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Rechtliche Einschränkungen für Green Claims: Vermeidung von Greenwashing in der Werbung

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Aufgrund des wachsenden Interesses der Verbraucher an umweltfreundlichen und nachhaltigen Produkten gewinnen Green Claims in der Werbung zunehmend an Bedeutung. Green Claims sind Aussagen oder Kennzeichnungen, die darauf hindeuten, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlich oder nachhaltig ist. Dieses steigende Bewusstsein trägt zur Notwendigkeit bei, Greenwashing zu vermeiden, eine Praxis, die Konsumenten über die Umweltauswirkungen eines Unternehmens in die Irre führt, ethisch fragwürdig ist und möglicherweise illegal sein kann.

Mit der Veröffentlichung des Entwurfs der 'green claims directive' am 22. März 2023 wird das Ziel verfolgt, das Vertrauen der Verbraucher zu stärken, indem sie besser über die Nachhaltigkeit von Produkten und Unternehmen informiert werden. Die Richtlinie kämpft gegen Greenwashing und befähigt Verbraucher mit verlässlichen Umweltinformationen, fundierte Kaufentscheidungen zu treffen. Unternehmen müssen sich dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sein, um Greenwashing zu verhindern, einen fairen Wettbewerb zu unterstützen, die Umwelt zu schützen und das Ansehen ihrer Marke zu wahren.

Derzeitige rechtliche Rahmenbedingungen für Green Claims

Die Regulierung von Green Claims erfolgt durch die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) und die Richtlinie über vergleichende Werbung, wobei die UCPD keine spezifischen Vorgaben für Umweltaussagen enthält. Um diese Lücke zu schließen, schlägt die Europäische Kommission die 'green claims directive' (GCD) vor, die darauf abzielt, Verbrauchern verlässliche Informationen zu bieten. Die GCD etabliert einen Rahmen für die Überprüfung und Zertifizierung von Umweltaussagen und fordert von Unternehmen, ihre Aussagen mit Belegen zu untermauern, was auch die Verwendung des 'EU Ecolabel' beinhalten kann.

  • Anforderungen der GCD:
    • Im kommerziellen Bereich beziehen sich explizite Umweltaussagen auf die 'environmental impact' Angaben eines Produkts oder Unternehmens, einschließlich der Darstellung, wie Umweltschäden reduziert werden.
    • Unternehmen sind verpflichtet, ihre Produktumweltfußabdrücke transparent zu machen, die gemäß den Product Environmental Footprint Category Rules (PEFCRs) oder den Organization Environmental Footprint Sector Rules (OEFSRs) zu veröffentlichen sind, was zur Verbreitung von 'environmental labels' beiträgt.
    • Die Richtlinie beinhaltet Vorschriften zur Überwachung und Durchsetzung der Compliance, einschließlich möglicher Strafen für 'misleading claims', die bis zu 4% des jährlichen Umsatzes eines Unternehmens betragen können.

In der Schweiz untersagt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) falsche oder irreführende Aussagen, hat jedoch keine spezifischen Regelungen für Green Claims. Die Richtlinien der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) fordern, dass Green Claims verifizierbar sein und auf anerkannten Methoden basieren müssen, wobei die Beweislast bei den Unternehmen liegt, die die 'misleading claims' aufstellen.

  • Schweizerische Regelungen und Richtlinien:
    • Der ICC-Kodex zur Werbe- und Marketingkommunikation legt fest, dass Marketingkommunikation mit marketing claims das Verbraucherinteresse an der Umwelt wahren und nicht durch irreführende Informationen über die Umweltauswirkungen eines Produkts oder einer Dienstleistung ausnutzen darf.
    • Die SLK hat die Verwendung der Begriffe 'klimaneutral' und 'klimapositiv' in der Werbung für Heizöl und Babynahrung als greenwashing products kritisiert, da diese oft irreführend sind.
    • In Deutschland fordert der Bundesgerichtshof von Werbetreibenden, dass sie die ökologische Basis für jegliche als misleading claims wahrgenommenen Green Claims klar und verständlich darlegen.

