Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte

Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht.
 
Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. 
 
Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. 
 
Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?

Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?

Wie sehen EigentümerInnen die Situation?

Wieso ist bisher so wenig geschehen?
 
Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung?
 
Was machen wir mit bestehenden Immobilien?
 
 
Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. 

In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.

Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

Meistgelesen in den letzten 7 Tagen:

Artikel

31.05.2023 07:00

Matzanetz Peter

Neunutzung von Bestandsimmobilien: Alles, nur keine Spinnerei

Die Neunutzung von aufgelassenen Industriebauten hat den großen Vorteil, dass auf viel Fläche mit dauerhaft haltbarer Substanz zurückgegriffen werden kann und es keine neue Bodenversiegelung gibt.

JETZT LESEN
Views: 2592
Lesezeit: 3 min
0

Artikel

30.05.2023 07:00

Walter Senk

ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung: Nichts wird so heiß gegessen wie gekocht

Die ESG-Vorgaben zur alternativen Energieversorgung der privaten Haushalte jenseits von Öl und Gas werden sich nicht so leicht umsetzen lassen, wie es geplant ist. Die Eigentümer sollten einen kühlen Kopf bewahren.

JETZT LESEN
Views: 1214
Lesezeit: 2 min
0

Gerald Kerbl

Steuerberater und Partner

TPA Steuerberatung GmbH

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Dr. Ellen Moll

Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG

Wirtschaftskammer Österreich

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Birgit Kraml

Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte

Wolf Theiss

Letzter Login: vor mehr als 3 Tagen

Nur eingeloggte Nutzer können Einladungen versenden.

Bold

Link

Link entfernen

  • 23.05.2023
  • 926
  • 0
  • Likes von: