EU-Kurzzeitvermietungsverordnung 2024/1028: Was Österreichs Sonderweg für STR-Investoren bedeutet
Artikel

EU-Kurzzeitvermietungsverordnung 2024/1028: Was Österreichs Sonderweg für STR-Investoren bedeutet

Ab 20. Mai 2026 müssen Airbnb, Booking und Vrbo in Spanien, Italien und Frankreich jedes Inserat mit einer staatlichen Registrierungsnummer verknüpfen. In Wien nicht. Österreich verweigert das Opt-in zur EU-Verordnung 2024/1028 – und überlässt das Feld seiner Bauordnung. Für Investoren mit Short-Term-Rental-Portfolio (STR) bedeutet das: Der regulatorische Druck ist real, aber er kommt aus einer anderen Richtung als erwartet.

Zum Artikel
Möchten Sie mitdiskutieren?
Melden Sie sich an, um Beiträge zu verfassen und mit der Community zu diskutieren.

Noch keine Diskussion.

Melde dich an, um die erste Diskussion zu starten.

Was möchten Sie diskutieren?

Wählen Sie den passenden Diskussionstyp.

Logo

In einem sich stetig wandelnden Immobilienmarkt ist zeitnahe und präzise Information von unschätzbarem Wert für strategische Entscheidungen und nachhaltige Investitionen.

Kategorien

Quicklinks

Rechtliches

© 2026 Die unabhängige Immobilien Redaktion. Made with ♥️ by  Gerhard Popp
Mindestens 2 Zeichen tippen, um zu suchen.
Schließen mit Esc Öffnen mit ⌘K / Ctrl K