Stadt Graz behindert leistbares Wohnen
VÖPE Steiermark und die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der Wirtschaftskammer Steiermark fordern die gesetzliche Frist von 18 Monaten für die Entwicklung von Bebauungsplänen auf 12 Monate zu reduzieren.
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