EU-Kurzzeitvermietungsverordnung 2024/1028: Was Österreichs Sonderweg für STR-Investoren bedeutet
Ab 20. Mai 2026 müssen Airbnb, Booking und Vrbo in Spanien, Italien und Frankreich jedes Inserat mit einer staatlichen Registrierungsnummer verknüpfen. In Wien nicht. Österreich verweigert das Opt-in zur EU-Verordnung 2024/1028 – und überlässt das Feld seiner Bauordnung. Für Investoren mit Short-Term-Rental-Portfolio (STR) bedeutet das: Der regulatorische Druck ist real, aber er kommt aus einer anderen Richtung als erwartet.
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