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Mietpreisbremse und Wertsicherungsklauseln: Was Vermieter jetzt wissen müssen

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Neue Gesetze, neue Risiken, neue Spielregeln: ZIAG und MieWeG haben die Rahmenbedingungen für Vermieter in Österreich grundlegend verändert. Was das für bestehende Mietverträge, Indexierungen und den Wert von Bestandsimmobilien bedeutet, stand im Mittelpunkt des vierten Immo Frühstück von FHWien der WKW und Pitkowitz & Partners.

Die Einladung war kaum verschickt, da war die Veranstaltung bereits ausgebucht — nach zwölf Stunden. Wer beim vierten Immo Frühstück von FHWien der WKW und Pitkowitz & Partners am Schwarzenbergplatz in Wien keinen Platz mehr bekam, weiß warum: Das Thema Wertsicherungsklauseln und Mietpreisbremse betrifft jeden, der Immobilien im Bestand hält. „Es zeigt, dass wir hier offen bei dem Nerv getroffen haben“, sagt Dr. Martin Foerster, Gründungspartner und Leiter der Praxisgruppe Real Estate bei Pitkowitz & Partners. „Und das war das, was mich eigentlich am meisten schockiert hat.“

Dieser Nerv sitzt tief — weil die Frage, welche Wertsicherungsklauseln noch wirksam sind, welche nicht, und was Vermieter jetzt konkret tun können, für viele Bestandshalter bis heute ungeklärt ist.

Was Vermieter zu ZIAG und MieWeG wissen müssen

Mit Jahresbeginn 2026 sind zwei neue Gesetze in Kraft getreten, die Vermieter kennen müssen. Sie verfolgen unterschiedliche Ziele — und erzeugen unterschiedliche Verpflichtungen.

Das Mieten-Wertsicherungsgesetz (MieWeG) funktioniert als strukturelle Mietpreisbremse für künftige Indexierungen: Vermieter können Wertsicherungsanpassungen nur noch bis zu einer gesetzlich festgelegten Obergrenze geltend machen — vorausgesetzt, die zugrundeliegende Wertsicherungsklausel ist überhaupt wirksam. Das MieWeG greift also nur dort, wo eine rechtsgültige Vereinbarung besteht. Wer auf einer unwirksamen Klausel aufbaut, hat kein Fundament — auch kein gesetzliches.

Das Zivilrechtliche Indexierungs-Anpassungsgesetz (ZIAG) löst ein anderes Problem: Es saniert bestimmte Wertsicherungsklauseln, die durch die OGH-Judikatur der vergangenen Jahre als unwirksam einzustufen waren. Dr. Martin Foerster nennt es beim Namen: „Ein Reparaturgesetz.“ Für Vermieter bedeutet das konkret: Manche Klauseln, die bisher rechtlich problematisch waren, sind durch das ZIAG geheilt — andere nicht.

Welche Wertsicherungsklauseln weiterhin problematisch sind

Die OGH-Rechtsprechung der Jahre 2023 und 2024 hat die Branche aufgeschreckt. Klauseln mit Ausgangsbasis vor Mietbeginn, sachlich nicht gerechtfertigten Indexwahlen wie dem Baukostenindex, undefinierten Ersatzindizes oder Formulierungen, die eine Mieterhöhung innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsabschluss ermöglichen — sie alle wurden vom OGH als unwirksam eingestuft. Das ZIAG heilt einen Teil dieser Fälle rückwirkend. Einen anderen Teil nicht.

Für Vermieter bedeutet das: Nicht jede Wertsicherungsklausel im Altbestand ist automatisch saniert. Eine systematische Prüfung der eigenen Vertragsportfolios — insbesondere bei unbefristeten Wohnmietverträgen mit langer Laufzeit — ist unumgänglich. Wer das unterlässt, riskiert Rückforderungsansprüche auf Basis von Erhöhungen, die jahrelang auf eine unwirksame Klausel gestützt wurden.

Was eine Wertsicherungsstudie für Vermieter bedeutet

Wie gravierend die Folgen unwirksamer Wertsicherungsklauseln auf den Immobilienwert sein können, hat Simon Strobl MA, Asset Manager bei Arealis Liegenschaftsmanagement und Absolvent der FHWien der WKW, in seiner preisgekrönten Masterarbeit modelliert. Das Ergebnis: Im Worst Case verliert ein typisches Wiener Zinshausportfolio durchschnittlich 12,6 Prozent seines Barwerts — einzelne Liegenschaften sogar bis zu 41 Prozent. Besonders stark betroffen: Objekte mit hohem Anteil unbefristeter Altmietverträge und Richtwert-Klauseln.

