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Inwieweit? Ja. Das, was möglich sein wird oder erschwert wird durch die Novelle, ist für mich nicht ersichtlich. Ich glaube nicht, dass die Novelle dazu beiträgt, dass Wohnbau verhindert wird. Wohnbau hat viele Parameter, die zu berücksichtigen sind, damit er entstehen kann. Das beschränkt sich jetzt nicht nur auf die Wiener Bauordnung, das sind insbesondere die Novelle im UVP-G, im UVP-Gesetz. Das ist eine ganz besondere Sache. Die insbesondere sozialen Wohnbau, der regelmäßig nach wie vor auf der Grünen Wiese stattfindet, in ein viel engeres Bewilligungs-
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und Konsenskonzept presst und wir haben sehr, sehr viele Verfahren, die hier massiv verzögert werden und diese Wohnungen kommen stark verspätet auf den Markt. Die Bauordnung selber, die an sich gewollte Nachverdichtung des innerstädtischen Wohnbaus, des innerstädtischen Baubestands, wird durch die Novelle nicht erleichtert. Glaubt ihr, dass ein Aufweichen dieses Stadtbildschutzes oder auch Gründerzeitpreiserschutzes notwendig wäre, damit der Wohnbau das, was jetzt in den Krisen zurückgefahren wurde, wieder aufholen kann?
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Ohne, dass Die Stadt in die Breite wächst und noch mehr dazu betoniert Wird. Ich glaube, 5600:02:53.020 --> 00:02:54.575dass die Stadt in die Breite wächst und noch mehr dazu betoniert wird. Ich glaube, dass die Innenentwicklung von Städten und Orten was ganz Wesentliches ist. Was wir von Architekten und Raumplanerseite kritisieren, ist, dass die Stadt Wien offensichtlich einen zweigeschossigen Dachbodenausbau nicht mehr unterstützen möchte. In neuen Plandokumenten findet man, dass da steht drinnen nur noch eingeschossige Dachbodenausbauten. Wir brauchen beim typischen Gründerzeitpreisgeschutzes,
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das heißt, dass die Stadt in die Breite wächst, im Gründerzeithaus für eine zweite Ebene im Dachgeschoss meistens eine Paragraph 69 Ausnahme für eine Firsthöhenüberschreitung. Da hätten wir uns gewünscht, dass mit der Firsthöhe ein bisschen liberaler umgegangen wird, denn dort ist aus unserer Sicht ein riesiges Potenzial für eine Innenentwicklung gegeben. Was den Schutz der gründerzeitlichen Gebäude betrifft, wird aus meiner Sicht im Wesentlichen durch die Ermittlung an die Stadt, die wir hier haben, auch sehr viel zu tun haben. 19 eine Ortsbildüberprüfung gemacht. Die wirtschaftliche Abbruchreife,
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da musst du dann noch was dazu sagen, ist erschwert worden. Aber ich glaube, dass die MA 19 beim Ortsbild stärker differenzieren sollte zwischen Gebäuden, die wirklich auch für einen Laien auf den ersten Blick erkennbar im öffentlichen Interesse stehen. Also es gibt in Wien ganz, ganz viele gründerzeitliche Gebäude, die wirklich großartige Gebäude sind und nicht in Schutzzonen sind. Bei diesen Gebäuden, da sind wir uns alle einig, die möchten wir erhalten. Aber es gibt eine ganze Reihe von Gebäuden, die wirklich in schlechtem Zustand sind und insbesondere
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Gebäude, wo die schon beschlossenen Bebauungsbestimmungen bei Weitem nicht ausgenutzt sind. Und das sind eigentlich dann die Fälle, wo wir sagen, da sollte eine vernünftige Stadtentwicklung mit einer Baulücke, die zu schließen ist, mit zum Beispiel fünf bis sechs Geschossen Vorrang haben vor dem Erhalt eines ein- oder zweigeschossigen Gebäudes, das möglicherweise wirklich schon nichts mehr gleichschaut. Bleibt ein Gründerzeithaus nicht eigentlich bestehen, so wie es ist, auch wenn ich da jetzt vier Stockwerke noch oben drauf mache. Drunter, das bleibt ja gleich.
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Aber der technische Ausgang ist ja auch gut. Der Aufwand ist riesig. Also gerade wenn das Verhältnis so ist, dass wir auf ein zweigeschossiges Gründerzeithaus vier Geschosse aufbauen, wir haben so ein Bauvorhaben gerade aktuell, dann muss ich den Bestand so stark verstärken, dass das bestehende Mauerwerk eigentlich nur noch zu einer vorgestellten Fassade wird. Also das passt von den Lasten, die da von oben herunterkommen, nicht mehr drauf. Wenn das Verhältnis umgekehrt ist, auf vier Geschosse Gründerzeithaus, zwei Geschosse oben draufsetzen, ist kein Problem. Ich denke mir generell, der Gründerzeithausschutz,
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also dass schöne Gebäude schützenswert sind, ich glaube, das ist unstrittig. Natürlich liegt es im Auge des Betrachters, was ist jetzt schön und schützenswert. Mein Eindruck, ich muss dazu sagen, mein leinhafter Eindruck, ich bin Jurist und kein Architekt, ist schon, aber ich bin kein Architekt, aber ich bin auch ein Architekt und ich glaube, dass das ein bisschen eine Art Qualität ist, dass man auch Häuser, nur weil sie quasi genetische Gründerzeithäuser sein sollten, auch da schützt, wenn kein schmuckhaftes Ornament mehr vorhanden ist, wenn das Haus in einem massiv baufälligen Zustand ist, wenn in der Zeit zwischen seiner Errichtung und heute eine
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durchaus prunkvolle Fassade komplett abgeräumt wurde, es dafür ersetzt wurde durch irgendwelche Werbeschilder bzw. beziehungsweise Etablissement-Bezeichnungen, Kunststofffenster statt Kastenfenster drinnen sind, da hat man den Eindruck, dass das relativ irrelevant ist. Das Haus ist jedenfalls zu schützen. Und gleichzeitig verstellt dieses Haus möglicherweise einem neuen, energieeffizient gebauten Haus den Platz. Man schließt dadurch aus, dass man Erleichterungen bei den alternativen Energieversorgungen, ich spreche von Tiefenwärme oder von Tiefenkälte,
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verhindert, um ein Haus, das für mich als Laie absolut, ich sage es ganz bewusst, hässlich ist, dennoch zu schützen. Fallt besonders stark auf, wenn man über den Gürtel fährt zum Beispiel? Naja, am Gürtel stehen schon aus meiner Sicht Gründerzeithäuser, die meinen, dass das Haus nicht so gut ist. Das meine ich nicht. Ich spreche jetzt eher von weit an der Peripherie gelegenen ein- oder zweigeschossigen Gebäuden, die auf einen alten Ortskern einer Vorstadt noch hindeuten, aber derartig verändert sind,
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dass ich daran weniger Halteswertes finde und vor allem nicht, wenn man es im Gegensatz dazu setzt, dass man dort vielleicht tatsächlich ökologisch und dem Klimaschutz dienend neue Gebäude errichten würde. Also oft. Haben wir das Thema in diesen alten Vorstadtkernen, die dann vielleicht auch ganz nahe zur U-Bahn liegen, also Siebenhirten, Oberla, dort werden Gebäude geschützt, die sind zehn Fuß Minuten von der U-Bahn entfernt. Die auch schon eine hohe Bauklasse im Bebauungsplan haben. Oder in Oberla wurde sogar die Bebauungsdichte reduziert, halte ich für einen absolut falschen Schritt. Und oft sind es auch Gebäude,
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die über die Baulinie in den öffentlichen Raum hineinstehen. Das heißt, da gibt es ein paar Gebäude, die über die Baulinie in den öffentlichen Raum hineinstehen. Das ist ein Projekt für eine Baumreihe, für einen Radweg und das endet dann an einem Altbau. Also ich glaube, man muss viel stärker auch die städtebaulichen Interessen in die Abwägung mit hineinbeziehen und nicht nur das lokale Ortsbild. Sagen wir einfach, das ist vor dem und dem Jahr gebaut und damit ist es geschützt fertig, sondern Fallentscheid. Also das städtebauliche Interesse ist in der Bauordnung, was den Abbruch betrifft, überhaupt nicht vertreten.
