EU-Kommission entschärft Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission schlägt eine weitreichende Reform der Nachhaltigkeitsberichterstattung vor. Weniger Bürokratie, mehr Effizienz – CBRE analysiert Auswirkungen auf die Immobilienbranche.

© Adobe

Das „Sustainability Omnibus Package“ soll erhebliche Erleichterungen für Unternehmen – insbesondere für die Immobilienbranche bringen. Datenanforderungen und Berichtspflichten werden erheblich reduziert. Nachhaltigkeit bleibt ein Schlüsselfaktor für Investoren, Nutzer und politische Entscheidungsträger. Der internationale Immobiliendienstleister CBRE unterstützt Unternehmen dabei, die regulatorischen Änderungen zu verstehen und strategisch umzusetzen. "Investoren und Nutzer sollten die Leitprinzipien der unter den Omnibus fallenden Richtlinien – Transparenz, Rechenschaftspflicht und Handeln – weiterhin auf ihre Immobilienaktivitäten anwenden, mit dem Ziel, Werte zu schaffen, Risiken zu mindern und den Übergang zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu beschleunigen", sagt Elvis Penjo, Leiter ESG bei CBRE Austria.

80 Prozent der Unternehmen fallen aus CSDR-Berichtspflicht

Die Schwellenwerte für berichtspflichtige Unternehmen steigen deutlich: Künftig betrifft die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigte sowie einem Umsatz von über 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von mehr als 25 Millionen Euro. Dies führt dazu, dass 80 Prozent der bislang betroffenen Unternehmen aus dem Anwendungsbereich herausfallen. Unternehmen, die weiterhin berichtspflichtig sind, erhalten zudem zwei Jahre mehr Zeit für die Umsetzung der Vorgaben. Trotz dieser Entlastungen bleibt die doppelte Wesentlichkeit – also die Betrachtung finanzieller Risiken und Chancen sowie der ökologischen und sozialen Auswirkungen eines Unternehmens – ein zentrales Prinzip der Berichterstattung.

Auch die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) werden entschärft. Unternehmen müssen sich künftig nur noch mit direkten Geschäftspartnern auseinandersetzen, anstatt mit der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem wird die Pflicht zur Sorgfaltsprüfung auf einen fünfjährigen Rhythmus reduziert, statt wie bisher jährlich. Die Vorgabe, Geschäftsbeziehungen zu beenden, wenn keine Abhilfe möglich ist, entfällt ebenfalls. Besonders für die Immobilienbranche bedeutet dies, dass künftig nur noch direkte Partner wie Bauunternehmen oder Facility Manager in die Berichterstattung einbezogen werden müssen – es sei denn, es gibt klare Hinweise auf Missstände in der Lieferkette.

Zudem wird die Datenerfassung und Berichterstattung vereinfacht. Die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) werden überarbeitet und um 70 Prozent der bisherigen Datenpunkte reduziert. Sektorspezifische Berichtspflichten entfallen, und Unternehmen müssen keine verschärften Prüfpflichten durch externe Auditoren befürchten. Gerade in der Immobilienbranche, in der die Erhebung von Daten zu Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und nachhaltigen Baumaterialien oft eine Herausforderung darstellt, ist dies eine erhebliche Erleichterung. Dennoch bleibt es essenziell, bestehende Nachhaltigkeitsdaten strategisch zu nutzen, um Risiken zu minimieren und Investoren sowie Mietern transparente Informationen bereitzustellen.

Schließlich bringt die Anpassung der EU-Taxonomie eine weitere Entlastung: Unternehmen mit einem Umsatz unter 450 Millionen Euro sind künftig nicht mehr verpflichtet, über die Taxonomie zu berichten, wodurch der Zugang zu grüner Finanzierung erleichtert wird.„Mit diesen Änderungen schafft die EU einen pragmatischeren Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, reduziert bürokratische Hürden und ermöglicht es Unternehmen, sich stärker auf die strategischen Aspekte ihrer Nachhaltigkeitsziele zu konzentrieren“, analysiert Penjo. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat müssen den Vorschlägen noch zustimmen. Nach der Verabschiedung haben die EU-Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen.

CBRE Austria

Am Belvedere 10, 1100 Wien

Noch keine Beschreibung vorhanden.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Jetzt Bewerten Pressemeldungen Öffentliche Seite

22.08.2025

Leerstand nutzen statt neu bauen: Wie bestehende Gebäude zu Wohnraum werden

In vielen Städten sind leerstehende Gebäude ein alltäglicher Anblick, während gleichzeitig dringend Wohnungen benötigt werden. Der Schlüssel zur Lösung dieser Schieflage liegt oft nicht im Neubau, sondern im klugen Umgang mit dem Bestehenden: Durch Umnutzung lassen sich leerstehende Objekte in relativ kurzer Zeit und mit geringerer Umweltbelastung in hochwertigen Wohnraum verwandeln, ohne neue Flächen zu versiegeln.

19.08.2025

Immobilienerbe fair verkaufen – ohne Streit und Steuerfalle

Ein Immobilienerbe ist für viele Menschen ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite steht die Freude über den Vermögenszuwachs, auf der anderen Seite lauern emotionale Konflikte, steuerliche Fallstricke und rechtliche Herausforderungen.

18.08.2025

Am 21.8. ist es soweit! Sommerpicknick im Schloss

Das 5. Sommerpicknick von IMMMA im Schloss Pötzleinsdorf findet am Donnerstag den 21.8. statt – egal welches Wetter wir haben!

Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    19.03.2025
  • um:
    15:00
  • Lesezeit:
    3 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung