Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen: Die Branche ist gerüstet
Seit Jahresbeginn sind PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak (kWp) unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) befreit. Großes Interesse: 1.600 Teilnehmer*innen informierten sich über Nullsteuersatz nach dem Motto: 0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie.
Zum ArtikelNoch keine Diskussion.
Melde dich an, um die erste Diskussion zu starten.