Diese rechtlichen Rahmenbedingungen und Richtlinien betonen die Wichtigkeit für Unternehmen, ihre Umweltaussagen im Rahmen der corporate sustainability reporting Initiativen sorgfältig zu prüfen und durch solide Beweise zu stützen.

Herausforderungen und Fallstricke bei der Verwendung von Green Claims

Green Claims können im Kontext des Wettbewerbsrechts problematisch sein und als misleading claims oder greenwashing companies wahrgenommen werden, da sie oft einen falschen Eindruck von der Umweltauswirkung eines Produkts oder Unternehmens vermitteln, was zu Herausforderungen bei der Werbung und Produktkennzeichnung führt.

  1. Wettbewerbsrechtliche Probleme:
    • Die Schaffung eines falschen Umweltfreundlichkeitsbildes kann irreführend sein und den fairen Wettbewerb beeinträchtigen.
    • Verbraucherschutzorganisationen und die Schweizer Lauterkeitskommission (SLK) haben auf kontroverse greenwashing products wie 'klimaneutrales' Heizöl und 'klimapositive' Babynahrung mit Kritik reagiert.
  2. Definition und Richtlinien:
    • Green Claims, gemäß der green claims directive, werden als Informationen definiert, die den Eindruck vermitteln, ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen sei umweltfreundlich und hätte eine reduzierte Schädlichkeit für Mensch und Umwelt.
    • Die Internationale Handelskammer (ICC) hat Richtlinien für Umweltaussagen in der Werbung veröffentlicht, die hervorheben, wie wichtig es ist, das Vertrauen der Verbraucher zu wahren. Marketingaktivitäten sollten das Umweltbewusstsein der Konsumenten nicht ausnutzen oder sie bezüglich der ökologischen Auswirkungen eines Produkts oder einer Firma in die Irre führen.
  3. EU-Richtlinie und Verbraucherschutz:
    • Die EU setzt sich mit der Entwicklung einer EU Green Claims Directive dafür ein, Green Claims EU-weit standardisieren und überprüfbar zu machen, um Konsumenten vor dem sogenannten 'Greenwashing' zu schützen.
    • Das Hauptziel der Green Claims Directive ist es, einen einheitlichen Rahmen für die Überprüfung und Zertifizierung von Umweltaussagen zu etablieren. Dies soll die Glaubwürdigkeit von Green Claims steigern und Verbraucher effektiv vor irreführenden Werbepraktiken schützen.

Diese Aspekte verdeutlichen die Komplexität und die rechtlichen Herausforderungen, die mit der Verwendung von Umweltaussagen einhergehen. Um Corporate Sustainability Reporting zu stärken, müssen Unternehmen sich dieser Herausforderungen bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Umweltaussagen auf soliden Beweisen basieren und den geltenden Gesetzen und Richtlinien entsprechen.

Wichtige Urteile und Rechtsprechung zu Green Claims

Während Schweizer Gerichte noch keine expliziten Urteile zur Legalität von Green Claims gefällt haben, spielen die Entscheidungen der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eine wichtige Rolle. Sie werden oft von Unternehmen beachtet und in Gerichtsurteilen berücksichtigt, was das Vertrauen der Verbraucher in die Bewertung von Green Claims in der Schweiz stärkt.

In zwei jüngsten Entscheidungen hat die SLK die Verwendung der Begriffe 'klimaneutral' und 'klimapositiv' kritisiert, sie als potenzielle Greenwashing Products markiert und als irreführend eingestuft.

  • Fall 1: Klimaneutralität
    • Die SLK betont in ihrer Greenwashing Definition auf Englisch, dass die Behauptung, ein Produkt sei 'klimaneutral', irreführend ist, wenn nicht ausreichende und transparente Beweise für die Kompensation aller mit dem Produkt verbundenen CO2-Emissionen vorliegen. Unternehmen sind daher gefordert, klare Belege für ihre Kompensationsmaßnahmen und deren Effektivität zu erbringen.
  • Fall 2: Klimapositivität
    • The statement that a product is 'climate positive' has been deemed misleading by the SLK, as it suggests the product might absorb or save more CO2 over its lifetime than it emits. The SLK insists on transparent evidence and a detailed explanation of how this positive balance is achieved, highlighting the importance of understanding the greenwashing definition in English.

