--}}
 

Die Auswirkungen des neuen Zahlungsverzugsgesetzes

Seit Mitte März ist das neue Zahlungsverzugsgesetz in Kraft. Zentrale Norm für die Geldschuld ist hierbei der neue § 907a ABGB. Gestaltet wurde die Geldschuld nunmehr als Bringschuld, welche bereits am Tag der Fälligkeit am Konto des Gläubigers einlangen muss.

Früher herrschte Einverständnis, dass die Erteilung des Überweisungsauftrags am vereinbarten Zahlungstag ausreichend sei für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung. Das bedeutet, dass eine Schuld, die am Monatsersten fällig ist, nur noch rechtzeitig beglichen wird, wenn sie tatsächlich am Monatsersten am Konto einlangt. Ein Inauftraggeben der Zahlung am Monatsersten reicht unter dem Gesichtspunkt der neuen Regelung demnach nicht mehr aus. Folge einer verspäteten Zahlung wären die allgemeinen Verzugsfolgen.

Regelmäßige, am Monatsersten fällige, Geldschulden treffen wohl jeden Menschen, die meisten wohl beim Wohnen. So ist es Standard, die Fälligkeit des Mietzinses für den Monatsersten zu vereinbaren. Dies trifft sich gut, da Gehälter meist am Monatsende überwiesen werden und durch Abbuchung der Miete erst am Monatsersten kein zwischenzeitliches Minus am Konto entsteht. Doch bedeutet das neue Zahlungsverzugsgesetz nun für sämtliche Mieter Österreichs, dass sie so schnell wie möglich ihren Dauerauftrag ändern müssen? Wäre dies der Fall, würden über die Jahre dank der kurzfristigen Zwischenfinanzierung durch den Mieter wohl vor allem die Banken profitieren. Den steter Tropfen höhlt den Stein, und so mögen die Zinsen für ein paar Tage ohne ausreichende Deckung des Kontos auf den ersten Blick gering erscheinen, summiert würden sie jedoch eine beträchtliche Summe ergeben.

Um derartige Konsequenzen zu verhindern, wurde auch §15 Abs 3 MRG novelliert. Als Zinsfälligkeitstermin ist nunmehr der Monatsfünfte vorgesehen. Hierdurch wird den Mietern ein zeitlicher Spielraum eingeräumt, um den Mietzins bereits mit dem jeweiligen Monatsbezug entrichten zu können. Diese Bestimmung stellt einseitig zwingendes Recht dar. Eine vertragliche Abänderung der Fälligkeit auf einen früheren Tag als den Monatsfünften ist daher nicht möglich.

Da §15 Abs 3 MRG nur für Mietverhältnisse gilt, die in den Vollanwendungsbereich des MRG fallen, wurde auch §1100 ABGB novelliert, um wirklich alle Raummietverhältnisse zu erfassen. Fällt ein Mietverhältnis nämlich nicht in den Vollanwendungsbereich des MRG, sind die Regelungen des allgemeinen Bestandrechtes des ABGB heranzuziehen.

§1100 ABGB wurde daher ebenfalls um die Bestimmung zur Fälligkeit am Monatsfünften ergänzt. Der Unterschied zu §15 Abs 3 MRG besteht jedoch darin, dass §1100 ABGB nur dispositives Recht darstellt, vertraglich daher auch zu Ungunsten des Mieters abgeändert werden kann.

Da dem ABGB unterliegende Mietverträge jedoch meist in Form von Standardformularen und vorgefertigten Vertragsschablonen abgeschlossen werden, bleibt es abzuwarten, ob eine allzu grobe Abänderung des Frist des §1100 ABGB als gröblich benachteiligend und somit nichtig iSd §879 Abs 3 ABGB gewertet wird. Judikatur zu diesem Thema gibt es freilich zu diesem Zeitpunkt noch nicht und wird aufgrund der gerade erst geschehenen Änderung wohl noch ein wenig auf sich warten lassen.

Doch nicht nur MRG und ABGB sind für Mietverhältnisse relevant. Diese können auch dem WGG unterliegen. Um den Mietern von GBV-Wohnungen ebenfalls Schutz zu gewähren, wurde in §20 Abs 1 Z 1 lit b WGG ein Verweis auf §15 MRG eingefügt. Hierdurch wird auch bei Miet- und Nutzungsverhältnissen, die dem WGG unterliegen, das Entgelt erst am Fünften eines jeden Kalendermonats fällig.

Für Mieter bedeutet daher das neue Zahlungsverzugsgesetz keinen Grund zur Aufregung und Besorgnis. Der große Ansturm auf die Banken wird wohl ausbleiben, denn länger als ein bis zwei Tage dauert auch in Österreich die Durchführung einer Überweisung nicht. Daueraufträge die vor dem Monatsfünften (bzw. Monatsvierten) liegen, sollten demnach nicht unbedingt geändert werden müssen.

30.05.2025

Die Kraft der Räume – Juni

Farbe des Monats: GRÜN – Zahl des Monats: 45721861984 – Thema des Monats : Licht & Farben – Motto des Monats: Wer bin ich?

