hawlik aus. Gerhard Cech relativiert aber etwas: „Ich glaube, dass man gerade im Baurecht sieht, dass das auch einen Sinn macht. Wir haben in Wien andere Voraussetzungen als in Flächenbundesländern mit kleinen Gemeinden. Da ist es sinnvoll, eine gewisse Flexibilität zu haben.“ Seiner Meinung nach wären Vereinheitlichungen und Harmonisierungen in mancher Hinsicht durchaus sinnvoll, „aber im Detail muss man doch einen gewissen Spielraum lassen“. Außerdem ließe sich das Prinzip des Föderalismus nicht so einfach ändern. Er ist ein Grundprinzip der Bundesverfassung und kann nur durch eine Volksabstimmung abgeschafft werden.

Die kommende Bauordnung

Nach der Bauordnungsnovelle ist vor der Bauordnungsnovelle. Aktuell ist bereits wieder eine Enquete geplant, ähnlich jener, die im Vorfeld der Novelle 2023 stattgefunden hat. Gerhard Cech: „Wir haben alle Vorschläge und Ideen gesammelt, sie gesichtet und ihre Umsetzbarkeit geprüft.“ Nach dieser Vorarbeit sind rund 300 Anregungen übriggeblieben. „Wir werden mit einem Paket an Vorschlägen an die Öffentlichkeit treten, über die man in weiterer Folge diskutieren kann“, so Cech. „Wichtig war uns aber, die Vorschläge gleich in folgende drei Kategorien grob einzuteilen“, meint Beatrix Rauscher: „Ist es ein Vorschlag, der sich positiv auf Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft auswirkt? Werden durch den Vorschlag die Baukosten positiv, neutral oder negativ beeinflusst? Ist es ein Vorschlag, der positiv, neutral oder negativ zur Verfahrensbeschleunigung beiträgt und dann auch zur Deregulierung?“ Einer der wesentlichen Parameter sei stets gewesen, ob der Vorschlag das Bauen im Bestand vereinfacht und dazu beiträgt, eine Wohnungskrise zu vermeiden. Daher sei es entscheidend, dass sich alle Beteiligten innerhalb des Magistrats – auch die Fachdienststellen – mit den unterschiedlichen Zielen auseinandersetzen. Welche Maßnahmen das Land Wien letztendlich umsetzen möchte, „geschieht in einem intensiven Abwägungsprozess und auch in einem politischen Abstimmungsprozess“, so Rauscher.

2.Teil am 8.8.26

3.Teil am 10.8.26

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