Eingriff in das Eigentum eines Wohnungseigentümers durch Beschluss der Miteigentumsgemeinschaft
Im vorliegenden Sachverhalt erwarb der Antragsteller im Jahre 2015 eine Eigentumswohnung im 2. Stock einer Liegenschaft. Über seiner Wohnung befand sich zur damaligen Zeit bereits ein Dachboden, welcher von dessen Eigentümern als Dachgeschosswohnung ausgebaut wurde.
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