The SLK's decisions underscore the imperative for companies to meticulously review their environmental claims and ensure they are backed by solid evidence. Additionally, businesses must transparently disclose the basis of their claims to foster consumer trust and meet the SLK's requirements.

Zukünftige Entwicklungen und geplante Gesetzesänderungen

In France, a law has been in effect since January 1, 2023, prescribing stringent rules for environmental advertising. Claims such as 'climate neutral' or similar expressions are permissible only if they meet specific requirements, aligning with the European Green Deal's objectives.

  • Erstellung eines jährlichen Berichts über die Treibhausgasemissionen des Produkts oder der Dienstleistung.
  • Vorhandensein eines 10-Jahres-Plans mit quantifizierten jährlichen Reduktionszielen.

The EU is developing the 'Empowering Consumers for the Green Transition' directive, aimed at preventing greenwashing and promoting sustainable consumption. This directive will enhance the market for sustainable products and ensure that environmental claims are more reliable.

  • Striktere Anforderungen für Umweltaussagen, einschließlich wissenschaftlicher Belege und Zertifizierung.
  • The directive applies to all businesses within the European Union, with the exception of those with fewer than 10 employees and an annual turnover of less than 2 million euros, ensuring comprehensive coverage across member states.
  • Nicht-EU-Unternehmen, die EU-Verbraucher ansprechen, unterliegen ebenfalls der Richtlinie.
  • Die Richtlinie deckt alle Umweltaussagen ab, die den gesamten Produktlebenszyklus betreffen.
  • Environmental claims must adhere to specific criteria such as scientific accuracy, clarity, and the provision of contact details for the certifier, which aligns with the growing demand for verifiable sustainability labels.
  • Verbraucher und Organisationen können Beschwerden über irreführende Umweltaussagen bei nationalen Behörden einreichen.

The planned changes and new directives will bring greater legal clarity for businesses, but they will also require significant efforts to comply with the new regulations, particularly in the area of corporate sustainability reporting.

  • Werbung auf Basis von CO2-Kompensation oder -Ausgleich ist nun ausdrücklich verboten.
  • Betroffen sind Begriffe wie "klimaneutral", "CO2-positiv", "CO2-kompensiert", "reduzierter Klimaeinfluss" und "begrenzter CO2-Fußabdruck".
  • Die neuen Regeln gelten für explizite, implizite, schriftliche und mündliche Aussagen.
  • Werbung mit Zukunftszielen muss konkrete Pläne, Budgets und Zwischenschritte enthalten.
  • Eine unabhängige dritte Partei muss regelmäßig die Ergebnisse überprüfen und veröffentlichen.
  • Die neuen Regeln betreffen auch allgemeine Umweltaussagen, einschließlich Farbe, Bilder und Design.
  • Die Verabschiedung der Green Claims Directive ist für das erste Quartal 2024 geplant, und ihre Umsetzung muss bis zum dritten Quartal 2026 erfolgen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, die Authentizität ökologischer Behauptungen in der Werbung sicherzustellen und trägt somit zu einer transparenteren Marktpraxis bei.

Fazit und Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Die Diskussion um Green Claims und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Greenwashing in der Werbung verhindern sollen, ist für Unternehmen, Konsumenten und die Umwelt von entscheidender Bedeutung. Mit der Einführung der Green Claims Directive und der Klärung der greenwashing meaning werden strikte Richtlinien etabliert, die eine gründliche Überprüfung von Werbeaussagen erfordern. Dies schützt nicht nur Verbraucher vor irreführenden Werbepraktiken, sondern fördert auch einen ehrlicheren und nachhaltigeren Markt.

Obwohl die bevorstehenden Entwicklungen und geplanten Gesetzesänderungen Unternehmen vor Herausforderungen stellen, bieten sie auch eine Gelegenheit, den Übergang zu einer circular economy und den Prinzipien des Green Deal zu beschleunigen. Es ist für Unternehmen essentiell, diese Chance zu ergreifen, um ihre Prozesse und Kommunikationsstrategien zu überarbeiten, den neuen Anforderungen gerecht zu werden und das Vertrauen der Verbraucher in ihre Marken zu stärken. Die Evolution im Bereich der Green Claims weist den Weg zu einer umweltbewussteren und transparenteren Wirtschaft, von der letztlich alle Beteiligten profitieren.



Dieser Inhalt enthält KI-generierte Elemente.

Transkript

0:01 Ich starte mal mit ein bisschen rechtlicher Theorie, aber keine Sorge, das ist der einzige Slide, wo es ein bisschen um das Theoretische geht. Es gibt schon jetzt im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ein sogenanntes Irreführungsverbot, weil es wird aktuell sehr viel diskutiert über die Green Claims Richtlinie und über die Richtlinie zur Verstärkung des Verbrauchers für den ökologischen Wandel, ist ein bisschen ein sperriger Titel, wo es genau auch um so Green Claims geht, aber tatsächlich, und das vergessen viele und sehen auch viele Unternehmen nicht, gibt es das Ganze jetzt schon. Was sagt das Irreführungsverbot?

0:40 Meine Werbeaussage muss einmal richtig sein und was noch viel wichtiger ist, richtig sind viele, sie darf auch nicht missverständlich sein. Also das, was das Unternehmen tatsächlich macht, muss beim Kunden, der die Werbung liest, auch so ankommen. Und wenn es jetzt um Umweltwerbung geht, ist die Rechtsprechung besonders streng, weil sie sagt, so ein Umweltclaim hat eine besonders emotionale Wirkung und das zeigen auch viele Studien. Ich kenne eine ein bisschen besser, die sich mit Lebensmittel beschäftigt und wenn auf einem Lebensmittel irgendetwas drauf steht, ist ein Logo,

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1:21 ein Claim mit Plastik frei, nachhaltig, mit klimaneutral und der Preis ist jetzt nicht wahnsinnig viel höher, muss man auch sagen, dann greifen die Kunden eher dazu. Also es hat wirklich einen hohen Einfluss auf die Kaufkraft. Und das zweite Thema ist, dass Umweltfragen wirklich auch komplex sind, das merke ich auch in meiner täglichen Praxis, es muss manchmal viel nachfragen bei den Mandanten, bis dass ich tatsächlich verstehe, was dahinter steckt und nur dann kann ich beurteilen, ob der Kunde die Werbeaussage auch richtig versteht. Um so einem Beispiel festzumachen, Klimaneutralität ist bei vielen Kunden so, kommt so an,

2:02 als wäre das Produkt tatsächlich klimaneutral hergestellt worden, als würde kein CO2 emittiert werden. Das ist aber so nicht, jeder, der sich ein bisschen damit beschäftigt, weiß das sofort, sondern es ist eine rein rechnerische Größe und diesen Widerspruch erkennen die Kunden nicht. Deswegen muss ich, wenn ich mit Klimaneutralität werbe, mindestens darauf hinweisen, dass es eine rechnerische Größe ist. Ein anderes wichtiges Thema wurde heute auch schon mehrfach erwähnt von meinen Vorrednern, ich brauche einfach Beweise und am besten auch noch auf wissenschaftlicher Basis und nicht eine konzerninterne

2:39 Umfrage ist mir nämlich auch schon untergekommen. Hier ist ein erstes Beispiel aus der Rechtsprechung, allerdings erst instanzlich, es ist noch nicht rechtskräftig aus Österreich, jeder kennt es, zumindest das Produkt, das Gösterbier. Diese Screenshots sind aus einer TV-Werbung, womit CO2 neutral gebraut, geworben wurde. Dieses Logo, das sieht man jetzt nicht glaube ich, dieses Logo befand sich auch auf den Taschen.

3:23 Der Spot war, wie man es halt kennt aus Werbespots, besonders grün, besonders viel Natur, schöne Berge, schöne Landschaft und am Ende kann man auch noch mit gutem Gewissen ein CO2 neutral gebrautes Bier trinken. Der VKI, der Verein für Konsumenteninformation hat sich gedacht, das ist jetzt aber nicht so toll und hat Göster geklagt. Der Zankapfel war der Brauprozess und das Malzen. Das Malzen, im konkreten Fall, passiert nämlich mit Erdgas und Erdgas ist nicht CO2 neutral und Göster hat das bei der Berechnung ausgeklammert, sie haben das aber nicht offen gelegt.

