Die Auswirkungen des neuen Zahlungsverzugsgesetzes
Seit Mitte März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft. Zentrale Norm für die Geldschuld ist hierbei der neue § 907a ABGB. Gestaltet wurde die Geldschuld nunmehr als Bringschuld, welche bereits am Tag der Fälligkeit am Konto des Gläubigers einlangen muss.
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