Ellen Moll von Wirtschaftskammer Österreich: Was würde passieren, wenn der Mietenmarkt dereguliert wird?

Ein Kapitel aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023.

Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht.
 
Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. 
 
Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. 
 
Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?

Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?

Wie sehen EigentümerInnen die Situation?

Wieso ist bisher so wenig geschehen?
 
Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung?
 
Was machen wir mit bestehenden Immobilien?
 
 
Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. 

In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.

Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

Beantwortet von:

Dr. Ellen Moll

Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

Wirtschaftskammer Österreich

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

31.05.2023 07:00

Matzanetz Peter

Neunutzung von Bestandsimmobilien: Alles, nur keine Spinnerei

Die Neunutzung von aufgelassenen Industriebauten hat den großen Vorteil, dass auf viel Fläche mit dauerhaft haltbarer Substanz zurückgegriffen werden kann und es keine neue Bodenversiegelung gibt.

JETZT LESEN
Views: 2594
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1216
Lesezeit: 2 min
0

Weitere Kapitel aus diesem IMMOLIVE

  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Gerald Kerbl

    Steuerberater und Partner

    TPA Steuerberatung GmbH

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Gerald Kerbl

    Steuerberater und Partner

    TPA Steuerberatung GmbH

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Gerald Kerbl

    Steuerberater und Partner

    TPA Steuerberatung GmbH

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Gerald Kerbl

    Steuerberater und Partner

    TPA Steuerberatung GmbH

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Birgit Kraml

    Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

    Wolf Theiss

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Gerald Kerbl

    Steuerberater und Partner

    TPA Steuerberatung GmbH

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel
  • Dr. Ellen Moll

    Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

    Wirtschaftskammer Österreich

    Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

    Zum Kapitel

Ihre Meinung zu diesem ImmoLive Kapitel?

Kommentieren Sie hier Ihre Meinung oder Frage zu diesem ImmoLive Kapitel, wir leiten Ihren Kommentar direkt per Email an unsere Expertenrunde weiter.

Bold

Link

Link entfernen

23.05.2023 16:00

bis

23.05.2023 17:30

Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte

Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

JETZT ANSEHEN
Views: 928
Videodauer:
Kommentare: 0
0
  • 23.05.2023
  • 928
  • 0
  • 27
  • Likes von:

    01.02.2022 17:00

    bis

    01.02.2022 18:30

    Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt

    Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.

    JETZT ANSEHEN
    Views: 1483
    Videodauer:
    Kommentare: 10
    0

    25.01.2022 17:00

    bis

    25.01.2022 18:30

    Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt

    Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. 

    JETZT ANSEHEN
    Views: 1328
    Videodauer:
    Kommentare: 10
    0

    18.01.2022 17:00

    bis

    18.01.2022 18:30

    Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022

    2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!

    JETZT ANSEHEN
    Views: 1366
    Videodauer:
    Kommentare: 3
    0

    15.12.2021 09:30

    bis

    15.12.2021 10:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis

    JETZT ANSEHEN
    Views: 1774
    Videodauer:
    Kommentare: 0
    0

    24.11.2021 17:00

    bis

    24.11.2021 18:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis

    Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen.  Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“

    JETZT ANSEHEN
    Views: 1463
    Videodauer:
    Kommentare: 0
    0