ESG könnte das Mietrecht letztlich verändern
Ein Kapitel aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023.
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Mit welchen Themen sind die Mieterinnen und Mieter derzeit konfrontiert?
Aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Die großen Themen bei den Rechtsanwälten im Bereich Mietrecht
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Die Nachwehen von Corona bei den Miet- und Pachtverträgen
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Unterschiede und Ähnlichkeiten bei Gewerbe und Wohnen
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Wenn sich Eigentumsverhältnisse in einem Unternehmen ändern, können die Mieten an den angemessenen Mietzins angehoben werden
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Keine politische Partei traut sich derzeit über das MRG
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Wien und Innsbruck – Unterschiede und Ähnlichkeiten
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Wie können die Vorgaben der EU umgesetzt werden? Es fehlt an Informationen!
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Institutionelle Investoren derzeit auf "hold" – MRG ist nicht das entscheidende Thema
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Wäre ein Gesetz sinnvoll, das die Trennung von Nettomiete und Betriebskosten abschafft?
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Wäre es sinnvoll ein komplett neues MRG aufzusetzen?
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Schwierig ist das MRG in Verbindung mit der Vielzahl an OGH-Urteilen
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Mietrecht und energetische Maßnahmen – wären dann höhere Mieten denkbar??
Aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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In den Betriebskostenkatalog bei neuen Mietverträgen Sanierungskosten festhalten
Aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Für Sanierungskonzepte im Rahmen des EWG fehlen noch die Gesetze
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Sind Leerstandsabgaben sinnvoll?
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Hätte ein Mietendeckel einen Sinn?
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Mieten an Baubewilligungen festzumachen ist längst überholt
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Energieausweis-Datenbank in Österreich
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Was wäre ein fairer Mietzins für MieterInnen und VermieterInnen?
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Es hat einen Grund, warum das MRG nicht angegriffen wird
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Die verschiedenen Entwicklungen durch die Wohnungsknappheit kann man noch nicht seriös voraussehen
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Was würde passieren, wenn der Mietenmarkt dereguliert wird?
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Deregulierung des Mietenmarktes könnte zu mehr Streitigkeiten führen
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Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Langfristig könnte sich im MRG doch Einiges ändern, da der Druck wächst
Aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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ESG könnte das Mietrecht letztlich verändern
Aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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Wie könnte man das Vermieten attraktiver machen?
Aus dem IMMOLIVE Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte vom 23.05.2023
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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23.05.2023 14:00
bis
23.05.2023 15:30
Mietrecht entrümpeln jetzt – Ideen und notwendige Schritte
Der Immobilienmarkt verändert sich derzeit in einer Geschwindigkeit, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Auch wenn es augenscheinlich im Vordergrund wenig Bewegung gibt, so ist doch eine Veränderung der inneren Strukturen bemerkbar. Diese werden den Markt nachhaltig prägen. Auf Grund der aktuellen beziehungsweise kommenden Situation auf dem Wohnungsmarkt, befassen wir uns mit dem Thema Mietrecht. Wir wollen in unserer Podiumsdiskussion darüber diskutieren, welche Möglichkeiten es eigentlich geben könnte, das Mietrecht zu entrümpeln und den aktuellen Marktgegebenheiten anzupassen. Ich bin lange genug als Journalist in der Immobilienwirtschaft tätig, um zu wissen, dass viele Themen im Augenblick nicht denkbar sind – aber die Zukunft, die sich am Wohnungsmarkt zeigt, braucht neue Ideen und neue Ansätze. Ansätze, die sowohl für MieterInnen als auch für EigentümerInnen fair sind und neue Perspektiven öffnen. Wir wollen im ImmoLive neue Gedankenansätze bieten. Neue Ideen, die das Mietrecht nicht ad absurdum führen, aber gleichzeitig auch keine politischen Propagandaideen, die der Situation nur mehr schaden als nützen. Welche Möglichkeiten könnte man in Österreich realisieren?Wie gehen die Hausverwaltungen mit der aktuellen Unsicherheit um?Wie sehen EigentümerInnen die Situation?Wieso ist bisher so wenig geschehen? Hätten wir genügend Wohnraum zur Verfügung? Was machen wir mit bestehenden Immobilien? Die grundlegenden Aspekte des Mietrechts in Österreich sind im Mietrechtsgesetz (MRG) festgehalten. Es ist vor allem dazu da, den Mieter zu schützen, und beschäftigt sich u. a. mit der Gestaltung des Mietvertrags, der Miete, mit der Instandhaltung, den Betriebskosten und der Kündigung. In Österreich wird zwischen der Voll- und der Teilanwendung des MRG unterschieden. Ersteres bedeutet, dass das MRG grundsätzlich für die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen oder Geschäftsräumen sowie die dabei mitgemieteten Haus- bzw. Grundflächen gilt. Von einer Teilanwendung ist die Rede, wenn nur bestimmte Paragrafen des Gesetzes anwendbar sind, in der Regel sind damit unterschiedliche Arten von Mietgegenständen gemeint.Ein wichtiger Aspekt beim Mieterschutz ist die Regelung von Mieterhöhungen. In Österreich darf der Vermieter die Miete nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. So muss beispielsweise in Österreich eine sogenannte Wertsicherungsklausel im Mietvertrag enthalten sein, mit der festgelegt wird, dass der Mieter eine Erhöhung zu akzeptieren hat, die sich nach jährlich vom Gesetzgeber angepassten Richtwerten gestaltet. Auch nach Sanierungsarbeiten (nicht aber nach gewöhnlichen Reparaturen zur Instandhaltung) kann die Miete erhöht werden.
