Der Anwalt und die Immobilien
Er hat einen eigenen „Fundamentalzugang“ zu Immobilien, der für einen Anwalt eher untypisch ist: Eine gesamthafte Schau auf die Immobilie ist für ihn wesentlicher als nur die isolierte Betrachtung einzelner rechtlicher Aspekte. Außerdem ist es ihm wichtiger, gemeinsam eine Lösung zu finden, bevor man gerichtliche Auseinandersetzungen führt.
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