Umfang einer ersessenen Dienstbarkeit des Fahrrechts
Wird ein Fahrweg, der einst mit Pferdekarren und später mit Allradtraktoren befahren wurde, nunmehr mit einem geländegängigen PKW („SUV“) benützt, dann wird die Dienstbarkeit des Fahrrechts nicht unzulässig ausgedehnt.
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