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Hat man es sich da einfach einfach gemacht oder glaubt ihr, das hat einen anderen Hintergrund? Ja, ich glaube tatsächlich, dass es einen anderen Hintergrund hat, zumindest einen Mitgrund. Ich glaube, dass es zusammenhängt mit mitrechtlichen Themen, insbesondere der Mietzinsbildung, die halt bei alten Gebäuden von der Mietzinsbildung her deutlich geringer ausfällt, als bei neuen Gebäuden. Ein durchaus verständliches Ansinnen, wenn man leistbaren Wohnraum schaffen möchte, das ist ein wichtiges
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städtebauliches Ding, sage ich mal. Nur es ist halt in der Bauordnung wahrscheinlich falsch. Ich glaube, dass man irgendwie... Irgendwann, vielleicht sich doch auf Bundesebene durchringen müsste, hier im MRG was zu verändern, weil auch die Erhaltung von Altbauten, die ja von der Stadt so gewünscht ist, mit den erzielbaren Mieten dort schwer darstellbar ist. Im Gegensatz dazu sind Gebäude, die in den 70er Jahren gebaut wurden, generieren am Quadratmeter höhere Mietzinsen,
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als beispielsweise ein schönes altes Gründerzeithaus. Ja, dort liegt der Umstand. Das heißt, man schützt diese Gebäude, um den Bestand des leistbaren Wohnens zu schützen? Das ist mit ein Grund, und mit diesem Grund bespreche ich auch nicht seine Berechtigung ab. Ich finde das gut. Es ist nur der Regelungsplatz in der Bauordnung für mich ein falscher. Die Stadt hat einen Blutank für Kreislaufwirtschaft, den DT37. Der zusammen mit DIGITAL findet statt in der Erarbeitung von Vorschlägen für kreislauffähiges Bauen ist.
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Die Stadt will bis 2030 dafür eben gesondert nochmal Bewusstsein schaffen. Merkt man, dass im Bereich Kreislaufwirtschaft schon Vorschläge in die Novelle eingeflossen sind? Nein, merkt man nicht. Und ich glaube auch nicht, dass das erklärt. Das zweite Ziel der Stadt war, die Kreislaufwirtschaft, die von der Stadt sehr intensiv bearbeitet wird, bereits in gesetzliche Normen zu gießen. Meine Information ist die, dass die Stadt, dazu wirst du noch etwas sagen können, zu den OIB-Richtlinien zur Überarbeitung und zu den technischen Normen jetzt ein bisschen abwartet und das
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bewusst nicht in diese Novelle gepackt hat, sondern das wird Gegenstand einer weiteren, künftigen Novelle sein, wenn die die dafür erforderlichen technisch-rechtlichen Grundlagen, aber eher technischen Grundlagen, OIB-Richtlinien haben auch Gesetzesrang, vorhanden sind. Und auch die Erfahrungen, die man jetzt macht mit diesem Entstehen der Etablierung von Kreislaufwirtschaft, es auch total viel Sinn macht, das erst nach ersten Erfahrungen, unter Anführungszeichen, hier das Ganze in gesetzliche Normen zu gießen. Wir werden aber auch wahrscheinlich relativ schnell mit
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einer weiteren Novelle rechnen müssen. Nein, wir werden jedenfalls mit einer Novelle rechnen müssen. Wie schnell das funktioniert, ist schwer zu beurteilen. Wie gesagt, die Stadt betreibt das Thema Kreislaufwirtschaft durchaus auf Hochtouren. Das ist gut. Und Was, was und in welcher Form das dann tatsächlich in Gesetzestext gepackt wird, bleibt schlichtweg abzuwarten. Andreas, du wolltest zu den Normen noch etwas sagen. Zum Thema Kreislaufwirtschaft, da gibt es sozusagen verschiedene Strömungen, die alle in die gleiche Richtung gehen. Das sind die Gebäudezertifizierungen,
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das ist die EU-Taxonomie und das ist letztlich die technische Umsetzung in Form von OIB-Richtlinien, die in Planung ist. Und ich glaube, dass da gerade noch so eine Findungsphase stattfindet, dass diese Rahmenbedingungen dann auch möglichst gleichlautend zum Schluss daherkommen. Aber das geht alles in eine Richtung. Und ich glaube, in zwei Jahren wird es die OIB-Richtlinie 7 geben zum Thema Kreislaufwirtschaft. Wir werden aber schon davor durch die Vielzahl an
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Gebäudezertifizierungen, die wir machen, schon darüber nachdenken müssen, weil das natürlich gerade nicht so einfach ist. Weil das gerade in einer DGMP-Zertifizierung ein ganz wesentliches Merkmal ist und Punkte bringt. Ich habe zum Abschluss JetGPT gebeten, noch drei Fragen zu schreiben, die ich euch stellen könnte. Ich würde euch alle drei vorlesen und ihr könnt euch dann aussuchen, welche davon ihr beantworten möchtet. Frage 1. Welche wesentlichen Änderungen oder Neuerungen bringt die aktuelle Novelle der Wiener Bauordnung mit sich? Frage 2. Die Novelle der Bauordnung betont Nachhaltigkeit
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und Klimaschutz stärker als zuvor. Wie werden diese neuen Anforderungen die Planung und Umsetzung von Projekten beeinflussen, besonders in Bezug auf Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit? Frage 3. Die Novelle sieht auch Änderungen in Bezug auf Raumplanung und Verdichtung vor. Wie könnten diese Vorschriften die Gestaltung und Nutzung des städtischen Raums in Wien verändern und welche Chancen bieten sie für innovative architektonische Lösungen? Ich glaube, bei Nummer 3 wäre ich gespannt, Andreas. Die Änderungen in Bezug auf Raumplanung und Verdichtung sehe ich vor allem bei den Einkaufszentren.
