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Digitaler Nachlass: Kryptovermögen, Online-Profile und die Frage, was nach dem Ableben bleibt

10.Nov.2025

3 Minuten

Geschäftsmann mit Kryptowährungen und Tablet
Geschäftsmann mit Kryptowährungen und Tablet
maksymiv

Früher waren es Sparbücher, Schmuck oder Immobilien, heute hinterlässt fast jeder Mensch auch digitale Spuren. Dazu zählen E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud und auf dem Smartphone und nicht zuletzt beträchtliche Kryptowerte. Gerade in Österreich verfügen bereits mehr als 300.000 Menschen über Kryptovermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum. Für Erben und Angehörige kann dies zu einer enormen Herausforderung werden, denn ohne rechtzeitige Vorsorge könnte der digitale Nachlass im schlimmsten Fall verloren gehen.

Unsichtbarer Nachlass

„Jeder Mensch hinterlässt digitale Spuren, aber die wenigsten machen sich Gedanken darüber, was damit nach ihrem Ableben geschieht“, betont Markus Gumilar, Notarsubstitut in Vorarlberg. Besonders bei Kryptowährungen ist Vorsorge entscheidend, denn ohne die entsprechenden Schlüssel ist ein Zugriff auf diese Werte in der Regel nicht mehr möglich. Während Schmuck, Bargeld oder Möbel sofort ins Auge fallen, bleibt der digitale Nachlass unsichtbar. Hinweise auf Krypto-Assets können sich auf versteckten Datenträgern, in Hardware-Wallets oder sogar in unscheinbaren Notizen verbergen. Wenn keine Vorkehrungen getroffen werden, können selbst beträchtliche Vermögenswerte de facto unwiederbringlich verloren gehen.

Früher waren es Sparbücher, Schmuck oder Immobilien, heute hinterlässt fast jeder Mensch auch digitale Spuren. Dazu zählen E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Daten in der Cloud und auf dem Smartphone und nicht zuletzt beträchtliche Kryptowerte. Gerade in Österreich verfügen bereits mehr als 300.000 Menschen über Kryptovermögenswerte wie Bitcoin oder Ethereum. Für Erben und Angehörige kann dies zu einer enormen Herausforderung werden, denn ohne rechtzeitige Vorsorge könnte der digitale Nachlass im schlimmsten Fall verloren gehen.

Wenn Social Media zum Erbstück wird

Auch Online-Profile bei Sozialen Netzwerken zählen rechtlich zum Nachlass. Doch die Praxis ist kompliziert: Anbieter wie Facebook oder Instagram sehen in ihren Nutzungsbedingungen unterschiedliche Regelungen für den Todesfall vor. Manche Konten werden automatisch in einen Gedenkzustand versetzt, andere können von Angehörigen gelöscht oder verwaltet werden – oft aber nur, wenn der Verstorbene bereits zu Lebzeiten entsprechende Einstellungen getroffen hat. Noch komplexer wird es bei E-Mail-Diensten oder Cloud-Speichern, wo Anbieter teils restriktive Zugangsregeln haben. „Es ist daher entscheidend, hinsichtlich des digitalen Vermögens ebenso wie hinsichtlich des analogen Vermögens vorzusorgen“, betont Markus Gumilar. Es ist jedenfalls zu empfehlen, auch diesbezüglich Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

Rechtsprechung und offene Fragen

Während in Deutschland der Bundesgerichtshof bereits 2018 entschieden hat, dass ein Profil bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich vererbbar ist, fehlt es in Österreich bislang an einer höchstgerichtlichen Klärung. In der Praxis orientiert man sich hierzulande am deutschen Vorbild. Dennoch ist die Rechtslage in vielen Detailfragen uneinheitlich, insbesondere wenn internationale Plattformen oder Anbieter mit Sitz außerhalb der EU betroffen sind. Das führt nicht selten zu erheblichen Unsicherheiten für Angehörige.

Vorsorge als Schlüssel

Die Erfahrung zeigt, dass es ohne klare Vorsorgeregelungen zu Streit, Unsicherheit und oftmals auch zum Verlust digitaler Werte kommen kann. Eine geordnete Dokumentation von Zugangsdaten, die Einbindung des digitalen Nachlasses in ein Testament sowie die Errichtung einer Vorsorgevollmacht für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit können hier entscheidende Klarheit schaffen. Wichtig ist dabei, dass sensible Daten wie Passwörter nicht im Testament selbst aufscheinen, da dieses für mehrere Parteien im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens einsehbar ist. Empfehlenswert sind stattdessen separate, sicher verwahrte Listen oder digitale Lösungen, die bei einer Vertrauensperson oder einem Notariat hinterlegt werden.

Beratung durch das Notariat

Das österreichische Notariat berät bei allen Fragen rund um den digitalen Nachlass. Es geht dabei nicht nur um die rechtliche Absicherung von Kryptowährungen, sondern ebenso um den Zugang zu Online-Profilen, Cloud-Speichern oder digitalen Vertragsverhältnissen. „Ohne Vorsorge kann digitales Vermögen verloren sein – mit rechtzeitiger Planung lassen sich jedoch Streitigkeiten vermeiden und Werte für die nächste Generation sichern“, so Markus Gumilar.

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