Strobl hat seine Modellrechnung für das Immo Frühstück auf die aktuelle Rechtslage aktualisiert. Sein Befund: Die neuen Gesetze mildern das Worst-Case-Szenario deutlich ab. „Es ist gut und wichtig, dass diese Klarstellungen vom Gesetzgeber getroffen worden sind — weil die Auswirkungen wären wirklich dramatisch gewesen.“ Dennoch: Die Bewertungsrelevanz bleibt. Wer ein Zinshaus kauft oder verkauft, muss die Klauselsituation des Portfolios heute zwingend als eigenständigen Due-Diligence-Punkt behandeln.

Das unterschätzte Implementierungsrisiko

Was in der öffentlichen Diskussion zu wenig Beachtung findet: Die neuen Gesetze schaffen nicht nur Klarheit — sie schaffen auch neue Fehlerquellen. Das Einfädeln bestehender Bestandsverträge in das MieWeG ist technisch komplex. Strobl warnt aus eigener Erfahrung: „Ich bin schon sehr gespannt, wie viele Wertsicherungs-Anfechtungen wir in Zukunft erleben werden. Da sehe ich erhebliche Risiken für die rechtssichere Umsetzung.“ Selbst bei Arealis, mit professioneller Systemunterstützung, habe die Umstellung sehr viel Zeit in Anspruch genommen.

Für kleine und mittlere Hausverwaltungen ist das Risiko noch größer: Eine einzige fehlerhafte Indexanpassung in der Vergangenheit kann dazu führen, dass alle nachfolgenden Anpassungen — weil auf dieser Basis aufbauend — als unwirksam zu bewerten sind.

Was Foerster Vermietern konkret mitgibt: „Einerseits das Wissen über die rechtlichen Konsequenzen dieser neuen Gesetze — und andererseits Überlegungen, was man als Investor machen kann, um mehr Planungssicherheit zu erhalten.“ Wer auf der Suche nach Planungssicherheit ist, kommt an einer rechtsanwaltlichen Einzelfallprüfung nicht vorbei. Pauschallösungen gibt es nicht.

Wie die FHWien das Thema weiterführt

Das Immo Frühstück steht nicht allein. Die FHWien der WKW hat in den vergangenen Jahren ein dichtes Veranstaltungsprogramm rund um die drängenden Themen der Immobilienwirtschaft aufgebaut. Der Digital Real Estate Day — zuletzt am 22. September 2025 — bringt PropTech-Unternehmen und Branchenvertreter zusammen. Der ESG Talk — zuletzt am 1. Oktober 2025 unter dem Titel „Zukunftsstrategien für eine nachhaltige Immobilienbranche“ — adressiert die wachsenden ESG-Anforderungen an Bestandshalter, Entwickler und Finanzierer.

Ob es ein fünftes Immo Frühstück geben wird, ist noch nicht offiziell angekündigt. Wer die Nachfrage gesehen hat, die innerhalb von zwölf Stunden einen ganzen Saal füllt, ahnt die Antwort.

Transkript

0:16 Bereits zum vierten Mal veranstalteten die FH Wien der WKW und die Rechtsanwaltskanzlei Pitkowitz und Partners gemeinsam ihr Immo-Frühstück in den Räumen der Kanzlei am Schwarzenbergplatz in Wien. Im Mittelpunkt standen zwei Vorträge zu einem der drängendsten Themen der österreichischen Immobilienwirtschaft. Simon Strobel, Asset Manager bei Arealis Liegenschaftsmanagement, analysierte die Auswirkungen der Indexdeckelung auf die Bewertung von Bestandsimmobilien mit konkreten Zahlen und einem klaren Befund. Dr. Martin Fürster, Gründungspartner und Leiter der Praxisgruppe Real Estate bei Pitkowitz und Partners, gab einen strukturierten Überblick über die

0:57 neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen des zivilrechtlichen Indexierungsanpassungsgesetzes und des Mietenwertsicherungsgesetzes. Die Besucher sollen heute mitnehmen, einerseits das Wissen, das teilweise noch nicht vorhanden ist, über die rechtlichen Konsequenzen dieses neuen Gesetzes und andererseits Überlegungen, was man machen kann als Immobilieninvestor, um mehr Planungssicherheit zu erhalten. Leider nicht immer im Rahmen einer Vermietung, sondern teilweise auch mit alternativen Modellen und teilweise auch durch Maßnahmen, die letztlich auch nicht im Interesse des

