Die Betriebe sind konkurrenzfähig geblieben. Sowohl die Hotelinfrastruktur als auch die Preisentwicklung des Tourismusangebotes haben die kritischen Zeiten überstanden. Bereits im Sommer und Herbst 2022 konnte sich die Nachfrage – vor allem aus den Nahmärkten – wieder erholen. Zuletzt waren die Umsätze gut bis sehr gut, die Buchungen bis zum Ferienende am 8. Jänner 2023 höchst erfreulich.
Leider ist, wie wir wissen, der anfänglichen Kälte im Dezember eine ausgeprägte Tauwetter-Situation mit Regen und hohen Temperaturen bis in die Hochlagen der Alpen gefolgt. Der im Dezember gefallene bzw. erzeugte Schnee hat in vielen Wintersportregionen die Weihnachtsferien gerettet. Auch die aktuell einsetzenden Schneefälle in den meisten alpinen Destinationen werden die Nachfrage wieder ankurbeln.
Energiekosten schlagen voll durch
Es ist absehbar, dass die Betriebe in der Wintersaison dennoch aus mehreren Gründen an Ertragskraft einbüßen werden, denn die Energiekosten schlagen jetzt mit voller Wucht durch. Auch Rohstoff- und Mitarbeiterkosten sowie steigende Zinsen belasten die Betriebswirtschaften enorm. Der willkommene Aufschwung, der 2022 eingesetzt hat, wird dadurch im laufenden Jahr empfindlich gebremst.
Die Prodinger Beratungsgruppe hat die 4/5-Sterne-Häuser im Bereich der Ferienhotellerie einem Stresstest unterzogen. Für 2023 zeichnet sich dabei ein "Mehrfachschock“ ab, da eine weiterhin hohe Preisdurchsetzung (13-14 % von 2019 bis 2022) aufgrund der steigenden Preissensibilität der Gäste schwierig werden kann. Die Kostensteigerungen und der Zinsanstieg werden die Stressresistenz der Betriebe aufs äußerste herausfordern. Die gestiegenen Rohstoffpreise werden nach diesem Szenario die Wareneinsatzquote der untersuchten Betriebe im Schnitt auf 15 Prozent der Gesamterlöse erhöhen. Bis Ende 2023 wird sich die Kostensteigerung bei Strom, Heizung und Warmwasser verflachen und sich (ohne Förderungen) bei rund 10 Prozent der Gesamterlöse einpendeln.
Die staatliche Unterstützung durch das „Energiekostenzuschussgesetz 2“ (EKZ 2) erreicht zwischen 50 und 80 Prozent der Mehrkosten, wobei es sich um eine komplexe Förderstruktur mit fünf Stufen je nach Unternehmensgröße handelt. Etwa 68 Prozent aller Hotelbetriebe fallen dabei in die Förderstufe 1, 17 Prozent in Stufe 2 und 14 Prozent in Stufe 3. Die Kriterien sind so angesetzt, dass die Förderhöhe ähnlich ist wie jene im Zuge der deutschen Strom- und Gaspreisbremse. Dadurch werden grobe Wettbewerbsnachteile für heimische Betriebe hintangehalten.
Betriebskennzahlen gehen nach unten
Eine für die Profitabilität wichtige Kennzahl, der GOP (Gross Operating Profit = operatives Betriebsergebnis), weist steil nach unten. Der GOP lag über viele Jahre im Median bei 22 Prozent. Nun dürfte dieser Wert im aktuellen Jahr mit 18 Prozent auf einen historischen Tiefpunkt fallen (20 Prozent mit einberechneter Förderung aus dem Energiekostenzuschuss 2).
Trotz Förderung negatives Ergebnis
Unter diesen Vorzeichen müssen die Betriebe im Stresstest trotzdem einen Verlust von einem Prozent (statt eines Verlustes von drei Prozent ohne Energiekostenzuschuss 2) bei ihrem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT) hinnehmen.
Causa Prima bleibt das Eigenkapital
Der Aufbau eines Liquiditätspolsters war während der Corona-Pandemie bis ins Jahr 2022 nicht möglich, da die Förderungen zwar die Verluste abdeckten, aber keine Liquidität erzeugten. Viel Eigenkapital wurde in den letzten Jahren dadurch verbrannt. Und dies in einer Branche mit von Haus aus schwachem Eigenkapital. Eine niedrige Eigenkapitalquote, gepaart mit einem hohen Fixkostenanteil bei gleichzeitig hoher Investitionsintensität, senkt die Krisenfestigkeit für 2023!
Aufgrund der bescheidenen Wirtschaftsaussichten wird die Tourismusnachfrage an Schwung verlieren. Daher ist die Politik gefordert, entsprechende Maßnahmen zu treffen:
Eine bilanzielle Aufwertungsmöglichkeit der stillen Reserven könnte die Widerstandsfähigkeit in den kommenden Monaten erhöhen. Die Möglichkeit einer steuerschonenden Aufwertung bedeutet nicht nur die Darstellung richtiger Werte, sondern verhindert auch die Scheingewinnbesteuerung. Italien hat mit dem Augustdekret aus 2020 die Grundlage für eine steuerfreie Aufwertung von Immobilien geschaffen. Eine entsprechende Regelung in Österreich würde sicherstellen, dass dieser aktuell bestehende Wettbewerbsnachteil gegenüber Südtirol beseitigt wird.
Verlustrücktrag
Eine weitere Maßnahme wäre es, den steuerlichen Verlustrücktrag wieder in Kraft zu setzen. Nichtausgleichsfähige Verluste des Jahres 2023 sollten mit positiven Einkünften des Jahres 2022 gegengerechnet werden können.