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Schenken und Vererben von Liegenschaften ab 2013 massiv teurer?

Nach dem vorliegenden Entwurf der Grundbuchsgebührennovelle 2012 wird bei Schenkungen und Erbschaften die Grundbuchseintragungsgebühr ab 2013 in den meisten Fällen teurer werden. Darüber hinaus wird sich jedenfalls die Abwicklung der Transaktionen verkomplizieren, da künftig dem Grundbuchsgericht der Wert der Liegenschaft durch geeignete Unterlagen zu bescheinigen sein wird. Dies kann bedeuten, dass ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Die Detailregelungen sind abzuwarten.

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