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Die Standalone-Supermärkte, die als Kiste hinter einem großen Parkplatz stehen, die wird es in Zukunft nicht mehr geben. Die Errichter von solchen Märkten sind verpflichtet, zumindest zwei Drittel der Stellplätze entweder unterirdisch oder in Hochgaragen unterzubringen und sie sind verpflichtet, zumindest ein Drittel Nutzfläche in einem Obergeschoss unterzubringen. Das ist auf jeden Fall einmal eine wichtige Sache, um den Flächenverbrauch am Stadtrand zu reduzieren. Wir haben eine sehr hohe Dichte im Stadtkern.
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Da ist immer noch Potenzial da, aber das Problem liegt im Stadtrand mit der flächigen Ausbreitung. Und wenn man dort dann auch den Mut hat, höhere Gebäudehöhen zu widmen, dann glaube ich, wird sich dort auch jemand finden, der dieses Volumen füllt, weil Bauland ist begrenzt und es wird in Zukunft immer weniger und immer schwieriger werden, Neues zu bekommen. Ich würde auch noch gern etwas ergänzen. Mir geht die Regelung nicht weit genug. Was Andreas gesagt hat mit der Verdichtung von größeren Handelsbetrieben, die ab dem Erreichen gewisser Schwellenwerte als
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Einkaufszentren gelten, ist relativ hoch. Die klassischen Lebensmittelhändler der einschlägigen Ketten liegen regelmäßig unter dieser Schwelle, sodass diese Regelung für die nicht vollständig greift. Und da hätte ich mir wirklich gewünschen, dass genau diese Standalones der diversen Handelsketten sozusagen bei der Neuentstehung dazu verpflichtet gewesen wären, bereits diese Regelungen zur Reduktion von Flächenversiegelung anzuwenden. Also das wäre meine große Anregung auch für die nächste Novelle, dass man das hier generell auf einen weiteren Anwendungsbereich hinaus dehnt.
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Also so, dass bei der Ortsdurchfahrt nicht links der alte leere Pillar steht und rechts daneben der neue? Naja, ich bin letztens in Richtung Stopp von Reuterau gefahren und da verlässt man Wien über einen durchaus großen Bezirk, den 22. Und ich habe den Eindruck gehabt, dass dort ein Händler nach dem anderen steht. Jeder hat seine eigenen versiegelten Parkplätze. Jeder ist erdgeschossig oder nur eingeschossig. Die könnte man in Wahrheit vielleicht auch anders machen. Nämlich insbesondere hinsichtlich der Flächenversiegelung.
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Und das wäre ein wünschenswertes Ziel aus meiner Sicht gewesen, dass zwar hinsichtlich der Einkaufszentren jetzt hier festgeschrieben ist, nur Einkaufszentren in diesem Sinn entstehen nicht allzu viele. Sodass eine Anwendbarkeit dieser durchaus sinnvollen Maßnahme wünschenswert auch für kleinere Einheiten gegeben gewesen wäre. Ich glaube, über das Thema hätten wir noch Tage sprechen können. Ich sage schon mal Andreas, danke für deine Zeit. Sehr gerne, danke dir auch. Markus, danke für deine Zeit. Sehr gerne. Und vielleicht sehen wir uns in einem halben Jahr wieder und besprechen dann die ersten
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Praxiserfahrungen mit der Novelle. Wir sind gespannt, ja. Ja, wir Auch.