Negative Überraschungen bei neuer Gebührenbefreiung vermeiden
In Kürze ist es soweit: Ab 1.7.2024 kann für den Erwerb von Immobilien unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von der Eintragungs- und Pfandrechtsgebühr beantragt werden. Der nun vorliegende Durchführungserlass zeigt, dass sich künftige Immobilieneigentümer:innen vorausschauend überlegen müssen, ob sie die Voraussetzungen für die Befreiung auch längerfristig erfüllen können.
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