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23.05.2023
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Views: (letzte 90 Tage)
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01.02.2022 16:00
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01.02.2022 17:30
Besonderheiten und Trends am österreichischen Zinshausmarkt
Zinshaus kaufen – Zinshaus verkaufen? Wie stellt sich derzeit der Markt dar? Wien wird weiter Hauptfokus am Zinshausmarkt bleiben, aber Graz, Linz und Salzburg gewinnen immer stärker an Bedeutung. Für den Immobilienmarkt generell und den Zinshausmarkt im Besonderen sind Preissteigerungen zu erwarten. Für besonders attraktive, etwa infrastrukturell sehr gut erschlossene Liegenschaften können auch im laufenden Jahr Bestpreise erzielt werden.
25.01.2022 16:00
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25.01.2022 17:30
Innovative Immobilien und Green Buildings, wie ESG zum Umdenken anregt
Der Grüne Deal der EU ist Realität und bis 2050 will die EU klimaneutral sein. Der Zeitplan bringt die Immobilienbranche nun unter Zugzwang. Neben der Tatsache, dass ESG viele in der Immobilienwirtschaft zum Umdenken zwingt: Es gibt auch darüber hinaus viele engagierte Entscheidungsträger, die mit der nachhaltigen Konzeption der Projekte einen wichtigen Teil für den Schutz des Klimas beitragen wollen. Wir haben 5 Experten für das Podium gewonnen, um mit Ihnen über “Best Practice” Beispiele und ihre Erfahrungen im Umgang mit umweltfreundlichen Maßnahmen zu diskutieren. Heute geht es nicht mehr nur um die Umwelt, also ökologische Themen wie die Energie-Effizienz eines Bürogebäudes oder die verwendeten Materialien, sondern auch um soziale Aspekte, beispielsweise ob sich die Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplätzen wohlfühlen. Und natürlich auch um die Verbindung von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit.
18.01.2022 16:00
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18.01.2022 17:30
Immobilien-Experten werfen einen Blick auf 2022
2022 wurde mit Spannung erwartet und wir werfen mit Expertinnen und Experten einen Blick auf die kommenden 12 Monate. In unserer Podiumsdiskussion werden wir über die kommenden Entwicklungen sprechen. Dabei werden wir nicht nur die Ergebnisse unserer Umfrage diskutieren, sondern auch zu den Statements dazu Stellung nehmen!
15.12.2021 08:30
bis
15.12.2021 09:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24 – Rechtsfragen für Immo-Profis
24.11.2021 16:00
bis
24.11.2021 17:30
Profi-Webinar mit ImmoScout24: Online-Vermarktung für Immobilien-Profis
Vor vielen Jahren waren die Zeitungsinserate das Non-Plus Ultra bei der Immobilienvermarktung. Das ist aber lange vorbei. Das Internet hat in seinen vielfältigen Ausprägungen diese Funktion übernommen und eröffnet natürlich für Maklerinnen und Makler enorme Möglichkeiten, aber man muss sie auch zu nützen wissen. Eine Expertin und zwei Experten stellen in 15-minütigen Vorträgen und Interviews, Tipps und Leitfäden vor für erfolgreiches Marketing im Internet. Anschließend haben Sie als Zuseherinnen und Zuseher im Rahmen einer Podiumsdiskussion die Möglichkeit, Fragen zu stellen und mitzudiskutieren. Zu Gast sind: Jennifer Gnant (Ads Consultant bei otago). Sie gibt einen Leitfaden und Tipps zum Google Marketing. Manuel Überreich (Head of Sales ImmoScout24) spricht über neue Möglichkeiten mit ImmoScout24. Hannes Derflinger (ImmoVerkauf24 Country Manager Österreich / Schweiz) Er diskutiert mit mir über das Thema „Leads generieren im Internet“
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Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 46/2024
Wir Gratulieren Korte Immobilien Fröndenberg zu erreichten 22 Punkten!
Korte Immobilien Fröndenberg
Winschotener Straße 12, 58730 Fröndenberg/Ruhr
Immobilienmakler Fröndenberg. Mehr als nur ein Makler. Erfolgreich seit 1975! Familienunternehmen in zweiter Generation. Verkauf von Häusern, Wohnungen und Baugrundstücken. Persönliche Beratung. Individueller Service. Tätig in Fröndenberg, Menden, Unna und Umgebung.