4:03 Wir alle wissen Hopfen und Malz, Gott der Hals, also eigentlich ist das allgemeine Verständnis, dass das Malzen zum Brauprozess dazugehört und Göster sagt nein, natürlich nicht, was ein bisschen zum Verhängnis geworden ist, dass auf der Homepage von Göster dieses Bild zu finden war und da war der Brauprozess abgebildet, aber halt inklusive Malzen. Der Richter hat gesagt, ja ob das Malzen jetzt dazugehört oder nicht, ist mir eigentlich ziemlich egal, jedenfalls ist es missverständlich und somit ist es irreführend für den Konsumenten und hat sie auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung eben erstinstanzlich verpflichtet.

4:42 Beide Parteien sind vor die Instanz gezogen und es bleibt spannend. Wer sich näher damit befassen will, ich habe einen Artikel zu dem Thema für den Standard geschrieben, der auch für Nichtjuristen verständlich sein sollte. Ein nächstes Beispiel ist auch aus der österreichischen Rechtsprechung, allerdings rechtskräftig, ist schon ein bisschen älter, aus dem Jahr 2015, wo Fernwerbe mit kein Staub beworben wurde im Vergleich zu Feinstaub. Man sieht auch schon auf dem Bild beim Roten der böse Feinstaub mit der großen Rauchwolke, die aus dem Schornstein rausgeht, anders bei der Fernwärme,

5:24 das schöne freundliche Grün und die Blätter, die aus dem Rauchfang rauswachsen. Der Ogil hat gesagt, diese Werbung ist irreführend, weil Fernwärme nicht per se grün und nachhaltig ist. Wenn die Fernwärme aus Biomasse gewonnen wird, dann ist das mit der Nachhaltigkeit nicht so weit her und man kann das nicht so pauschal darstellen. Hier auch ein Beispiel aus der Baubranche ging es um Beton, das ist kein Rechtsprechungsbeispiel, sondern das ist aus dem Greenwashing-Check vom Verein für Konsumenteninformation, der Monat für Monat ein Unternehmen ein bisschen an den

6:05 Drang erstellt, im Sinne von Naming und Entshaming. Wirkt auch ganz gut abschreckend, wie ich in meiner Praxis bemerkt habe, da ging es um Beton. Der Betondialog Österreich, eine Interessensvertretung hat mit ganz tollen Bildern, Grün und die Kinder spielen auf der Wiese, damit geworben, dass der Beton nachhaltig ist, habe ich persönlich besonders spannend gefunden, weil ein Kind, das sich auf den Beton so hinhaut, schaut ein bisschen anders aus, aber okay. Beton verursacht Bodenversiegelung, ja, all diese Details lassen wir hinweg, dass es energieintensiv ist in der Produktion,

6:45 ist glaube ich auch allgemein bekannt. Das Gegenargument der Betonwirtschaft war, ja, aber dieser Beton ist ganz regional und an der Bodenversiegelung ist eigentlich nicht der Beton schuld, sondern der Flächenwidmungsplan. Und dass die österreichische Zementproduktion relativ CO2 effizient ist, also so ein bisschen bin ich nicht das schwarze Schaf, sondern das dunkelgraue Schaf in der Herde. Der Verein für Konsumenteninformation hat gesagt, dass die regionale Herkunft keinen ökologischen Vorteil

7:25 bringt und dass das auch eine Werbung ist mit einer sogenannten Selbstverständlichkeit. Ich hebe etwas in der Werbung als besonders nachhaltig hervor, was aber selbstverständlich ist. In dem Fall die kurzen Transportwege, weil Beton kann ich eh nicht über die halbe Welt verschiffen. Und eben dass diese Werbung mit einem geringeren Übel ist, darf mein Vergleich mit den grauen Schafen. Weil wir heute auch schon über Aluminium gesprochen haben, hier wird auch mit Aluminiumfreiheit geworden. Und im Fokus stand hier aber nicht die Aluminiumfreiheit,