Vollständiges Transkript anzeigen

1:38 Gesetzgebers sind, nämlich kurzfristigere Mietverträge oder, wie man sieht, schon am Markt teilweise sogar höhere Mieten, um das abzufangen. Der rechtliche Teil ging darum, dass seit 01.01. zwei Wertsicherungsgesetze in Kraft sind. Das ist einmal das Mietenwertsicherungsgesetz und einmal das Zivilrechtsindexierungsanpassungsgesetz. Das Mietenwertsicherungsgesetz ist ein Cap für künftige Wertsicherungen. Ausgangspunkt ist immer eine bestehende, wirksam vereinbarte vertragliche Wertsicherung und die kann ich nur bis zu dem Cap, das im Mietenwertsicherungsgesetz geregelt ist, geltend machen.

2:19 Das Zivilrechtsindexierungsanpassungsgesetz ist ein Gesetz, das gewisse Probleme, die in der Vergangenheit entstanden sind, vor allem durch die Judikatur des Obersten Gerichtshofs, saniert worden sind. Also ein Reparaturgesetz, wenn du so willst. Das, was mich als Erstes geflasht hat, war das große Interesse. Wir haben die Einladung zu dem Event rausgeschickt und wir waren innerhalb von zwölf Stunden ausgebucht, was mir einerseits wahnsinnig leidgetan hat für die vielen Freunde, Bekannte, Mandanten, denen ich keinen Platz mehr anbieten konnte. Aber es zeigt, dass wir offenbar einen Nerv getroffen haben mit diesem Thema

2:54 und dass gerade diese Wertsicherung und die Auswirkung, die die Wertsicherung auf den Wert der Immobilie hat, das betrifft alle. Das war das, was mich eigentlich am meisten schockiert hat, muss ich sagen. Wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit, dass es ein Immo-Frühstück zwei noch geben wird? Ja, die ist gerade sehr gestiegen. Ich bin Asset Manager bei der Arealis Liegenschaftsmanagement, Immobilienmanager aus Leidenschaft, habe davor auf der FH der WKW Immobilienmanagement, Immobilienwirtschaft im Bachelor und Master studiert, habe mich im Zuge meiner Masterarbeit mit der Frage, wie sich die

3:30 potenziell unwirksamen Wertsicherungsvereinbarungen auf den Immobilienwert auswirken, beschäftigt und habe das heute für das Immobilienfrühstück bei Pitkowitz und Partner auf die aktuelle Rechtslage zum MIWEG aktualisieren dürfen. Bleiben wir noch ganz kurz bei deiner Masterarbeit. Was hast du dir gedacht, wie die neuen Gesetze all deine Berechnungen der Masterarbeit wieder über den Haufen geworfen haben? Gott sei Dank habe ich den Untersuchungszeitraum mit 31.12.2024 abgegrenzt. Somit hatte es keine Auswirkung. Aus praktischer Sicht ist es natürlich schade, wenn man Ergebnisse mit viel Aufwand

4:01 produziert, die dann in der Praxis so nicht mehr relevant sind. Auf der anderen Seite ist es sehr gut und wichtig, dass diese Klarstellungen vom Gesetzgeber getroffen worden sind, weil die Auswirkungen wären wirklich dramatisch gewesen. Wie weit ist denn deiner Meinung nach mit den neuen Gesetzen jetzt auch die Theorie von der Praxis entfernt? Ich bin schon sehr gespannt, wie viele Wertsicherungsanfechtungen wir in Zukunft erleben werden aufgrund des nicht einfach zu berechnenden Einfädeln von Bestandsverträgen in das neue MIWEG. Da sehe ich erhebliche Risiken für die rechtssichere Umsetzung. Wir haben es selbst erlebt:

4:32 Obwohl wir in einer Technologiepartnerschaft mit unserem CRM-Unternehmen waren, hat die Implementierung des MIWEGs sehr viel Zeit in Anspruch genommen und ich glaube, dass hier insbesondere kleine Hausverwaltungen nachhaltig vor Problemen stehen, da bereits eine einzige Anpassung in der Vergangenheit, die falsch passiert ist und auf der die weiteren Anpassungen aufsetzen, dazu führen kann, dass sämtliche nachfolgenden Anpassungen als unwirksam zu beurteilen sind und damit wieder Rückforderungen Tür und Tor geöffnet wird.

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