28.05.2025

Das Wiener Zinshaus als nachhaltigste Wohnform

Im Rahmen des DREA & ÖGNI Events „Future Real Estate: Digital. Nachhaltig. Transformativ.", präsentierte Stephan Pasquali, Geschäftsführer der 3SI Immogroup, seine fundierten Erkenntnisse zum Thema Nachhaltigkeit des Wiener Zinshauses. In seinem Vortrag analysierte er die stadtbildprägenden Gebäude und führte den Beweis an, dass diese traditionelle Bauform „die nachhaltigste Form des Wohnens gewesen ist”.

27.05.2025

Johannes Wild über aktuelle Herausforderungen für Immobilienverwalter und notwendige Reformen

Die Altbausanierung in Österreich steht vor einem komplexen Geflecht aus gesetzlichen Anforderungen und wachsendem Handlungsdruck. Dieser Spannungsbereich bildete auch den thematischen Schwerpunkt eines Gesprächs mit Johannes Wild, Fachverbandsobmann-Stellvertreter und Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Geschrieben von:

Mario Schiavon

Mario Schiavon ist Partner und Mitglied des Real Estate-Teams in Wien. Er ist auf die Beratung von nationalen und internationalen Klienten in sämtlichen Bereichen des Liegenschaftsrechts spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung in der Betreuung von Immobilienprojekten - von der Planungsphase über die Errichtung der Transaktionsdokumente bis zur Strukturierung von Immobilienprojekten, Immobilienakquisitionen und deren Abwicklung im In- und Ausland. Regelmäßig betreut Mario Schiavon Klienten bei der Due Dilligence und der sicheren Abwicklung von Immobilien- und Bauvorhaben, Wohnungseigentum und Parifizierungen.

Interview-Partner:
Dieser Inhalt:
  • Erschienen am:
    13.06.2013
  • um:
    10:35
  • Lesezeit:
    3 min
  • Bewertungen und Kommentare:
    0
  • Jetzt bewerten

Werbung

Kategorie: Inland

Artikel:890

Die vielfältigen Inhalte unser Artikel und Videos befassen sich mit der Immobilienmarktentwicklung in Österreich und geben gemeinsam mit den relevanten Branchennews einen aktuellen Überblick. Allerdings werfen wir auch einen Blick in die Zukunft der einzelnen Assets. 
Mit diesem Blick in die Zukunft garantieren wir allen Lesern und Leserinnen, bei den entscheidenden Entwicklungen vorne dabei zu sein. Wir denken oft schon über Themen nach, die andere noch gar nicht als solche erkannt haben und greifen Entwicklungen auf, bevor sie sich am Markt etabliert haben.

Newsletter Abonnieren

Abonieren Sie unseren täglichen Newsletter und verpassen Sie keine unserer redaktionellen Inhalte, Pressemeldungen, Livestreams und Videos mehr.

Bitte geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen ein, es sind exakt 2 Worte beginnend mit Großbuchstaben erlaubt.

Vielen Dank! Ihre Daten wurden gespeichert. Damit Ihre Anmeldung gültig wird klicken Sie bitte den Link in dem Bestätigungsmail das wir Ihnen gesendet haben.

Werbung

Das Immobilien-Redaktion Unternehmen der Woche 21/2025

Wir Gratulieren Winegg Realitäten GmbH zu erreichten 20 Punkten!

Winegg Realitäten GmbH

Herrengasse 1-3, 1010 Wien

Seit über 25 Jahren ist die WINEGG als Investor, Projektentwickler, Bauträger und Makler tätig. Das Kerngeschäft war in den Anfangsjahren das Zinshaus, doch in den letzten Jahren wurde auch das Bauträgergeschäft im Neubau forciert. Die Immobilien der WINEGG bestechen durch eine hervorragende Mikrolage, eine hochwertige Ausführung und eine nachhaltige Konzeptionierung.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 2

EHL Immobilien Gruppe

Prinz-Eugen-Straße 8-10, 1040 Wien

EHL Immobilien ist einer der führenden Immobiliendienstleister Österreichs und auf Gewerbe- und Wohnimmobilien sowie Investment spezialisiert. Das Spektrum reicht von Immobilienvermittlung über Immobilienbewertung, Asset- und Portfolio Management bis zu Market Research und Investmentberatung. Die exklusive Partnerschaft mit dem globalen Immobiliendienstleister BNP Paribas Real Estate sichert der EHL-Gruppe ein globales Netzwerk und Markt Know-how in 23Ländern.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News

Platz 3

NOE Immobilien Development GmbH

Rennbahnstraße 2, 3100 Sankt Pölten

Die NID (NOE Immobilien Development GmbH) ist ein renommierter Immobilienentwickler mit Tätigkeitsschwerpunkt "Wohnbau" in Niederösterreich und Wien. Mit einem Projektvolumen von über 300 Mio. Euro ist die NID eines der größeren Entwicklungsunternehmen auf dem ostösterreichischen Markt. Projektentwicklungen der NID sind geprägt durch abgestimmte Architektur, nachhaltige Denkweise und Einbeziehung aller Stakeholder – mit dem Ziel, ein gutes Angebot an qualitativen, hochwertigen Wohnungen mit attraktivem Preisniveau für alle Kund:innen zu erzielen.

Unternehmen

Produkt/Leistung

Profil News