8:07 sondern die Heimkompostierbarkeit. Es ist eine Kaffeekapsel aus biologisch abbaubaren Plastik, das ist auch zertifiziert worden, also an sich sollte das so halbwegs passen. Es ist eine Entscheidung aus Deutschland, in Deutschland gibt es ein definitives Verbot, und solche Kapseln in die Biotonne zu werfen. Und dann sagen die Gerichte, wenn ein Konsument dieses Heimkompostierbar liest und glaubt, er darf es in seinen Heimkompost werfen, bedenkenlos, dann macht er den Größenschluss, dass es umso mehr in die Biotonne,

8:48 in die braune Tonne werfen darf und es industriell kompostiert wird. Da gibt es ein definitives Verbot in Deutschland. Ob man sie in Österreich in die Tonne werfen darf, ist so ein Streitpunkt, ist nicht ganz klar. Was aber jedenfalls ein Thema ist, ist, dass es in Österreich auch in aller Regel nicht kompostiert wird, auch in den industriellen Anlagen nicht. Es gibt zwar dieses Zertifikat vom TÜV Austria, das bestätigt, dass das Bioplastik dann innerhalb einer gewissen Zeit, zu einer gewissen Temperatur sich vollständig ersetzt und das Ganze basiert auf einem Industriestandard.

9:30 Das Problem in der Praxis ist allerdings, dass die industriellen Anlagen diesen Standard gar nicht anwenden. Das dauert ihnen viel zu lange, sondern diese Bioplastikbeutel, die man dann in den Kompost wirft und auch diese Kaffeekapseln werden mit so einer Art Rechen aussortiert und dann verbrannt. Also der Konsument versteht das natürlich nicht und glaubt, okay, ich darf etwas kompostieren und es wird dann auch von den industriellen Anlagen kompostiert, findet aber in der Wahrheit gar nicht statt. Jetzt sind wir zu den Gütesiegeln,

10:10 das ist natürlich auch rechtlich ein ganz, ganz heißes Thema, weil die Konsumenten oft nicht verstehen, was sich denn tatsächlich hinter einem Siegel versteckt. Was sind die Kriterien, was belegt es? Und auch ein wichtiger Punkt, oder was mir immer wieder unterkommt, sind so Selbstzertifizierungen. In der Baubranche ist es mir noch gar nicht so untergekommen, aber in anderen Bereichen ist das sehr wohl ein Thema, dass ein Unternehmen sich mehr oder weniger selbst ein Zertifikat bastelt und sich dann auch selbst zertifiziert oder ein nahestehendes Unternehmen die Bestätigung

10:51 ausstellt. Also diese Zertifikate haben auch eine besonders hohe Anziehungskraft und hohen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Bei Lebensmitteln ist es wirklich ein Wahnsinn, du brauchst, egal was sonst noch drauf steht, ein Nachhaltigkeitssiegel drauf und der Konsument wird das kaufen und schreibt dann noch dazu, dass es plastikfrei ist, dann hast du als Unternehmen schon gewonnen. Diese Zertifikate sind auch im Fokus der EU und die Regelungen werden dort sicher strenger werden. Vielleicht noch ein kurzer Schwank aus der Praxis, ich weiß jetzt von einem Fall,

11:32 wo mit einem Gebäudezertifikat geworben wird, der Konsument eine Wohnung im Vertrauen auf eine gewisse Eigenschaft geworben hat, die sich im Nachhinein als nicht wahr herausgestellt hat und jetzt der Verkäufer und oder der Bauträger mit Ansprüchen konfrontiert sind. So, wie viel Zeit habe ich jetzt noch? Ich habe ein bisschen… gut. Oatly kennt glaube ich jeder, produziert aus unterschiedlichsten Rohstoffen Milchersatzprodukte, Hafer, Mandeln und so weiter und sie haben damit geworben in einem

12:12 TV-Spot, dass die gesamte Milchwirtschaft und die Fleischindustrie noch mehr CO2 emittiert als Autos, Flugzeuge, Boote, Busse zusammen. Also wirkt schon sehr schlecht, so normale Milch von der Kuh. Was haben sie gemacht? Laut der ASA, das ist eine britische Behörde, vergleichbar mit dem österreichischen Werberat, sie haben nicht den gesamten Lebenszyklus, den Vergleichsmaßstab war nicht gleich,

12:52 sie haben bei dem Agrarbereich den gesamten Lebenszyklus hergenommen, beim Transport haben sie allerdings nur einen Ausschnitt genommen und so kamen sie zu der Aussage, dass der Agrarbereich noch mehr CO2 emittiert als der Transport. 100% haben wir heute auch schon mal gehört, wenn ich eine 100% Aussage höre zusammen mit Nachhaltigkeit, dann schrillen bei mir immer ein bisschen die Alarmglocken. Wenn man mal ein bisschen genauer schaut auf unseren Duschgels und Haarshampoos und Kosmetikprodukten

13:34 steht ganz oft darauf, dass die Flasche aus 100% recycelten Material hergestellt ist. Ich weiß aber, dass der Verschluss oben fast nie aus recycelten Material hergestellt wird und auch das Etikett und der Kleber ist nicht aus recycelten Material, deswegen ist die Aussage 100% relativ schwierig und das ist auch Lipton IST zum Verhängnis geworden. Das ist wieder ein Beispiel aus Großbritannien, die haben mit 100% recycelten Flaschen geworben und haben das dann sogar noch aufgeklärt. Sie haben einen Sternchenverweis aufgenommen, auch ein beliebtes Mittel,

14:15 sieht man in der Werbung ständig und haben dann gesagt, ja ja, die Flasche ist eh aus 100% recycelten Material, aber der Verschluss und das Etikett nicht finden tut man das hier unten. Resen kann das keiner. Das ist ein Plakat, das neben der Straße gestanden ist, also wenn wir im Auto vorbeifahren, keine Chance. Das ist das letzte Beispiel, das ich habe, weil schon so viel über Klimaneutralität gesprochen wurde, dass man dem Konsument aufklären muss, wie die Klimaneutralität zustande gekommen ist und dass es eine rein rechnerische Größe ist, habe ich ja schon erwähnt. Das ist eine für mich besonders spannende Entscheidung,

14:57 weil hier Katjes mit Klimaneutral geworben hat, auch zertifiziert und dieses Zertifikat haben sie auch abgedruckt auf der Verpackung. Das hier war eine Werbeeinschaltung in der Lebensmittelzeitung, die sich an Unternehmen richtet und da hat das Gericht gesagt, ich muss schauen, wer ist denn mein Adressat von der Werbung, wie versteht der Adressat die Aussage und bei Unternehmen darf man einen höheren Wissensverständnis voraussetzen und Unternehmen wissen, dass die Klimaneutralität nicht nur, also dass es keine echte Klimaneutralität ist,

15:40 sondern eine rechnerische Größe. Es ist also ausreichend, dass man in einer Zeitschrift einen QR-Code oder einen Link aufnimmt und dass der Konsument oder der Unternehmer in dem Fall, der sich dafür interessiert, nähere Informationen auf der Website holen kann. Was allerdings nicht geht, ist bei einem Produkt, das in einem Regal steht, so einen Link hinzunehmen, vor allem nicht wenn es ein Produkt ist, das nur wenig kostet, wo man schnell eine Kaufentscheidung trifft. Wenn man ganz ehrlich, wer steht im Supermarkt vor einem Regal, sieht ein Produkt,

16:20 A, klimaneutral, da ist ein Link drauf, jetzt schaue ich mir den Link an, vielleicht ist es dann auch noch einer, den ich mühsam abtippen muss und der besonders lange ist und lesen wir nach, wie ist es denn mit der Klimaneutralität, sind die Projekte, die ihr unterstützt, eh unterstützenswert, das macht keiner, das ist nicht die Lebensrealität und das erkennen auch die Gerichte. Also ich muss diese aufklärenden Informationen direkt am Produkt anbringen. Man muss jetzt, das wird ein bisschen tricky, man muss immer ein bisschen schauen, welches Werbemittel verwende ich, bei einer Zeitschrift ist das anders, da habe ich die Zeit,

16:55 da kann ich das machen, wenn ich mit dem Auto bei einem Citylight vorbeifahre, habe ich wohl kaum die Möglichkeit, dass ich einen Link aufrufe und mir den Link Merke. Ja, das war's von meiner Seite, danke.

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