Langfristig könnte sich im MRG doch Einiges ändern, da der Druck wächst

Ein Kapitel aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023.

Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht.
 
Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. 
 
Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. 
 
Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?

Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?

Wie sehen EigentümerInnen die Situation?

Wieso ist bisher so wenig geschehen?
 
Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung?
 
Was machen wir mit bestehenden Immobilien?
 
 
Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. 

In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.

Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

  • Partnerin bei WolfTheiss Rechtsanwälte bei

    Wolf Theiss

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

  • Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG bei

    Wirtschaftskammer Österreich

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

  • Geschäftsführende Gesellschafterin Dr. Moll & Punt OHG bei

    Wirtschaftskammer Österreich

    Aus dem IMMOLIVE vom 23.05.2023

    Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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23.05.2023 14:00

bis

23.05.2023 15:30

Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte

Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten.  Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen.  Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien?  Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.

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  • 23.05.2023
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  • 27
    Video

    01.02.2022 16:00

    bis

    01.02.2022 17:30

    Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt

    Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.

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    25.01.2022 16:00

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    25.01.2022 17:30

    Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt

    Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. 

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    18.01.2022 16:00

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    18.01.2022 17:30

    Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022

    2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!

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    15.12.2021 08:30

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    15.12.2021 09:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis

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    24.11.2021 16:00

    bis

    24.11.2021 17:30

    Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis

    Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen.  Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“

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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 47/2024

Wir Gratulieren Otto Immobilien GmbH zu erreichten 45 Punkten!

Otto Immobilien GmbH

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Seit mehr als 65 Jahren begleiten wir unsere Kund:innen – oft über mehrere Generationen – mit Erfahrung, Engagement und Leidenschaft für unser Handwerk. Heute zählen wir mit unseren Expert:innen und der Partnerschaft mit Knight Frank zu den großen unabhängigen Berater:innen für Vermarktung, Verwaltung und Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien – national und international.

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Arnold Immobilien GmbH

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Arnold Immobilien – im Ausland als Arnold Investments tätig – ist ein multinationales Brokerhaus, das auf die Vermittlung von Immobilieninvestments in zehn europäischen Märkten spezialisiert ist. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Wien wurde 2009 von Markus Arnold gegründet und zählt heute zu einem der führenden Immobilieninvestment-Maklerunternehmen Europas. Das Unternehmen verfügt über ein breit gefächertes Immobilienportfolio an Zinshäusern, Fachmärkten, Einkaufszentren, Bürohäusern, Hotels und Grundstücken in ganz Europa.

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ARE Austrian Real Estate GmbH

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Mit einem Portfolio von 582 Bestandsliegenschaften und rund 35 Projekten in Entwicklung zählt die ARE Austrian Real Estate zu den größten österreichischen Immobilienunternehmen. Eine ihrer Kernkompetenzen ist die Entwicklung zukunftsweisender Stadtteile und Quartiere mit durchdachter Infrastruktur. Bei der Bewirtschaftung ihres breitgefächertes Portfolio an erstklassigen Büro-Objekten setzt die ARE auf kontinuierliche Bestandsoptimierung und individuelle Nutzungskonzepte mit bestmöglichem Service für ihre Kund*innen. Höchste Nachhaltigkeitsstandards und das Bekenntnis zum Klimaschutz stehen dabei stets im Zentrum des Wirtschaftens.

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