Start Artikel Events

Coming soon!

Abonnieren Sie unseren Updates-Newsletter, dann erfahren Sie als eine/r der Ersten, wenn diese Funktion verfügbar ist.

Ich stimme der Datenschutzerklärung der unabhängigen Immobilien Redaktion zu.

Coming soon!

Abonnieren Sie unseren Updates-Newsletter, dann erfahren Sie als eine/r der Ersten, wenn diese Funktion verfügbar ist.

Ich stimme der Datenschutzerklärung der unabhängigen Immobilien Redaktion zu.

Coming soon!

Abonnieren Sie unseren Updates-Newsletter, dann erfahren Sie als eine/r der Ersten, wenn diese Funktion verfügbar ist.

Ich stimme der Datenschutzerklärung der unabhängigen Immobilien Redaktion zu.

© 2025 Die unabhängige Immobilien Redaktion

Steuerbefreiung für Photovoltaik-Anlagen: Die Branche ist gerüstet

07.Mar.2024

2 Minuten

Seit Jahresbeginn sind PV-Anlagen bis 35 Kilowattpeak (kWp) unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer (ugs. Mehrwertsteuer) befreit. Großes Interesse: 1.600 Teilnehmer*innen informierten sich über Nullsteuersatz nach dem Motto: 0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie.

 Das Interesse ist nicht nur in der Bevölkerung groß: Auch die ausführende PV-Branche befasst sich intensiv mit dem Thema. Nicht weniger als 1.600 Teilnehmer*innen lauschten dem Online-Vortrag zum Thema „0 % Umsatzsteuer für PV-Anlagen bis 35 kWp“, der gemeinsam vom Bundesverband Photovoltaic Austria und der Bundesinnung der Elektrotechniker veranstaltet wurde. Auf Einladung beider Branchenvertretungen informierte ein Steuerexperte aus dem Bundesministerium für Finanzen über die richtige Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung aus Unternehmenssicht und stand im Anschluss Rede und Antwort zur Klärung noch offener Fragen. Der enorme Andrang sowie die rege Diskussion zeigen, wie wichtig der Nullsteuersatz auf PV-Anlagen für Branche und Endkund*innen ist. Noch nie war es so einfach, eine PV-Anlage gefördert zu bekommen, denn bereits auf der Rechnung entfällt die 20%ige Umsatzsteuer. Das entspricht einer effektiven Preisreduktion von 16,6 %. Ganz nach dem Motto „0 % Umsatzsteuer – 0 % Bürokratie“.

„Die Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen war eine lange Forderung der Branche. Damit wird seit diesem Jahr der Weg zur eigenen PV-Anlage deutlich vereinfacht und verkürzt. Es ist keine Förderantragstellung mehr notwendig. Stattdessen reduziert sich der Rechnungsbetrag automatisch um die 20%ige Umsatzsteuer“, fasst Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria, den Vorteil zusammen.

Christian Bräuer, Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker, ergänzt: „Das große Interesse lässt ein sehr starkes PV-Jahr erwarten. Als Branchenvertretung unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe dabei umfassend. Dass die PV-Unternehmen sich akribisch auf eine unkomplizierte Abwicklung vorbereiten, haben die vielen Fragen gezeigt. Unsere Betriebe nehmen das Motto ‚Null Prozent Steuer, null Prozent Bürokratie‘ wirklich ernst.“

Grundlegende Informationen finden Sie auf der Webseite (FAQ) des Bundesministeriums für Finanzen.

Hat ihnen dieser Artikel gefallen?

Logo

In einem sich stetig wandelnden Immobilienmarkt ist zeitnahe und präzise Information von unschätzbarem Wert für strategische Entscheidungen und nachhaltige Investitionen.

Kategorien

Quicklinks

Rechtliches

© 2025 Die unabhängige Immobilien Redaktion. Made with ♥️ by  Gerhard Popp
Danke das Sie uns helfen die immobilien-redaktion.com noch besser zu machen.
Ihr Name
E-Mail-Adresse
Fehler Funktionswunsch
Logo
Newsletter Anmeldung

Alle Updates aus der spannenden Welt der Immobilien, direkt in Ihr Postfach.

Name
E-Mail
Ich stimme der Datenschutzerklärung der unabhängigen Immobilien Redaktion zu.
Logo
Vielen Dank.

Wir haben Ihnen ein Mail zur Bestätigung Ihrer E-Mail-Adresse geschickt. Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang.

Logo
Update profile

Make changes to your personal details.

Name
Date of birth