Mietrechtsgesetz – Wieso einfach, wenn es auch umständlich geht?
Wie viel an Vereinfachung möglich ist, ohne das Kind mit dem Bad auszugießen, also notwendige Differenzierungen zu opfern, ist schwieriger zu beantworten. Die Komplexität des Mietrechts rührt aus der Breite und Vielfalt des Regelungsgegenstandes: Mietverhältnisse über viele verschiedene Arten von Objekten, unterschieden nach Nutzungsart (Wohnen, Büro, Handel, Logistik), Gebäudealter, Eigentümerstruktur und Errichtungsfinanzierung (gefördert – freifinanziert), können nicht gleich behandelt werden.
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